Nun, wenn man z.b. einen erledigten RSB Eintrag hat, könnte man ja jetzt mal seinen Score prüfen, und wenn man den erledigt Eintrag wirklich raus bekommt, nach dem nächsten Score-Update den neuen mit dem alten Score vergleichen. ... Wäre so meine Idee... Deswegen war ja auch meine Frage ob es, nachdem die Schufa nicht in die Revision will, nochmal jemand versucht hat. (war vorher evtl. etwas unverständlich ausgedrückt)Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: ↑12. Okt 2021, 18:19 Wie sollte die Verbraucherzentrale da klagen wollen? Der Algorhytmus ist geheim und die Schufa hat schon öfters gewonnen, wenn es darum ging, ob man die Berechnung offenlegt. Und nur dann könnte die Verbraucherzentrale dies auch beweisen.
Urteil Schleswig-Holsteinisches OLG (17 U 15/21) - Löschungsfrist von 3 Jahren NICHT im Einklang mit der Rechtsordnung
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Re: Urteil Schleswig-Holsteinisches OLG (17 U 15/21) - Löschungsfrist von 3 Jahren NICHT im Einklang mit der Rechtsordn
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Re: Urteil Schleswig-Holsteinisches OLG (17 U 15/21) - Löschungsfrist von 3 Jahren NICHT im Einklang mit der Rechtsordn
Also da gibt es schon Mittel und Wege um die Schufa "in die Knie" zu zwingen, gerade angesichts der Tatsache das ein US Investor den Laden kaufen will und sich die EU und der EuGH wohl auch mit der Schufa beschäftigen. Evtl. dauert das noch zwei, drei Jahre - aber ich denke die "goldenen" Jahre der mehr oder weniger unantastbaren Schufa sind gezählt.
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Re: Urteil Schleswig-Holsteinisches OLG (17 U 15/21) - Löschungsfrist von 3 Jahren NICHT im Einklang mit der Rechtsordn
Was würde so eine Klage kosten. Ich bin echt am überlegen ob ich es machen soll.
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Re: Urteil Schleswig-Holsteinisches OLG (17 U 15/21) - Löschungsfrist von 3 Jahren NICHT im Einklang mit der Rechtsordn
Schwer zu sagen, da sich ein Rechtsstreit ja in der Regel nach einem Streitwert berechnet, dieser wird wenn er nicht konkret zu ermitteln ist entweder aus ähnlichen Entscheidungen der Vergangenheit abgeleitet oder vom Gericht festgelegt. Zur Orientierung einfach mal mit einem entsprechenden Anwalt reden.
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Re: Urteil Schleswig-Holsteinisches OLG (17 U 15/21) - Löschungsfrist von 3 Jahren NICHT im Einklang mit der Rechtsordn
@ gurami, Ich denke bevor hier gleich mit Klagen anfängt sollte man es erstmal auf dem "normalen" Wege versuchen. Also erst mal selber anschreiben mit Verweis auf das Urteil, wenn dann keine Reaktion kommt, gibts nen Schreiben vom RA, und wenn dann noch nichts passiert kann man über eine Klage nachdenken.
Ich habe sehr gute Erfahrungen gemacht was die Schreiben von Anwälten bei der Schufa angeht. Wollte selber mal einen Eintrag löschen lassen, was natürlich abgelehnt wurde, danach gabs ein Schreiben vom RA, und die Einträge waren aufmal verschwunden.
Ich werd da im laufe der nächsten Woche mal nen Versuch starten, mal schauen wie es dann ausgeht.
Ich habe sehr gute Erfahrungen gemacht was die Schreiben von Anwälten bei der Schufa angeht. Wollte selber mal einen Eintrag löschen lassen, was natürlich abgelehnt wurde, danach gabs ein Schreiben vom RA, und die Einträge waren aufmal verschwunden.
Ich werd da im laufe der nächsten Woche mal nen Versuch starten, mal schauen wie es dann ausgeht.
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Re: Urteil Schleswig-Holsteinisches OLG (17 U 15/21) - Löschungsfrist von 3 Jahren NICHT im Einklang mit der Rechtsordn
Ich denke, Du hast hier rechtsdogmatisch was falsch verstanden. Diese Art von Einträgen (Restschuldbefreiung erteilt) wird die Schufa bei der aktuellen Rechtslage nicht löschen nur weil Du oder sonstwer ein Schreiben schickt.MaxMuster hat geschrieben: ↑13. Okt 2021, 11:00 @ gurami, Ich denke bevor hier gleich mit Klagen anfängt sollte man es erstmal auf dem "normalen" Wege versuchen. Also erst mal selber anschreiben mit Verweis auf das Urteil, wenn dann keine Reaktion kommt, gibts nen Schreiben vom RA, und wenn dann noch nichts passiert kann man über eine Klage nachdenken.
Ich habe sehr gute Erfahrungen gemacht was die Schreiben von Anwälten bei der Schufa angeht. Wollte selber mal einen Eintrag löschen lassen, was natürlich abgelehnt wurde, danach gabs ein Schreiben vom RA, und die Einträge waren aufmal verschwunden.
Ich werd da im laufe der nächsten Woche mal nen Versuch starten, mal schauen wie es dann ausgeht.
Stand heute musst Du klagen - und zwar bis es ein höchstrichterliches Urteil gibt (Was vor allem die Schufa quasi um jeden Preis zu verhindern versucht) oder die Politik ein Machtwort spricht (Viel Spaß beim warten;)) - hatte ich aber auch schon drölf mal geschrieben.
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Re: Urteil Schleswig-Holsteinisches OLG (17 U 15/21) - Löschungsfrist von 3 Jahren NICHT im Einklang mit der Rechtsordn
Gibt es Neuigkeiten diesbezüglich?
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Re: Urteil Schleswig-Holsteinisches OLG (17 U 15/21) - Löschungsfrist von 3 Jahren NICHT im Einklang mit der Rechtsordn
Hier das Urteil:
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.j ... 0&doc.hl=1
Neuigkeiten? Was für Neuigkeiten soll es geben? Solange die Schufa nicht in die Berufung geht wird sich da nichts verändern.
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Re: Urteil Schleswig-Holsteinisches OLG (17 U 15/21) - Löschungsfrist von 3 Jahren NICHT im Einklang mit der Rechtsordn
muss denn der Schuldner im Land SH wohnen, oder könnte man auch als zB. Hesse dort klagen, um dasselbe Ergebnis zu erreichen?
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Re: Urteil Schleswig-Holsteinisches OLG (17 U 15/21) - Löschungsfrist von 3 Jahren NICHT im Einklang mit der Rechtsordn
Moinsen,
lest das hier mal:
https://openjur.de/u/2351838.html
Verwaltungsgericht Wiesbaden sieht sogar das die Speicherung an sich schon nicht Kosha ist.
lest das hier mal:
https://openjur.de/u/2351838.html
Verwaltungsgericht Wiesbaden sieht sogar das die Speicherung an sich schon nicht Kosha ist.
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