Frage zur Verjährung von Forderung und deren Unterbrechung
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Frage zur Verjährung von Forderung und deren Unterbrechung
Hallo,
was wäre wenn ...
sich ein Inkasso meldet und eine Forderung aus 10.2018 eintreiben will ?
Zum 01.01.2022 wäre das Ding doch Verjährt oder ?
Kann die Verjährungsfrist durch einfache Erinnerungschreiben oder Bettelbriefe des Inkassos unterbrochen werden ?
Danke
MaxMuster
was wäre wenn ...
sich ein Inkasso meldet und eine Forderung aus 10.2018 eintreiben will ?
Zum 01.01.2022 wäre das Ding doch Verjährt oder ?
Kann die Verjährungsfrist durch einfache Erinnerungschreiben oder Bettelbriefe des Inkassos unterbrochen werden ?
Danke
MaxMuster
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- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Frage zur Verjährung von Forderung und deren Unterbrechung
Hi MaxMuster,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Frage zur Verjährung von Forderung und deren Unterbrechung" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Frage zur Verjährung von Forderung und deren Unterbrechung" geschaut?
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Re: Frage zur Verjährung von Forderung und deren Unterbrechung
Richtig, am besten gar nicht drauf reagieren und dann ab dem 01.01. die Einrede der Verjährung vorbringen.
Aber Achtung: manche Inkassos reichen am 31.12. noch einen Antrag für nen Mahnbescheid ein, was die Verjährung dann hemmen würde.
Aber Achtung: manche Inkassos reichen am 31.12. noch einen Antrag für nen Mahnbescheid ein, was die Verjährung dann hemmen würde.
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Re: Frage zur Verjährung von Forderung und deren Unterbrechung
Die Zustellung des Mahnbescheides hemmt gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 3 ZPO die Verjährung, nicht der Antrag.
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Re: Frage zur Verjährung von Forderung und deren Unterbrechung


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Re: Frage zur Verjährung von Forderung und deren Unterbrechung
der MB muss bis Fristablauf zugestellt sein? Habe ich anders in Erinnerung...
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- praktischer Schuldnerberater
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- Beiträge: 2646
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Frage zur Verjährung von Forderung und deren Unterbrechung
Leider nicht, da es leider noch § 167 ZPO gibt. Dem Gläubiger reicht es also im Normalfall wenn vor Ablauf beantragt wird. Das halbe Jahr beginnt aber ab Zustellung.
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- Guru
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- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Frage zur Verjährung von Forderung und deren Unterbrechung
Gruß aus der Winterzeit an INTI und Witwe Bolte: BGB ./. ZPO
Verjährung: BGB 204
Rück-Wirkung des eingereichten Antrages: ZPO 167
Verjährung: BGB 204
Rück-Wirkung des eingereichten Antrages: ZPO 167
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- Guru
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- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Frage zur Verjährung von Forderung und deren Unterbrechung
Danke, imker, hatte mich schon gewundert ...
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