Ja, habe ich
Eröffnetes Insolvenverfahren
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Eröffnetes Insolvenverfahren
wie ist das eigentlich mit der 'faktischen Unterhaltspflicht'
(für die Partnerin, auch wenn ihr nicht verheiratet seid) -
kommt wohl darauf an, wieviel sie verdient ?
Oder hast Du Dich schon damit abgefunden, dass sie nicht 'unterhaltsberechtigt' ist ?
(für die Partnerin, auch wenn ihr nicht verheiratet seid) -
kommt wohl darauf an, wieviel sie verdient ?
Oder hast Du Dich schon damit abgefunden, dass sie nicht 'unterhaltsberechtigt' ist ?
0
Re: Eröffnetes Insolvenverfahren
Sie ist nicht unterhaltsberechtigt, sie verdient ca. 1400 Euro. Und ich erhalte (nach Pfändung) ca. 2100 Euro.Witwe Bolte hat geschrieben: ↑16. Okt 2021, 21:35 Oder hast Du Dich schon damit abgefunden, dass sie nicht 'unterhaltsberechtigt' ist ?
0
Re: Eröffnetes Insolvenverfahren
dann bleibt noch die Beantwortung der Frage, ob ich das übersehen haben...
Und hast Du den Text des Antragstellers/Insolvenverwalters hier eingestellt?
Was hat der vorgetragen und stimmen des Tatsachenangaben zu 100%? Wenn die stimmen sollten, führen die zwingend zur Nichtberücksichtigung? Da es dafür keine Tabelle gibt, würde ich die Entrtscheidung und Begründung des Gerichtes abwarten und ggf. gegen die Entscheidung vorgehen.
Eine Erklärung von Dir, ich akzeptiere 25%, könnte etwas gönnerhaft aufgefasst werden und Dir nicht wirklich Punkte bringen.
0
Re: Eröffnetes Insolvenverfahren
Das Gericht hat mich um Stellungnahme diesbezüglich gebeten weil mein Verwalter einen entsprechenden Antrag zur Herausrechnung gestellt hat. Seinen Antrag hat das Gericht mir auch gleich mitgeschickt.imker hat geschrieben: ↑17. Okt 2021, 07:51dann bleibt noch die Beantwortung der Frage, ob ich das übersehen haben...
Und hast Du den Text des Antragstellers/Insolvenverwalters hier eingestellt?
Eine Erklärung von Dir, ich akzeptiere 25%, könnte etwas gönnerhaft aufgefasst werden und Dir nicht wirklich Punkte bringen.
Hier reingestellt habe ich diesen Antrag nicht, aber er ist vom Verwalter so begründet, dass meine Partnerin 1400 Euro verdient (das ist korrekt), sie damit den Unterhalt des gemeinsamen Kindes alleine zahlen könne und daher beantragt wird, das Kind ganz oder zur Hälfte bei mir als Schuldner rauszurechnen.
0
Re: Eröffnetes Insolvenverfahren
Dann schreib denen kurz und einfach, dass du mit einer Herausrechnbung nicht einverstanden bist, weil Du der Hauptverdiener in der "Familie" warst und geblieben bist.
Stellungnahme abgeben : Ja, sonst kann das mißverstanden als Zustimmung interpretiert werden. Aber bitte noch keine Details, denn aus dem was der IV schreibt geht ja nicht hervor, dass Deine Unterhalktspflich entfallen ist.
wenn es stimmt kannst Du hinzufügen: Ich übergebe der Mutter für den Unterhalt jeden Monat 450 EUR.
Und dann abwarten.
Und dann aus pers. Interesse: Wer hat die Bestätigung über das Scheitern des Versuchs einer Schuldenbereingung ausgestellt? Wie oft habt ihr euch getroffen? Hast Du dort Fragen gestellt?
Stellungnahme abgeben : Ja, sonst kann das mißverstanden als Zustimmung interpretiert werden. Aber bitte noch keine Details, denn aus dem was der IV schreibt geht ja nicht hervor, dass Deine Unterhalktspflich entfallen ist.
wenn es stimmt kannst Du hinzufügen: Ich übergebe der Mutter für den Unterhalt jeden Monat 450 EUR.
Und dann abwarten.
Und dann aus pers. Interesse: Wer hat die Bestätigung über das Scheitern des Versuchs einer Schuldenbereingung ausgestellt? Wie oft habt ihr euch getroffen? Hast Du dort Fragen gestellt?
0
Re: Eröffnetes Insolvenverfahren
Mehr nicht in meiner Stellungnahme ans Gericht? Mit meinen Ausführungen mit den Paragrafen wollte ich erreichen, dass ich quasi gleich, ohne Widerspruch, das Gericht überzeuge mein Kind weiterhin mit 100% anzurechnen.
Das habe ich glaube ich nicht richtig verstanden. Was wäre der Hintergrund dieser 450 Euro?
Eine caritative Schuldnerberatung hat meinen Insolvenzantrag vorbereitet. Getroffen hatten wir uns wegen Corona nie, aber viel telefoniert und geschrieben. Allerdings wurde nie über eine eventuelle Herausrechnung meines Kindes gesprochen. Das es so was gibt, war mir bis vor kurzem nicht bekannt.
0
Re: Eröffnetes Insolvenverfahren
Ich mag nicht alles erklären - das ist der Job der Beratungsstelle, die auch Geld dafür erhalten haben wird - frag da mal nach oder schließ für einen Moment die Augen und und überlege, um welchen Freibetrag es geht. Und wenn Du nichts zahlst, lass das einfach.
0
Re: Eröffnetes Insolvenverfahren
Von welchem Freibetrag du sprichst, hab ich schon verstanden. Nur in einem solchen Fall bin ich bisher davon ausgegangen, dass es keine Rolle spielt WER die 450 Euro fürs Kind aufbringt/gibt/bekommt weil die finanzielle Gesamtsituation der Familie bei einer Herausrechnung entscheidend ist. So dachte ich jedenfalls.
Nun gut, Stand jetzt ist, dass ich in meiner Stellungnahme lediglich schreibe, dass
"ich mit einer Herausrechnung meines Kindes nicht einverstanden bin, weil ich der Hauptverdiener der Familie bin".
Und, dass ich diese Aussage nicht mit Paragrafen oder Urteile untermauer.
Nun gut, Stand jetzt ist, dass ich in meiner Stellungnahme lediglich schreibe, dass
"ich mit einer Herausrechnung meines Kindes nicht einverstanden bin, weil ich der Hauptverdiener der Familie bin".
Und, dass ich diese Aussage nicht mit Paragrafen oder Urteile untermauer.
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2588
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Eröffnetes Insolvenverfahren
Ich bin einfach mal so frei und versuche Dich geduldig durch unsere Gedanken zu führen...
Wenn Du Barunterhalt leistest - wovon wir einfach mal ausgehen, dann macht es natürlich Sinn diesen in der Stellungnahme mitzuteilen und nachzuweisen. Wenn es dazu eine Urkunde oder gar einen Beschluss gibt - umso besser.
Das Gericht ist in solchen Fällen zur individuellen Prüfung des Einzelfalls verpflichtet - die Gerichte tendieren aber erfahrungsgemäß "in der Breite" zu vereinfachter Pauschalbehandlung (Halbierung).
Wenn Du in Deiner Stellungnahme darlegst, dass Du bspw. 450 Euro Barunterhalt zahlst/zahlen musst und ein ggf. zu befürchtender "Halbierungsbeschluss" z.b. dazu führt, dass der zusätzlich unpfändbare Betrag welcher Dir aufgrund der Halbierung verbleibt geringer ist als 450 Euro, dann hätte Dein Gericht m.E. eindeutig gegen seine Einzelfall-Prüfungspflicht verstoßen und der Beschluss wäre m.E. gut angreifbar.
Wenn Du de facto einen erheblich geringeren oder gar überhaupt keinen Unterhalt leisten solltest (warum auch immer) - dann wäre eine solche Stellungnahme oder ein Vorgehen gegen die (teilweise) Herausrechnung natürlich Kokolores.
Ganz allgemein sind solche Stellungnahmen dazu gedacht, dem Gericht alle zur Entscheidung benötigten Informationen zukommen zu lassen. Es wird Dir also im Prinzip Gelegenheit gegeben Fakten nachzureichen die aktuell noch nicht bekannt sein könnten damit eine möglichst exakte Entscheidung getroffen werden kann.
Dem Gericht Deine Rechtsauffassung vorzuhalten oder - noch überspitzter formuliert - zu versuchen deren Horizont um Deine zu erweitern, ist in diesem Stadium auch aus meiner Sicht einfach noch nicht angesagt und wirkt vermutlich entweder überheblich oder bestenfalls irgendwie niedlich.
Sowas sollte man sich aus meiner Sicht ggf. für den Angriff auf einen ergangenen Beschluss aufsparen - und dann noch besser recherchieren oder das einen Fachmann machen lassen;)
Wenn Du Barunterhalt leistest - wovon wir einfach mal ausgehen, dann macht es natürlich Sinn diesen in der Stellungnahme mitzuteilen und nachzuweisen. Wenn es dazu eine Urkunde oder gar einen Beschluss gibt - umso besser.
Das Gericht ist in solchen Fällen zur individuellen Prüfung des Einzelfalls verpflichtet - die Gerichte tendieren aber erfahrungsgemäß "in der Breite" zu vereinfachter Pauschalbehandlung (Halbierung).
Wenn Du in Deiner Stellungnahme darlegst, dass Du bspw. 450 Euro Barunterhalt zahlst/zahlen musst und ein ggf. zu befürchtender "Halbierungsbeschluss" z.b. dazu führt, dass der zusätzlich unpfändbare Betrag welcher Dir aufgrund der Halbierung verbleibt geringer ist als 450 Euro, dann hätte Dein Gericht m.E. eindeutig gegen seine Einzelfall-Prüfungspflicht verstoßen und der Beschluss wäre m.E. gut angreifbar.
Wenn Du de facto einen erheblich geringeren oder gar überhaupt keinen Unterhalt leisten solltest (warum auch immer) - dann wäre eine solche Stellungnahme oder ein Vorgehen gegen die (teilweise) Herausrechnung natürlich Kokolores.
Ganz allgemein sind solche Stellungnahmen dazu gedacht, dem Gericht alle zur Entscheidung benötigten Informationen zukommen zu lassen. Es wird Dir also im Prinzip Gelegenheit gegeben Fakten nachzureichen die aktuell noch nicht bekannt sein könnten damit eine möglichst exakte Entscheidung getroffen werden kann.
Dem Gericht Deine Rechtsauffassung vorzuhalten oder - noch überspitzter formuliert - zu versuchen deren Horizont um Deine zu erweitern, ist in diesem Stadium auch aus meiner Sicht einfach noch nicht angesagt und wirkt vermutlich entweder überheblich oder bestenfalls irgendwie niedlich.
Sowas sollte man sich aus meiner Sicht ggf. für den Angriff auf einen ergangenen Beschluss aufsparen - und dann noch besser recherchieren oder das einen Fachmann machen lassen;)
0