Welches Datum bei Verkürzung zählt
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Welches Datum bei Verkürzung zählt
Hallo Zusammen,
ich möchte gerne die Inso mit dem 5 Jahr beenden. Nun stellt sich mir die Frage, welches Datum zählt hier genau, aus den Schreiben des Amtsgerichtes. Ich bitte um eure Hilfe, welches Datum ausschlaggebend ist.
Folgendes liegt mir vor:
1.Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 12.12.2016 als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet.
2. Der Antrag ist am 30.11.2016 beim Insolvenzgericht eingegangen.
3. Die Schuldnerin hat am 29.11.2016 die Erteilung der Restschuldbefreiung beantragt.
Aktuell ist noch eine kleine Summe zu Abzahlung der Inso Kosten offen, ca. 100€. Da am 30.11.21 allerdings ca. 800€ gepfändet werden. Würde ich gerne wissen welches Datum zählt.
Vielen Dank für eure Mithilfe!
ich möchte gerne die Inso mit dem 5 Jahr beenden. Nun stellt sich mir die Frage, welches Datum zählt hier genau, aus den Schreiben des Amtsgerichtes. Ich bitte um eure Hilfe, welches Datum ausschlaggebend ist.
Folgendes liegt mir vor:
1.Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 12.12.2016 als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet.
2. Der Antrag ist am 30.11.2016 beim Insolvenzgericht eingegangen.
3. Die Schuldnerin hat am 29.11.2016 die Erteilung der Restschuldbefreiung beantragt.
Aktuell ist noch eine kleine Summe zu Abzahlung der Inso Kosten offen, ca. 100€. Da am 30.11.21 allerdings ca. 800€ gepfändet werden. Würde ich gerne wissen welches Datum zählt.
Vielen Dank für eure Mithilfe!
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- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Welches Datum bei Verkürzung zählt
... und wann kommt der gepfändete Betrag beim TH auf "dessen" Konto nicht nur voraussichtlich, sondern sicher an?? Weisst Du das - kannst Du das klären??
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- Guru
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- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Welches Datum bei Verkürzung zählt
Wann der Betrag "sicher" beim TH ankommt, kann hier ja niemand sicher sagen,
(denn: "Die Wege des Herrn sind unergründlich" - gilt wohl auch für Arbeitgeber und Bänker ...).
Aber in aller Regel werden sich wohl beide ans Gesetz halten und wenn der AG am Monatsende (hier 30.11.2021) Lohn/Gehalt zu zahlen hat, dann sollte er auch zum Monatsende den abgetretenen Teil von Lohn/Gehalt (an den TH) überweisen.
Und im BGB § 675s steht, dass eine Überweisung (innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums) einen Werktag dauern darf.
Also sollten die letzten 100,- Euro eigentlich schon ziemlich sicher vor dem 12.12. auf dem Konto des TH eingegangen sein (wenn der AG ihm am 30.11. EUR 800,- überwiesen hat).
Aber was steckt hinter Deiner Frage, imker ?
Was ist, wenn diese letzten 100,- Euro eben doch nicht vor dem Stichtag eingegangen sind ?
(denn: "Die Wege des Herrn sind unergründlich" - gilt wohl auch für Arbeitgeber und Bänker ...).
Aber in aller Regel werden sich wohl beide ans Gesetz halten und wenn der AG am Monatsende (hier 30.11.2021) Lohn/Gehalt zu zahlen hat, dann sollte er auch zum Monatsende den abgetretenen Teil von Lohn/Gehalt (an den TH) überweisen.
Und im BGB § 675s steht, dass eine Überweisung (innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums) einen Werktag dauern darf.
Also sollten die letzten 100,- Euro eigentlich schon ziemlich sicher vor dem 12.12. auf dem Konto des TH eingegangen sein (wenn der AG ihm am 30.11. EUR 800,- überwiesen hat).
Aber was steckt hinter Deiner Frage, imker ?
Was ist, wenn diese letzten 100,- Euro eben doch nicht vor dem Stichtag eingegangen sind ?
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- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2588
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Welches Datum bei Verkürzung zählt
Ich vermute er wollte sagen: Bei dem Betrag und dem Zeitablauf, wäre zu überlegen sich nicht auf die 800 Euro zu verlassen sondern u.U. zu erwägen die 100 Euro schon jetzt zu zahlen und dann auch jetzt schon den Antrag zu stellen.
Man bedenke: Der Antrag kann erst gestellt werden wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Dies in dem geringen Zeitfenster zwischen dem 30.11. und dem 12.12. (wenns optimal wie vermutet läuft) zu recherchieren und zu belegen kann durchaus schweißperlig werden. Es wäre mit Sicherheit zu überlegen sich den Stress zu ersparen - es gibt sicher Leute denen das die 100 Euro wert wäre.
Man bedenke: Der Antrag kann erst gestellt werden wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Dies in dem geringen Zeitfenster zwischen dem 30.11. und dem 12.12. (wenns optimal wie vermutet läuft) zu recherchieren und zu belegen kann durchaus schweißperlig werden. Es wäre mit Sicherheit zu überlegen sich den Stress zu ersparen - es gibt sicher Leute denen das die 100 Euro wert wäre.
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Re: Welches Datum bei Verkürzung zählt
Danke an caffery
und ich habe aus der Schilderung von ossle die Situation so verstanden: Verfahren läuft jetzt rd 55 Monate. In dieser Zeit sind die Verfahrenskosten noch nicht zusammen ...es fehlen 100 EUR ... erst im November werden 800 EUR "Pfändung" erwartet.
Ich bin davon überzeugt, dass die übliche Abtretung zu 2.000 EUR / 55 oder 60 Monate mit rd. 30 EUR/mtl durchgeführt wird.
Wenn die 800 EUR aus einer Sonderzahlung erwartet werden, ist Ruhe nur angesagt, wenn es vor einem Jahr den gleichen arbeitgeber gab, der die Sonderzahlung innerhalb der 12 Tage an den TH zahlte.
Wenn das - wie Witwe Bolte schreibt - keiner sagen kann, bleibt es es bei der "einfachen" Beantwortung der ossle-Frage: es kommt aus den 12.12. an. Ich halte das für eine Frage, mit der das Problem nicht gelöst wird, denn es geht ossle doch um die Frage: Kommt das Geld rechtzeitig zur Beantragung einer vorzeitigen RSB nach 60 Monaten/ 5 Jahren da an, wo es sein muss.
Also warten wir ab, ob ossle dazu was schreibt. Stichtag ist und bleibt das von tidus und caffery genannate Datum.
WÄHLEN (gehen), nicht vergessen
und ich habe aus der Schilderung von ossle die Situation so verstanden: Verfahren läuft jetzt rd 55 Monate. In dieser Zeit sind die Verfahrenskosten noch nicht zusammen ...es fehlen 100 EUR ... erst im November werden 800 EUR "Pfändung" erwartet.
Ich bin davon überzeugt, dass die übliche Abtretung zu 2.000 EUR / 55 oder 60 Monate mit rd. 30 EUR/mtl durchgeführt wird.
Wenn die 800 EUR aus einer Sonderzahlung erwartet werden, ist Ruhe nur angesagt, wenn es vor einem Jahr den gleichen arbeitgeber gab, der die Sonderzahlung innerhalb der 12 Tage an den TH zahlte.
Wenn das - wie Witwe Bolte schreibt - keiner sagen kann, bleibt es es bei der "einfachen" Beantwortung der ossle-Frage: es kommt aus den 12.12. an. Ich halte das für eine Frage, mit der das Problem nicht gelöst wird, denn es geht ossle doch um die Frage: Kommt das Geld rechtzeitig zur Beantragung einer vorzeitigen RSB nach 60 Monaten/ 5 Jahren da an, wo es sein muss.
Also warten wir ab, ob ossle dazu was schreibt. Stichtag ist und bleibt das von tidus und caffery genannate Datum.
WÄHLEN (gehen), nicht vergessen
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Re: Welches Datum bei Verkürzung zählt
ich seh gerade, dass diese Thematik von ossle in Ihrem Beitrag unter: "Re: Verstrickung und Verkürzung der Inso"
schon einmal aufgerufen und beantwortet wurde.
Vom Gehalt gehen monatlich 50 EUR .... weg - Jetzt meine FRAGE: wer hat ermittelt oder mitgeteilt, dass 100 EUR fehlen??
schon einmal aufgerufen und beantwortet wurde.
Vom Gehalt gehen monatlich 50 EUR .... weg - Jetzt meine FRAGE: wer hat ermittelt oder mitgeteilt, dass 100 EUR fehlen??
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Re: Welches Datum bei Verkürzung zählt
Hallo Zusammen,
vielen Dank für eure Rückmeldung.
Bis Juli gingen monatlich ca. 50€ an den Verwalter. Aufgrund der Anhebung des Freibetrages, sind es jetzt nur noch 7 Euro.
Am 30.11.21 wird Urlaubsgeld bezahlt sowie Sonderleistungen. Letztes Jahr (gleicher Arbeitgeber) gingen rund 300 EUR an den Verwalter.
vielen Dank für eure Rückmeldung.
Bis Juli gingen monatlich ca. 50€ an den Verwalter. Aufgrund der Anhebung des Freibetrages, sind es jetzt nur noch 7 Euro.
Am 30.11.21 wird Urlaubsgeld bezahlt sowie Sonderleistungen. Letztes Jahr (gleicher Arbeitgeber) gingen rund 300 EUR an den Verwalter.
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- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2588
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Welches Datum bei Verkürzung zählt
Das ist ja alles ganz reizend aber - wenn Du jetzt noch die wesentliche Frage des Imkers beantworten könntest, würden wir hier ggf. auch weiterkommen;)
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