Hallo liebe Forenschreiber*innen.
Ich habe mich heute bei euch angemeldet da ich auf meine Frage in den Beiträgen keine Antwort gefunden habe.
Ausgangslage. Ich habe aktuell Lohnpfändung und Kontopfändung laufen, mein Konto ist schon länger in ein P-konto umgewandelt.
Mein Einkommen schwankt durch Feiertags, Sonntags und Nachtdienstzulagen, so das ja auch der nicht pfändbare Betrag immer unterschiedlich ist.
Mein Artgeber stellt mir keine PKonto Bescheinigung aus, da er der Ansicht ist das aus dem Gehaltsnachweishervorgeht das schon gepfändet wurde.
Bei der Schuldnerberatungen bekomme ich aktuell keinen Termin. Erst im Dezember.
Meine Bank erkennt die Gehaltsabrechnung nicht an, und besteht (sicher zu recht) auf eine Bescheinigung.
Wie soll ich nun weiter vorgehen?
Viele Grüße
Thomas
P-konto Bescheinigung Lohn+Kontopfändung
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Re: P-konto Bescheinigung Lohn+Kontopfändung
Hi tossobosso,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "P-konto Bescheinigung Lohn+Kontopfändung" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "P-konto Bescheinigung Lohn+Kontopfändung" geschaut?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: P-konto Bescheinigung Lohn+Kontopfändung
Hi!
https://www.agsbv.de/wp-content/uploads ... 1-0701.pdf
Wenn das nicht ausreicht um Dein Einkommen zu schützen und Du zusätzlich Deine unpfändbaren Zulagen schützen willst, brauchst Du zusätzlich einen Gerichtsbeschluss über eine sogenannte Quellenfreigabe. Das ist etwas komplexer.
Da ich (sorry!) grade nicht so die Lust habe, den Zusammenhang zum Xzigsten mal komplett zu erklären - habe ich das hier gegoogelt:
https://www.awo-ha-mk.de/sites/default/ ... 4ndung.pdf
Bitte lass das! Da kriegt man ja Augenkrebs...
Das kommt drauf worauf Du hinauswillst. Wenn Du Unterhaltsverpflichtungen hast und diese bescheinigt brauchst, solltest Du Dir eine P-Kontobescheinigung ausstellen lassen. Das kann die Beratungsstelle tun und sollte Dir allein dafür auch vor Dezember einen Termin geben.
https://www.agsbv.de/wp-content/uploads ... 1-0701.pdf
Wenn das nicht ausreicht um Dein Einkommen zu schützen und Du zusätzlich Deine unpfändbaren Zulagen schützen willst, brauchst Du zusätzlich einen Gerichtsbeschluss über eine sogenannte Quellenfreigabe. Das ist etwas komplexer.
Da ich (sorry!) grade nicht so die Lust habe, den Zusammenhang zum Xzigsten mal komplett zu erklären - habe ich das hier gegoogelt:
https://www.awo-ha-mk.de/sites/default/ ... 4ndung.pdf
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