Insolvenzverwalter
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Re: Insolvenzverwalter
Die Überweisung hat meine Frau durchgeführt, ich habe zu diesem Kto keine Vollmacht.
Mein Gehalt ging damals dahin , weil mein Kto regelmäßig gesperrt oder gepfändet wurde . Die Schulden stammen aus erster Ehe, meine jetzige Frau hatte damals eine weise Weste , so konnten wir den Pfändungen eine Zeit lang ausweichen.
Mein Gehalt ging damals dahin , weil mein Kto regelmäßig gesperrt oder gepfändet wurde . Die Schulden stammen aus erster Ehe, meine jetzige Frau hatte damals eine weise Weste , so konnten wir den Pfändungen eine Zeit lang ausweichen.
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Re: Insolvenzverwalter
Sorry, aber das beantwortet meine wesentliche Frage nur so halb - obwohl ich mir so viel Mühe gegeben habe...
Was soll das denn heißen? Gingen die 1000 Euro von dem Konto weg? Wenn ja wohin? Oder auf das Konto? Wenn ja, von wem und wo ist es geblieben?
Was soll das bedeuten? Aber Dein Einkommen ist darauf gegangen - und sonst nichts , wenn ich das richtig verstanden habe. Dann ist es natürlich naheliegend, dass Du über das Guthaben verfügen konntest;) Sollten die 1000 Euro "sparen" von dem Konto abgegangen sein, war das ja Dein Geld(Einkommen) - sonst gabs ja auf dem Konto nichts. Aber gut - man sollte dann dennoch eine Antwort drauf geben können, die das Ansinnen des Verwalters ins Leere laufen lässt. Wenn Du denn nun mal die Fragen oben beantworten würdest;)
Das war zwar nicht die Frage und ist jetzt auch wurscht aber: Das ist natürlich kein Argument für so einen Käse. Dafür gibts P-Konten.
Yo - das hat der Verwalter wohl auch so verstanden und gräbt genau deswegen jetzt wohl etwas tiefer als er muss.
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Re: Insolvenzverwalter
Ich versuche das ganze jetzt noch einmal in Ruhe zu erklären, habe jetzt etwas mehr Zeit .
Auf das genannte Kto ist mein Gehalt eingegangen. Von diesem Gehalt hat meine Frau 1000 Euro auf ihr Haushaltskonto überwiesen, warum sie den Betreff Sparen gewählt hat , keine Ahnung. Sie hat sich dabei wahrscheinlich nichts gedacht, von Insolvenz war da auch noch nicht die Rede.
Diese 1000 Euro muss ich nun erklären . Sparen konnten wir zu der Zeit absolut nichts .
Zu dem Konto habe ich bis dato auch keine Vollmacht .
Mehr Geldeingänge waren zu der Zeit nicht mehr auf dem Kto .
Was mich noch brennend interessiert, kann ich im eröffnetem Verfahren die RSB nach 3 Jahren erlangen wenn ich genug eingezahlt habe ?
Würde mich echt freuen wenn ihr mir helfen könntet.
Auf das genannte Kto ist mein Gehalt eingegangen. Von diesem Gehalt hat meine Frau 1000 Euro auf ihr Haushaltskonto überwiesen, warum sie den Betreff Sparen gewählt hat , keine Ahnung. Sie hat sich dabei wahrscheinlich nichts gedacht, von Insolvenz war da auch noch nicht die Rede.
Diese 1000 Euro muss ich nun erklären . Sparen konnten wir zu der Zeit absolut nichts .
Zu dem Konto habe ich bis dato auch keine Vollmacht .
Mehr Geldeingänge waren zu der Zeit nicht mehr auf dem Kto .
Was mich noch brennend interessiert, kann ich im eröffnetem Verfahren die RSB nach 3 Jahren erlangen wenn ich genug eingezahlt habe ?
Würde mich echt freuen wenn ihr mir helfen könntet.
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Re: Insolvenzverwalter
Nu hör doch mal mit Deiner "ollen" Vollmacht auf;) Das hat hiermit nichts zu tun. Es geht hier vermutlich nur um gesunden Menschenverstand. Von Geld was nur Deines gewesen sein kann (weil nur Dein Gehalt auf das Konto ging) ist 7 Monate vor Eröffnung 1000 Euro "Sparen" beiseite"gespart" worden. Jeder der der deutschen Sprache mächtig ist kann also völlig zurecht vermuten, dass dieses (Dein) Geld "gespart" wurde und demnach noch vorhanden sein könnte - was ja der tiefere Sinn des Wortes "sparen" wäre. Das ist vermutlich alles.Joki hat geschrieben: ↑6. Sep 2021, 21:09 Ich versuche das ganze jetzt noch einmal in Ruhe zu erklären, habe jetzt etwas mehr Zeit .
Auf das genannte Kto ist mein Gehalt eingegangen. Von diesem Gehalt hat meine Frau 1000 Euro auf ihr Haushaltskonto überwiesen, warum sie den Betreff Sparen gewählt hat , keine Ahnung. Sie hat sich dabei wahrscheinlich nichts gedacht, von Insolvenz war da auch noch nicht die Rede.
Diese 1000 Euro muss ich nun erklären . Sparen konnten wir zu der Zeit absolut nichts .
Zu dem Konto habe ich bis dato auch keine Vollmacht .
Mehr Geldeingänge waren zu der Zeit nicht mehr auf dem Kto .
Also mein Vorschlag: Du antwortest quasi genau das was Du grade geschrieben hast. Tenor: Das Geld wurde auf ein weiteres Konto meiner Frau überweisen aus dem wir zu dieser Zeit unseren Haushalt bestritten haben und wurde im Anschluss dafür verbraucht. Der Überweisungsbetreff wurde unbedacht gewählt und war in der Rückbetrachtung schlicht unzutreffend.
Wenn jemand ne bessere Idee hat: Immer ran!
Das hatten wir schon ziemlich oft. Du musst die Voraussetzungen erfüllen (Kosten gezahlt und 35 % Gläubigerbefriedigung vor Ablauf 3 Jahre), den entsprechenden Antrag stellen und darin die Erfüllung der Voraussetzungen glaubhaft machen. Das geht auch im eröffneten Verfahren - ist aber natürlich bei so einem Verlauf deutlich schwerer zu erreichen. (Ja, wir wissen hier alle, dass das 3 Jahres-System mit den Kosten etc. bei "verschleppten" Verfahren fürn Arsch ist;))
Im schlimmsten Fall endet so ein Verfahren dann asymmetrisch. Also das Restschuldbefreiungsverfahren endet (nach 3 Jahren) vor dem Aufhebungsbeschluss des Insolvenzverfahrens (wenn der Verwalter mit der Vermögensverwertung zu Potte gekommen ist). Wir hatten hier mal einen sehr netten und aktiven Nutzer bei dem es genauso gelaufen ist. Wie hieß der nochma?
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Re: Insolvenzverwalter
Guten Morgen, danke für deine offene Antwort caffery .
Ich habe Deinen Rat befolgt und das Anschreiben so , wie du vorgeschlagen hast formuliert. Mal abwarten was kommt.
Im Netz habe ich gelesen, das sich die Vergütung für den IV , ab den 01.01.2021 geändert hat . Für die ersten 35000 ( statt 25000 ) Euro bekommt er jetzt 40% , dann 26% usw .
Gilt das auch rückwirkend, oder nur für Verfahren die ab dem 01.01.21 begonnenen haben?
Ich habe Deinen Rat befolgt und das Anschreiben so , wie du vorgeschlagen hast formuliert. Mal abwarten was kommt.
Im Netz habe ich gelesen, das sich die Vergütung für den IV , ab den 01.01.2021 geändert hat . Für die ersten 35000 ( statt 25000 ) Euro bekommt er jetzt 40% , dann 26% usw .
Gilt das auch rückwirkend, oder nur für Verfahren die ab dem 01.01.21 begonnenen haben?
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Re: Insolvenzverwalter
@ caffery … vielen Dank für deine Hilfe , meine IV hat die Antwort akzeptiert und mir bestätigt, das ich nach Abzug aller Kosten die Gläubiger jetzt schon mit über 35% befriedigt werden. Zum Dezember , dieses Jahres , kann ich den Antrag auf die RSB stellen.
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Re: Insolvenzverwalter
Das freut mich.
Nur damit wir uns da richtig verstehen: "Zum" heißt, Du kannst und solltest den Antrag schon jetzt stellen wenn die Voraussetzungen jetzt schon erfüllt sind.
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