Gläubiger zieht Pfändungen nicht zurück trotz Zahlung / Erledigung?
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Gläubiger zieht Pfändungen nicht zurück trotz Zahlung / Erledigung?
Hallo, was kann ich tun? Ich bin gerade echt am verzweifeln. Ich hatte bei einer Privaten Person Schulden. All meine Girokonten wurden damals von ihm gepfändet mittlerweile ist die Schuld bezahlt. Ich bin auch im Besitz des Vollstreckungstitel.
Aber die Pfändung wurden bis heute nicht zurückgezogen. Heute wurde mein kompletter Lohn abgeführt sämtliche Sparkonten wurden abgeführt.
Ich hab ihn bereits mehrfach angeschrieben es passiert einfach nicht.
Macht er sich nicht eigentlich Strafbar? Meine Bank sagte eigentlich hätte er schon längst die Pfändung zurückziehen müssen.
Aber die Pfändung wurden bis heute nicht zurückgezogen. Heute wurde mein kompletter Lohn abgeführt sämtliche Sparkonten wurden abgeführt.
Ich hab ihn bereits mehrfach angeschrieben es passiert einfach nicht.
Macht er sich nicht eigentlich Strafbar? Meine Bank sagte eigentlich hätte er schon längst die Pfändung zurückziehen müssen.
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Re: Gläubiger zieht Pfändungen nicht zurück trotz Zahlung / Erledigung?
Hi AnDa85,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Gläubiger zieht Pfändungen nicht zurück trotz Zahlung / Erledigung?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Gläubiger zieht Pfändungen nicht zurück trotz Zahlung / Erledigung?" geschaut?
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Re: Gläubiger zieht Pfändungen nicht zurück trotz Zahlung / Erledigung?
Nabend!
In der Tat keine schöne Situation. Hoffen wir mal, dass wir das hier zusammen hinbekommen.
Die Lösung deines Problems findet sich sehr wahrscheinlich viel eher in § 775 Abs. 4 und/oder 5 ZPO.
Die Zwangsvollstreckung ist einzustellen oder zu beschränken:
(...)
4. wenn eine öffentliche Urkunde oder eine von dem Gläubiger ausgestellte Privaturkunde vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass der Gläubiger nach Erlass des zu vollstreckenden Urteils befriedigt ist oder Stundung bewilligt hat;
5. wenn der Einzahlungs- oder Überweisungsnachweis einer Bank oder Sparkasse vorgelegt wird, aus dem sich ergibt, dass der zur Befriedigung des Gläubigers erforderliche Betrag zur Auszahlung an den Gläubiger oder auf dessen Konto eingezahlt oder überwiesen worden ist.
Ich würde Dir also empfehlen, umgehend die entsprechenden Nachweise zu führen und unter Bezugnahme auf den Paragraphen die sofortige Beendigung der Vollstreckungsmaßnahmen zu verlangen. Dies sollte das Problem lösen, da diese Rechtsvorschrift extra geschaffen wurde um bei derartigen (alles andere als seltenen) Situationen eine schnelle Klärung ohne aufwändige Klage herbeizuführen.
Viel Glück!
In der Tat keine schöne Situation. Hoffen wir mal, dass wir das hier zusammen hinbekommen.
Es ist in meinen Augen gleichsam ärgerlich wie niedlich und entbehrt aus deiner Sicht nicht einer ordentlichen Portion Hohn, dass deine Bank es geschafft hat ihren Kunden angesichts eines derart gravierenden Problems mit einem derart schlichten Satz abzuspeisen.
Die Lösung deines Problems findet sich sehr wahrscheinlich viel eher in § 775 Abs. 4 und/oder 5 ZPO.
Die Zwangsvollstreckung ist einzustellen oder zu beschränken:
(...)
4. wenn eine öffentliche Urkunde oder eine von dem Gläubiger ausgestellte Privaturkunde vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass der Gläubiger nach Erlass des zu vollstreckenden Urteils befriedigt ist oder Stundung bewilligt hat;
5. wenn der Einzahlungs- oder Überweisungsnachweis einer Bank oder Sparkasse vorgelegt wird, aus dem sich ergibt, dass der zur Befriedigung des Gläubigers erforderliche Betrag zur Auszahlung an den Gläubiger oder auf dessen Konto eingezahlt oder überwiesen worden ist.
Ich würde Dir also empfehlen, umgehend die entsprechenden Nachweise zu führen und unter Bezugnahme auf den Paragraphen die sofortige Beendigung der Vollstreckungsmaßnahmen zu verlangen. Dies sollte das Problem lösen, da diese Rechtsvorschrift extra geschaffen wurde um bei derartigen (alles andere als seltenen) Situationen eine schnelle Klärung ohne aufwändige Klage herbeizuführen.
Viel Glück!
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Re: Gläubiger zieht Pfändungen nicht zurück trotz Zahlung / Erledigung?
Gegen wen hat der TE jetzt eigentlich eine Forderung? Gegen die Bank? Oder gegen den ursprünglichen Gläubiger? Und wie kann er dort jetzt natürlich schnellstmöglich sein Geld zurückbekommen? Wenn ich es richtig lese ist der TE ja jetzt gerade komplett mittellos, wenn sogar die Sparkonten komplett leergepfändet wurden. (So schnell dreht sich das Blatt)
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Re: Gläubiger zieht Pfändungen nicht zurück trotz Zahlung / Erledigung?
Ich hab zum Glück noch Rücklagen also zum Glück nicht Mittellos. Die Bank sagte mir ich müsse mich an den Gläubiger wenden. Und von dem würde ich auch mein Geld zurückbekommen.
Ich hab ihn jetzt nochmal über den Postweg kontaktiert. Und der Bank werde ich morgen den kompletten Zahlungsverlauf zusenden inkl. Titel mal sehen ob sie die Pfändung dann aufheben wenn nicht werde ich wohl einen Anwalt einschalten müssen.
Liebe Grüße
Ich hab ihn jetzt nochmal über den Postweg kontaktiert. Und der Bank werde ich morgen den kompletten Zahlungsverlauf zusenden inkl. Titel mal sehen ob sie die Pfändung dann aufheben wenn nicht werde ich wohl einen Anwalt einschalten müssen.
Liebe Grüße
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Re: Gläubiger zieht Pfändungen nicht zurück trotz Zahlung / Erledigung?
Vielen Dank für deine Ausführliche Antwort. Ich werde der Bank bzw den Banken morgen alles zukommen lassen. Und dann mal weitersehen.caffery hat geschrieben: ↑1. Nov 2021, 17:53 Nabend!
In der Tat keine schöne Situation. Hoffen wir mal, dass wir das hier zusammen hinbekommen.
Es ist in meinen Augen gleichsam ärgerlich wie niedlich und entbehrt aus deiner Sicht nicht einer ordentlichen Portion Hohn, dass deine Bank es geschafft hat ihren Kunden angesichts eines derart gravierenden Problems mit einem derart schlichten Satz abzuspeisen.
Die Lösung deines Problems findet sich sehr wahrscheinlich viel eher in § 775 Abs. 4 und/oder 5 ZPO.
Die Zwangsvollstreckung ist einzustellen oder zu beschränken:
(...)
4. wenn eine öffentliche Urkunde oder eine von dem Gläubiger ausgestellte Privaturkunde vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass der Gläubiger nach Erlass des zu vollstreckenden Urteils befriedigt ist oder Stundung bewilligt hat;
5. wenn der Einzahlungs- oder Überweisungsnachweis einer Bank oder Sparkasse vorgelegt wird, aus dem sich ergibt, dass der zur Befriedigung des Gläubigers erforderliche Betrag zur Auszahlung an den Gläubiger oder auf dessen Konto eingezahlt oder überwiesen worden ist.
Ich würde Dir also empfehlen, umgehend die entsprechenden Nachweise zu führen und unter Bezugnahme auf den Paragraphen die sofortige Beendigung der Vollstreckungsmaßnahmen zu verlangen. Dies sollte das Problem lösen, da diese Rechtsvorschrift extra geschaffen wurde um bei derartigen (alles andere als seltenen) Situationen eine schnelle Klärung ohne aufwändige Klage herbeizuführen.
Viel Glück!
Was ich am schlimmsten finde das der Gläubiger sich einfach nicht rührt. Meine E-Mails wird er schon gelesen haben. Aber wahrscheinlich denkt er sich ich musste auch warten jetzt kann mein EX Schuldner auch mal bisschen warten.
Mein Gläubiger ist kein Unbekannter gibt genug Berichte über ihn im Netz. Deshalb mal sehen was da noch so kommen wird.
Vor Jahren hatte er das Land für 3 Cent verklagt
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Re: Gläubiger zieht Pfändungen nicht zurück trotz Zahlung / Erledigung?
Ich habe soeben eine Antwort vom Gläubiger bekommen. Also er selbst wird nicht aktiv.
Sehr geehrter Herr Xxxxxxx
Sie haben alle nötigen Unterlagen von mir erhalten um die Zwangsvollstreckung einstellen zu lassen, da müssen Sie sich selbst drum kümmern.
Mit freundlichen Grüßen
Xxxx
Witzig als ob hätte ich das nicht schon versucht. Die Banken sogar das Amtsgericht Lichtenberg sagte mir nur der Gläubiger kann eine Pfändung zurücknehmen.
Sehr geehrter Herr Xxxxxxx
Sie haben alle nötigen Unterlagen von mir erhalten um die Zwangsvollstreckung einstellen zu lassen, da müssen Sie sich selbst drum kümmern.
Mit freundlichen Grüßen
Xxxx
Witzig als ob hätte ich das nicht schon versucht. Die Banken sogar das Amtsgericht Lichtenberg sagte mir nur der Gläubiger kann eine Pfändung zurücknehmen.
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Re: Gläubiger zieht Pfändungen nicht zurück trotz Zahlung / Erledigung?
Wurde die Schuld mit der Pfändung bedient, oder anderweitig? So eine Pfändung hat doch auch einen maximalen Betrag?!
Eigentlich hätte der Ex-Gläubiger mit "Hochachtungsvoll" unterzeichnen müssen, der richtigen Umschreibung für LMAA...
Eigentlich hätte der Ex-Gläubiger mit "Hochachtungsvoll" unterzeichnen müssen, der richtigen Umschreibung für LMAA...
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Re: Gläubiger zieht Pfändungen nicht zurück trotz Zahlung / Erledigung?
Sowas ist einfach nur ätzend und ich will sowas eigentlich nicht glauben. Aber ich muss es wohl ... unfassbar. Man muss von Menschen die an solchen Stellen arbeiten erwarten, dass die sowas besser wissen. Und wenn dem nicht so ist erwarte ich in jedem Fall, dass sie alternativ sagen "Ich weiß es nicht!" anstatt den Leuten so einen Müll zu erzählen - der natürlich von den Bürgern geglaubt wird. Hat ja schließlich das Gericht so gesagt...
Also, ich habe ja die Hoffnung, dass die Gelder erst gesperrt und noch nicht an den (Ex-) Gläubiger ausgekehrt sind. (weil Du ja ansonsten praktisch schon vorher 4 Wochen ohne an Geld zu kommen gelebt/überlebt haben müsstest) In diesem Falle sollte das von mir beschriebene Vergehen das Problem beenden.
Falls das Geld bereits (widerrechtlich) an den Gläubiger ausgekehrt wurde, muss der es selbstverständlich wieder rausrücken. Dazu würde ich ihn dann ggf. nachweisbar, freundlich aber bestimmt mit kurzer Fristsetzung auffordern. Bei Nichteinhaltung käme man um eine Klage dann leider wohl nicht herum.
PS: In Bezug auf "Insolaners" berechtigte Frage. Ich bin jetzt mal anhand des Geschriebenen davon ausgegangen, dass die Forderung nicht durch die Pfändung, sondern durch Zahlung erledigt wurde.
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Re: Gläubiger zieht Pfändungen nicht zurück trotz Zahlung / Erledigung?
Also der Betrag der von der Norisbank abgeführt wurde kam vorhin zurück. Denn das Gläubiger Konto existiert nicht mehr.
Ich werde heute noch einen Termin beim Anwalt vereinbaren denn ich glaub ohne Anwalt komme ich da nicht weiter. Ich frag mich gerade echt was hat der Gläubiger eigentlich von dieser Aktion? Eigentlich doch nichts…
Ich hab meine Raten alle pünktlich bezahlt sogar zum Schluss hatte ich ihm noch die Portokosten für den Vollstreckungstitel überwiesen. Und jetzt kommt er mir so blöd na ja wenn er meint. Sollten mir jetzt Kosten entstehen werde ich mir diese natürlich zurückholen.
Und ja die Forderung wurde durch Raten bezahlt und nicht über die Kontopfändung.
Kann mir vielleicht jemand sagen was eine Kontofreigabe beim Amtsgericht ca kostet?
Ich werde heute noch einen Termin beim Anwalt vereinbaren denn ich glaub ohne Anwalt komme ich da nicht weiter. Ich frag mich gerade echt was hat der Gläubiger eigentlich von dieser Aktion? Eigentlich doch nichts…
Ich hab meine Raten alle pünktlich bezahlt sogar zum Schluss hatte ich ihm noch die Portokosten für den Vollstreckungstitel überwiesen. Und jetzt kommt er mir so blöd na ja wenn er meint. Sollten mir jetzt Kosten entstehen werde ich mir diese natürlich zurückholen.
Und ja die Forderung wurde durch Raten bezahlt und nicht über die Kontopfändung.
Kann mir vielleicht jemand sagen was eine Kontofreigabe beim Amtsgericht ca kostet?
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Re: Gläubiger zieht Pfändungen nicht zurück trotz Zahlung / Erledigung?
Das wird Dir ein Anwalt sagen, der so einen Fall übernehmen kann und übernimmt.
Grundsätzlich hängt das vom Streitwert ab.
Das war mal die Summe, die tituliert wurde. Dazu schreibst Du nichts.
Das wird jetzt weniger sein.
Ob das eine Vollstreckungsabwehrklage ist oder eine Zustimmung zur Erklärung gegenüber der Bank, dass die Pfändung erledigt ist, weiß ich nicht so recht.
Hat das Geld ein Dritter von einem Konto eines Dritten gezahlt oder unterhälst Du mehrere Konten - und ist der Gläubiger rachsüchtig?
Grundsätzlich hängt das vom Streitwert ab.
Das war mal die Summe, die tituliert wurde. Dazu schreibst Du nichts.
Das wird jetzt weniger sein.
Ob das eine Vollstreckungsabwehrklage ist oder eine Zustimmung zur Erklärung gegenüber der Bank, dass die Pfändung erledigt ist, weiß ich nicht so recht.
Hat das Geld ein Dritter von einem Konto eines Dritten gezahlt oder unterhälst Du mehrere Konten - und ist der Gläubiger rachsüchtig?
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