Eröffnetes Insolvenverfahren

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caffery
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von caffery »

Ja
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Bernd111
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von Bernd111 »

caffery hat geschrieben: 31. Aug 2021, 13:47Ja
Danke

Jetzt bitte ich euch nochmals um Hilfe: Der Insolvenzverwalter hat bei Durchsicht meiner Kontoauszüge gesehen, dass ich in den letzten Monaten (VOR Insolvenzeröffnung) zwei Überweisungen an einen Onlinezahlungsservice getätigt hatte und fragt nun diesbezüglich nach "kurzer Erklärung" hierzu. Hintergrund dieses Begehrens könnte aus meiner Sicht tatsächlich sein, dass er diesen Onlinezahlungsservice schlicht nicht kennt (da dieser bedeutend unbekannter ist als beispielsweise Klarna).

Was meint ihr soll ich tun? Etwa lediglich erläutern dass es sich, wie beispielsweise Klarna, um einen Onlinebezahlservice handelt. Oder möchte er so ziemlich genau wissen, was ich gekauft hatte?
Und sollte ich vielleicht gleich um den Verwalter zu "besänftigen", anbieten, dass ich die Beträge aus meinem nun Unpfändbaren in die jetzige Masse zahlen könnte sofern es aus seiner Sicht mit diesen Zahlungen Probleme gäbe?
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Shopgirl
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von Shopgirl »

Ich glaube nicht, dass du direkt irgendwen besänftigen musst. Ich würde es ihm einfach erklären und dann abwarten, was kommt.
Das sind sicher auch keine Tausende gewesen, oder?
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Bernd111
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von Bernd111 »

Nein, es waren keine Tausende, grob 450 Euro zusammen.
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Bernd111
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von Bernd111 »

Hallo,

ist es richtig, dass die Gläubiger ihrer Forderungsanmeldung bei dem Insolvenzverwalter Vollstreckungsbescheide beifügen müssen, so dass der Insolvenzverwalter quasi automatisch von etwaigen Vollstreckungsbescheiden informiert wird? Oder anders gefragt: ist es für die Insolvenzeröffnung ausreichend, wenn der Insolvente seinem Verwalter lediglich die Schulden und die dazugehörigen Gläubiger nennt?
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caffery
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von caffery »

Was die beiden Fragen miteinander zu tun haben sollen erschließt sich mir nicht.

Aber: Nein und Nein

Ein Vollstreckungsbescheid ist eine von vielen Möglichkeiten die Existenz einer Forderung nachzuweisen und so zum Verfahren anzumelden. Man kann aber auch bspw. untitulierte Forderungen anmelden und auf andere Weise schlüssig belegen, wie z.b. durch Verträge.

Der Schuldner muss bereits im Eröffnungsantrag eine vollständige Gläubigerliste vorlegen.
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Bernd111
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von Bernd111 »

Im Eröffnungsantrag standen vollständig alle Gläubiger. Einige davon hatten jedoch einen Vollstreckungsbescheid vor Insolvenzeröffnung erwirkt, jedoch (noch) keine Vollstreckungsmaßnahme getätigt. Der Verwalter weiß von mir nicht, bei welcher Forderung ein Vollstreckungsbescheid (ohne Vollstreckungsmaßnahme) bestand. Soll/muss ich ihm diese Info nachreichen?
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Zuletzt geändert von Bernd111 am 6. Sep 2021, 20:53, insgesamt 1-mal geändert.
caffery
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von caffery »

Ich versteh den Sinn einer solchen Frage immer noch nicht. Also vermute ich mal einfach so: Nein.

Hat er denn nach irgendwas derartigem gefragt? *Rübe krault*
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Bernd111
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von Bernd111 »

:-) :-D Caffery. Ich kanns nicht besser formulieren. :-). Nein er hat nicht danach gefragt. Die Tatsache, dass du meine Frage nicht verstehst, liegt wahrscheinlich dem zugrunde, dass meine Frage völlig überflüssig ist, völliger Quatsch ist und ich mir nur wieder Gedanken über eine Sache mache, die völlig irrelevant ist und nur in meinem Insolvenzangstkopf existiert :-)
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Zuletzt geändert von Bernd111 am 6. Sep 2021, 21:00, insgesamt 1-mal geändert.
caffery
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von caffery »

:lol:

Ja, ich würde das auch für die wahrscheinlichste Option halten.
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