Eröffnetes Insolvenverfahren
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren
Ja, die Insolvenz empfinde ich als mega krass obwohl absolut nichts schlimmes bisher passiert ist. Ich empfinde sogar die Kanzlei meines Verwalters (bisher) als extrem nett. Dennoch: ich habe stark das subjektive Gefühl, dass ich der geläutertste Schuldner südlich des Nordpols bin . Vor wenigen Tagen hat eine Arbeitskollegin von einem Kredit für sich gesprochen...mir ist direkt schlecht geworden beim Gedanken an sowas. Ich habe seit eineinhalb Jahren eine Bank nur einmal von innen gesehen, zum Kündigen meines alten Kontos. Sonst kriegt mich da nix rein.
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren
Geht mir bis heute so. Vor allem wenn man bedenkt das so ein Kredit nur einmal hilft und dann für Jahre am Knie klebt. Besser vorausschauend planen und auf alles was man nicht braucht einfach verzichten. Die vielen Reize der Banken machen es ungeläuterten Menschen allerdings schwer.
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren
Hallo,
ich bin im eröffneten Verfahren. In den nächsten Tagen endet die Frist, bis zu derer die Gläubiger ihre Forderungen angemeldet haben müssen.
Etwa drei Wochen später ist der "Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht".
Muss ich in dieser Phase irgendwie aktiv werden? Werde ich automatisch informiert, falls ein Gläubiger ein Versagensantrag oder eine unerlaubte Handlung anmeldet?
ich bin im eröffneten Verfahren. In den nächsten Tagen endet die Frist, bis zu derer die Gläubiger ihre Forderungen angemeldet haben müssen.
Etwa drei Wochen später ist der "Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht".
Muss ich in dieser Phase irgendwie aktiv werden? Werde ich automatisch informiert, falls ein Gläubiger ein Versagensantrag oder eine unerlaubte Handlung anmeldet?
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- praktischer Schuldnerberater
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- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Eröffnetes Insolvenverfahren
Hallo,
da meine Partnerin halbtags arbeitet wird nun auf Antrag meines Insolvenzverwalters das Gericht entscheiden, ob mein Kind womöglich nur zur Hälfte unterhaltspflichtig anzurechnen ist. Soweit hab ich alles verstanden.
Leider finde ich im Internet keinerlei Rechenbeispiele, ab wie viel Gehalt des Partner eine solche halbe Herausrechnung des gemeinsamen Kindes erfolgt. Könnt ihr mir hierzu praktische Erfahrungswerte nennen? Ich lese zwar regelmäßig von "billigem Ermessen des Gerichts", aber eine "Orientierung" wird es doch sicherlich für die Gerichte geben oder?
da meine Partnerin halbtags arbeitet wird nun auf Antrag meines Insolvenzverwalters das Gericht entscheiden, ob mein Kind womöglich nur zur Hälfte unterhaltspflichtig anzurechnen ist. Soweit hab ich alles verstanden.
Leider finde ich im Internet keinerlei Rechenbeispiele, ab wie viel Gehalt des Partner eine solche halbe Herausrechnung des gemeinsamen Kindes erfolgt. Könnt ihr mir hierzu praktische Erfahrungswerte nennen? Ich lese zwar regelmäßig von "billigem Ermessen des Gerichts", aber eine "Orientierung" wird es doch sicherlich für die Gerichte geben oder?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren
In dem Zusammenhang gibt es nur Wortschwämme - es sind alles individuelle Einzelfallentscheidungen.
Gängige Praxis ist es in dem Zusammenhang, in Fällen in denen beide Eltern mit einen praktisch identischen Einkommen erwerbstätig sind, Kinder zu halbieren.
Von daher würde ich in Fällen in denen der insolvente/gepfändete Elternteil z.b. auf einem normalen Niveau doppelt so viel verdient wie der "zu prüfende" Ehegatte, eine Kindeshalbierung aus Sicht des Schuldners wahrscheinlich nicht akzeptieren.
Gängige Praxis ist es in dem Zusammenhang, in Fällen in denen beide Eltern mit einen praktisch identischen Einkommen erwerbstätig sind, Kinder zu halbieren.
Von daher würde ich in Fällen in denen der insolvente/gepfändete Elternteil z.b. auf einem normalen Niveau doppelt so viel verdient wie der "zu prüfende" Ehegatte, eine Kindeshalbierung aus Sicht des Schuldners wahrscheinlich nicht akzeptieren.
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren
Okay, genau das wäre bei mir der Fall...ich, insolvent, arbeite vollzeit und verdiene ziemlich genau doppelt so viel wie meine Partnerin, die halbtags arbeitet. Was genau meinst du jedoch mit "nicht akzeptieren"? Welche Möglichkeiten habe ich, welche "Argumente" kann ich vorbringen, falls das Gericht mein (unser) Kind dennoch nur zur Hälfte anrechnet? Da mein Verwalter bereits vor seinem Antrag ans Gericht das Einkommen meiner Partnerin kannte, wird er womöglich vor Antragsstellung für sich eine "positive Erfolgsaussicht" errechnet haben.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren
Der Insolvenzverwalter vertritt quasi die Gegenseite - es ist also im Prinzip für ihn obligatorisch in seinem Sinne optimistisch zu beantragen. Das ist soweit nicht ungewöhnlich. Aus meiner Sicht sollte Dein (zur Neutralität verpflichtetes) Gericht bei der von Dir dargelegte Sachlage normalerweise eine abweichende Entscheidung treffen. Also bspw. 70/30.
Sollte dem nicht so sein, könntest Du die Rechtsmittelfrist des Bescheides der die Halbierung beschließt zur Beschwerde nutzen.
Sollte dem nicht so sein, könntest Du die Rechtsmittelfrist des Bescheides der die Halbierung beschließt zur Beschwerde nutzen.
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren
So, ich bitte nochmals um Ratschläge
Mal rein hypothetisch angenommen (hypothetisch, weil es hier ja keine Rechtsberatung gibt), mein Insolvenzverwalter hat, wie oben geschrieben, beim Gericht einen Antrag zur halben oder zu ganzen Herausrechnung meines Kindes gestellt und das Gericht bittet mich um Stellungnahme...
Könnte meine Stellungnahme eventuell wie folgt aussehen?:
"Sehr geehrte(r) XYZ Rechtspfleger,
eine ganze und/oder eine hälftige Herausrechnung meines Kindes ist nach hiesiger Rechtsprechung als unangemessen anzusehen, da meine Partnerin in etwa halb soviel verdient wie ich. Insofern sind meine Partnerin und ich nicht in gleichem Maße unterhaltspflichtig (vgl. § 1606 Abs. 3 BGB).
Da meine Partnerin zudem keine für mich unterhaltspflichtige Person ist, hat sie aufgrund meiner Schuldentilgung im Rahmen meiner Verbraucherinsolvenz auch keine Abstriche in ihrer Lebensführung hinzunehmen (BGH NJW-RR 2005, 1239, 1240; Stöber, Forderungspfändung, 15. Aufl., Rn 1062).
Im Sinne der Gläubigerbefriedigung würde ich jedoch einer Herausrechnung meines Kindes um 25% widerspruchslos akzeptieren.
Mfg"
Was haltet ihr von meiner hypothetischen Stellungnahme? Ich habe ja exakt Null Erfahrung mit der Materie.
Mal rein hypothetisch angenommen (hypothetisch, weil es hier ja keine Rechtsberatung gibt), mein Insolvenzverwalter hat, wie oben geschrieben, beim Gericht einen Antrag zur halben oder zu ganzen Herausrechnung meines Kindes gestellt und das Gericht bittet mich um Stellungnahme...
Könnte meine Stellungnahme eventuell wie folgt aussehen?:
"Sehr geehrte(r) XYZ Rechtspfleger,
eine ganze und/oder eine hälftige Herausrechnung meines Kindes ist nach hiesiger Rechtsprechung als unangemessen anzusehen, da meine Partnerin in etwa halb soviel verdient wie ich. Insofern sind meine Partnerin und ich nicht in gleichem Maße unterhaltspflichtig (vgl. § 1606 Abs. 3 BGB).
Da meine Partnerin zudem keine für mich unterhaltspflichtige Person ist, hat sie aufgrund meiner Schuldentilgung im Rahmen meiner Verbraucherinsolvenz auch keine Abstriche in ihrer Lebensführung hinzunehmen (BGH NJW-RR 2005, 1239, 1240; Stöber, Forderungspfändung, 15. Aufl., Rn 1062).
Im Sinne der Gläubigerbefriedigung würde ich jedoch einer Herausrechnung meines Kindes um 25% widerspruchslos akzeptieren.
Mfg"
Was haltet ihr von meiner hypothetischen Stellungnahme? Ich habe ja exakt Null Erfahrung mit der Materie.
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren
Nichts - wäre eine inhaltlich ehrliche Antwort von mir.
Wenn Du als Arbeitnehmer das pfänbare Einommen vom Arbeitgeber abgezogen "bekommts", ist Ruhe angesagt bis man Dir einen Antrag des Insolvenzverwalters zur Stellungnahme vorlegt.
Hast Du so etwas bekommen - habe ich das übersehen??
Wenn Du als Arbeitnehmer das pfänbare Einommen vom Arbeitgeber abgezogen "bekommts", ist Ruhe angesagt bis man Dir einen Antrag des Insolvenzverwalters zur Stellungnahme vorlegt.
Hast Du so etwas bekommen - habe ich das übersehen??
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