P-konto Bescheinigung Lohn+Kontopfändung

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tossobosso
Neuankömmling
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Registriert: 20. Okt 2021, 09:34

P-konto Bescheinigung Lohn+Kontopfändung

Beitrag von tossobosso »

Hallo liebe Forenschreiber*innen.
Ich habe mich heute bei euch angemeldet da ich auf meine Frage in den Beiträgen keine Antwort gefunden habe.

Ausgangslage. Ich habe aktuell Lohnpfändung und Kontopfändung laufen, mein Konto ist schon länger in ein P-konto umgewandelt.

Mein Einkommen schwankt durch Feiertags, Sonntags und Nachtdienstzulagen, so das ja auch der nicht pfändbare Betrag immer unterschiedlich ist.

Mein Artgeber stellt mir keine PKonto Bescheinigung aus, da er der Ansicht ist das aus dem Gehaltsnachweishervorgeht das schon gepfändet wurde.
Bei der Schuldnerberatungen bekomme ich aktuell keinen Termin. Erst im Dezember.

Meine Bank erkennt die Gehaltsabrechnung nicht an, und besteht (sicher zu recht) auf eine Bescheinigung.

Wie soll ich nun weiter vorgehen?

Viele Grüße
Thomas
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: P-konto Bescheinigung Lohn+Kontopfändung

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Hi tossobosso,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "P-konto Bescheinigung Lohn+Kontopfändung" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: P-konto Bescheinigung Lohn+Kontopfändung

Beitrag von caffery »

Hi!
tossobosso hat geschrieben: 20. Okt 2021, 09:46 Forenschreiber*innen
Bitte lass das! Da kriegt man ja Augenkrebs...
tossobosso hat geschrieben: 20. Okt 2021, 09:46 Wie soll ich nun weiter vorgehen?
Das kommt drauf worauf Du hinauswillst. Wenn Du Unterhaltsverpflichtungen hast und diese bescheinigt brauchst, solltest Du Dir eine P-Kontobescheinigung ausstellen lassen. Das kann die Beratungsstelle tun und sollte Dir allein dafür auch vor Dezember einen Termin geben.

https://www.agsbv.de/wp-content/uploads ... 1-0701.pdf

Wenn das nicht ausreicht um Dein Einkommen zu schützen und Du zusätzlich Deine unpfändbaren Zulagen schützen willst, brauchst Du zusätzlich einen Gerichtsbeschluss über eine sogenannte Quellenfreigabe. Das ist etwas komplexer.

Da ich (sorry!) grade nicht so die Lust habe, den Zusammenhang zum Xzigsten mal komplett zu erklären - habe ich das hier gegoogelt:

https://www.awo-ha-mk.de/sites/default/ ... 4ndung.pdf
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