Insovenzverwalter räumt Konto leer-darf der das?

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patercillar
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Insovenzverwalter räumt Konto leer-darf der das?

Beitrag von patercillar »

Hallo, meine Bekannte hat die Insovenzeröffnung bekommen. Sie hatte ein Konto bei Fidor, kein P - Konto. Fidor hat das gesamte Guthaben an den Insolvebzverwalter überwiesen. Ist das rechtens? Kann sie den Betrag der unter der Pfändungsgrenze liegt zurückfordern. Sie hat jetzt kein Geld für Miete usw.
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Re: Insovenzverwalter räumt Konto leer-darf der das?

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Hi patercillar,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insovenzverwalter räumt Konto leer-darf der das?" geschaut?
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habwiederwas
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Re: Insovenzverwalter räumt Konto leer-darf der das?

Beitrag von habwiederwas »

Das Konto ist mit Sicherheit nicht leergeräumt, sondern der Insolvenzverwalter hat da sozusagen jetzt die Hand drauf.
Ist bei der Insolvenzeröffnung bei den meisten so, und meistens am Wochenende.
Sie muss sich am Montag umgehend mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, damit er das Konto wieder frei gibt.
Geht meistens ganz schnell.
Bei mir hat es einen Tag gedauert.
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patercillar
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Re: Insovenzverwalter räumt Konto leer-darf der das?

Beitrag von patercillar »

Bei ihr nicht so, Fidor hat gekündigt, und dem Insolvenzverwalter das Guthaben überwiesen, ich wollte gerne wissen ob sie den pfändungsfreien Betrag zurückbekommt, und wie man das anstellt, de IV antwortet nicht. Das Konto ist definitiv weg.
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Witwe Bolte
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Re: Insovenzverwalter räumt Konto leer-darf der das?

Beitrag von Witwe Bolte »

Ja, das darf der IV, siehe InsO § 35 (1):
§ 35 Begriff der Insolvenzmasse
(1) Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).

Typisch Fidor Bank.
Telefonisch wirst Du da niemand erreichen und auf Schreiben (egal wie) reagieren die nicht.
Also bleibt nur der IV.
Ob der was zurückgibt ?

Das hängt vermutlich von der individuellen Situation ab.
Ist die Bekannte berufstätig ?
Falls "ja": Angestellt oder selbständig ?
Falls "nein": Wovon lebt sie?
War das ihr einziges Konto?
und und und ...

Wurde sie nicht beraten, bevor sie den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat ?
Normal wird so was doch zuvor besprochen ?
Hier nicht ?

Du siehst, es sind viele Fragen offen.
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patercillar
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Re: Insovenzverwalter räumt Konto leer-darf der das?

Beitrag von patercillar »

Mit Fidor - das stimmt.
Ja sie arbeitet angestellt - verdient ca. Pfändungsgrenze mit einem Kind - 1600 € netto
War ihr einziges Konto, hat jetzt neues aufgemacht.
Sie hatte Beratung durch Anwaltskanzlei. dies wurde nicht besprochen, sie hatte auch nicht damit gerechnet.
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tidus82
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Re: Insovenzverwalter räumt Konto leer-darf der das?

Beitrag von tidus82 »

Schon schade, dass man sich ne Anwaltskanzlei nimmt, dafür viel Geld bezahlt und dann nichtmal solch elementare Dinge wie ein Pfändungsschutzkonto für die Insolvenz bespricht. Da wäre sie mit einem kostenlosen Beratungsgespräch bei einer Schuldnerberatung sicher besser bedient gewesen.
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insolaner
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Re: Insovenzverwalter räumt Konto leer-darf der das?

Beitrag von insolaner »

naja, ein P-Konto hätte vermutlich auch nicht viel gerettet...

Wenn kein anderes Konto vorhanden war (und man bei Fidor hätte bleiben wollen), hätte man ja auf ein Basiskonto umstellen können, wenn kein anderes vorhanden ist muss Fidor das auch akzeptieren. Genauer: müsste, ich denke sie hötten trotzdem erstmal Fakten durch eine Kündigung geschaffen, egal ob zulässig oder nicht.

Weisst Du zufällig, ob/wie die Kündigung konkret begründet wurde?
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patercillar
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Re: Insovenzverwalter räumt Konto leer-darf der das?

Beitrag von patercillar »

Wegen der Insolvenz und wirtschaftlichen Risiken.
Fidor ist jetzt nicht mehr wichtig, Sie hat ein (sehr teures) Konto bei der Raiffeisenbank.
Interessant wäre es ob sie Anspruch auf zumindest teilweise Rückführung des von der Fidorbank
an den IV überwiesenen Guthabens.
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insolaner
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Re: Insovenzverwalter räumt Konto leer-darf der das?

Beitrag von insolaner »

patercillar hat geschrieben: 9. Okt 2021, 23:54 Wegen der Insolvenz und wirtschaftlichen Risiken.
oooh, mMn gaaanz dünnes Eis (für Fidor)!
Fidor ist jetzt nicht mehr wichtig, Sie hat ein (sehr teures) Konto bei der Raiffeisenbank.
na, wenn sie zuviel/genug Geld dafür hat...
Interessant wäre es ob sie Anspruch auf zumindest teilweise Rückführung des von der Fidorbank
an den IV überwiesenen Guthabens.
gute Frage, zumindest muss doch der IV den Lebensunterhalt sicherstellen, oder? Gerade mit Kind würde ich da gaaanz schnell bei Gericht vorstellig werden - oder ab zum Sozialamt, dann sollen die in Vorleistung gehen (ggf überbrückend).

Die Schuld sehe ich aber beim 'Berater', der dieses eigentlich bekannte Problem (man braucht etwas 'Spielgeld' für die Zeit direkt nach der Verfahrenseröffnung) hätte erwähnen müssen!
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caffery
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Re: Insovenzverwalter räumt Konto leer-darf der das?

Beitrag von caffery »

Ja, der beschriebene Vorgang ist so normal und wäre so ziemlich bei jeder Bank ähnlich oder genau so gekommen, wenn zur Eröffnung kein P-Konto besteht.

Die Herausgabe alles Pfändbaren (alles Geld was auf einem Nicht-P-Konto liegt ist pfändbar), sowie die Löschung aller "Geschäftsbesorgungsverträge" (also auch Konten) passieren zur Insolvenzeröffnung quasi per Gesetz. P-Konten fallen NICHT unter diese Regelung und bleiben daher bestehen.

Die Gelder zur Sicherstellung des Lebensunterhalts kann man sich jetzt nur noch aus der Masse (also vom Verwalter) zurückfordern - was schonmal etwas dauern kann. Das sollte man formell mit Antrag, Darlegung der Situation in aller Freundlichkeit machen und nicht mit "Sie müssen, Das ist nicht rechtens, ich will mein Geld!" etc. Rhetorik. Der Verwalter kann nämlich nichts dafür - das ist ein Automatismus der Bank den er überhaupt nicht beeinflussen konnte - selbst wenn er es gewollt hätte. Wenns zu lange dauert, würde nur ein Privatdarlehen oder der Gang zur Sozialbehörde für ein Darlehen in Betracht kommen.

Der Fehler liegt hier eindeutig beim Antragsteller bzw. dessen offensichtlich unzureichender Beratung im Vorfeld der Antragstellung.

Ums nochmal ganz deutlich auf den Punkt zu bringen:

JEDER der einen Insolvenzantrag stellt MUSS zuvor sein Konto in ein P-Konto umgewandelt haben !!!!1111elf!!!
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