Urteil Schleswig-Holsteinisches OLG (17 U 15/21) - Löschungsfrist von 3 Jahren NICHT im Einklang mit der Rechtsordnung
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2588
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Urteil Schleswig-Holsteinisches OLG (17 U 15/21) - Löschungsfrist von 3 Jahren NICHT im Einklang mit der Rechtsordn
Ein in der Beraterszene namenhafter Jurist aus dem wunderschönen Dortmund hat in seinem gestrigen Newsletter darauf aufmerksam gemacht, dass auch das Verwaltungsgericht Wiesbaden (VG Wiesbaden 6 K 226/21) in einer brandaktuellen Sache, "wohl grundlegende Zweifel an der Berechtigung der Speicherung überhaupt, und auch konkret an einer Speicherdauer, die über sechs Monate hinaus geht" angemeldet hat. Das VG Wiesbaden habe sich daher "zu diesen Fragen an den Europäischen Gerichtshof gewandt".
3
1
2
Re: Urteil Schleswig-Holsteinisches OLG (17 U 15/21) - Löschungsfrist von 3 Jahren NICHT im Einklang mit der Rechtsordn
Im Netz wird darüber schon fleißig berichtet. Z.B. hier ein Link
https://www.openpetition.de/petition/on ... t-loeschen
Bin gespannt wie die Sache sich entwickelt….
https://www.openpetition.de/petition/on ... t-loeschen
Bin gespannt wie die Sache sich entwickelt….
0
-
- Wissender
- Reaktionen: 54
- Beiträge: 409
- Registriert: 14. Mär 2020, 08:20
Re: Urteil Schleswig-Holsteinisches OLG (17 U 15/21) - Löschungsfrist von 3 Jahren NICHT im Einklang mit der Rechtsordn
Es ist interessant, dass die Schufa nicht in Berufung gehen wird beim OLG.
Es scheint so, als rechnen sie sich selbst nicht zu große Chancen aus und hoffen, dass die Sache möglichst versandet und wenige Schuldner davon erfahren.
Es scheint so, als rechnen sie sich selbst nicht zu große Chancen aus und hoffen, dass die Sache möglichst versandet und wenige Schuldner davon erfahren.
0
Re: Urteil Schleswig-Holsteinisches OLG (17 U 15/21) - Löschungsfrist von 3 Jahren NICHT im Einklang mit der Rechtsordn
Da ist was dran , es ist eine absolute Ungerechtigkeit das jemand der drei , oder nach altem Recht gar 6 Jahre, in der Insolvenz war , im Nachhinein von der Schufa nochmals für 3 Jahre wirtschaftlich aus dem Verkehr gezogen wird .
Ich hoffe das die Gottgleiche , sorry aber so kommen die sich vor , Schufa nun endlich mal ein wenig unter Druck gerät und die Einträge, für die, die es sich redlich verdient haben , zeitnahe Löschung.
Ich hoffe das die Gottgleiche , sorry aber so kommen die sich vor , Schufa nun endlich mal ein wenig unter Druck gerät und die Einträge, für die, die es sich redlich verdient haben , zeitnahe Löschung.
0
Re: Urteil Schleswig-Holsteinisches OLG (17 U 15/21) - Löschungsfrist von 3 Jahren NICHT im Einklang mit der Rechtsordn
Hallo,
hat sich denn hier jetzt schon mal jemand den Spass gemacht und die Schufa diesbezüglich angeschrieben und auf Löschung des RSB-Eintrags mit Verweis auf das o.g. Urteil bestanden ?
Sonst würde ich mir den Spass mal gönnen...
hat sich denn hier jetzt schon mal jemand den Spass gemacht und die Schufa diesbezüglich angeschrieben und auf Löschung des RSB-Eintrags mit Verweis auf das o.g. Urteil bestanden ?
Sonst würde ich mir den Spass mal gönnen...
0
-
- Wissender
- Reaktionen: 54
- Beiträge: 409
- Registriert: 14. Mär 2020, 08:20
Re: Urteil Schleswig-Holsteinisches OLG (17 U 15/21) - Löschungsfrist von 3 Jahren NICHT im Einklang mit der Rechtsordn
Nordica1975 auf der ersten Seite dieses Threads hat dies bereits erfolglos versucht.
0
Re: Urteil Schleswig-Holsteinisches OLG (17 U 15/21) - Löschungsfrist von 3 Jahren NICHT im Einklang mit der Rechtsordn
Interessant finde diese Frage die die Mainzer Richter stellen:
Es bestünden bereits Zweifel daran, ob eine „Parallelhaltung“ dieser Daten neben den staatlichen Registern bei einer Vielzahl privater Firmen überhaupt zulässig sei. Dabei sei zu beachten, dass die SCHUFA Holding AG nur eine von mehreren Auskunfteien sei und damit die Daten vielfach in Deutschland auf diesem Wege vorgehalten würden. Eine solche „Datenhaltung“ sei gesetzlich nicht geregelt und könne massiv in die wirtschaftliche Betätigung eines Betroffenen eingreifen.
Sollte diese Speicherung jedoch zulässig sein, so müssten jedenfalls dieselben Speicher- und Löschfristen gelten wie in den öffentlichen Registern. Mit der Folge, dass Daten, die im öffentlichen Register zu löschen sind, auch bei allen privaten Wirtschaftsauskunfteien zeitgleich gelöscht werden müssen.
0
-
- Wissender
- Reaktionen: 54
- Beiträge: 409
- Registriert: 14. Mär 2020, 08:20
Re: Urteil Schleswig-Holsteinisches OLG (17 U 15/21) - Löschungsfrist von 3 Jahren NICHT im Einklang mit der Rechtsordn
Selbst für den Fall, dass diese parallele Speicherung zulässig wäre und Auskunfteien zukünftig parallel zu öffentlichen Registern löschen müssten, so würde dies nicht die wirtschaftliche Betätigung des ehemaligen Schuldners verbessern. Dies würde weiterhin im Score eine Rolle spielen und das könnte die Schufa im Algorhytmus mit einarbeiten, dass ehemalige Schulden sich auch nach Jahren noch auf den Score negativ auswirken. Der ehemalige Schuldner hat immer noch dieselben Probleme bei der Wohnungssuche und beim Versuch einen Vertrag bei einem Telefonanbieter zu bekommen.
Aber es ist natürlich positiv, das etwas Bewegung in die Schufasache kommt.
Aber es ist natürlich positiv, das etwas Bewegung in die Schufasache kommt.
0
Re: Urteil Schleswig-Holsteinisches OLG (17 U 15/21) - Löschungsfrist von 3 Jahren NICHT im Einklang mit der Rechtsordn
Ich vermute, dass solche „gelöschten“ Dinge auch tatsächlich gelöscht werden müssen - also z.Bsp. Für eine Berechnung des Scores nicht mehr zulässig wären. Denn die Daten müssen ja gelöscht sein, weshalb auch kein Scorewert mehr daraus berechnet werden kann.
Sollte das jedoch doch so sein dann wette ich, dass die Verbraucherzentrale da ganz schnell hinterher sein wird.
Sollte das jedoch doch so sein dann wette ich, dass die Verbraucherzentrale da ganz schnell hinterher sein wird.
0
-
- Wissender
- Reaktionen: 54
- Beiträge: 409
- Registriert: 14. Mär 2020, 08:20
Re: Urteil Schleswig-Holsteinisches OLG (17 U 15/21) - Löschungsfrist von 3 Jahren NICHT im Einklang mit der Rechtsordn
Wie sollte die Verbraucherzentrale da klagen wollen? Der Algorhytmus ist geheim und die Schufa hat schon öfters gewonnen, wenn es darum ging, ob man die Berechnung offenlegt. Und nur dann könnte die Verbraucherzentrale dies auch beweisen.
0