Ich weiß nicht, woher diese Idee kommt, dass man Lastschriften zurückziehen sollte, wenn man Probleme mit dem Onlineshop hat, den man über Paypal bezahlt hat.
Das sind Vertragsverhältnisse, die nichts miteinander zu tun haben. Du schuldest Paypal zurecht nach wie vor den Kaufpreis.
Paigo / PayPal Pte.Ltd
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Re: Paigo / PayPal Pte.Ltd
Es gibt zwei PayPal einmal Singapur und einmal Luxemburg, Du hast bei beiden nachgefragt?
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Re: Paigo / PayPal Pte.Ltd
Das ist doch so nicht richtig, zum einen kannst du direkt über Paypal zurückbuchen und zum anderen kannst du auch deine Lastschrift zurückbuchen und Paypal einfach darüber informieren das die Ware nicht geliefert wurde. Paypal ist hier nur Dienstleister, durch das zwischenschalten des Dienstleisters verlierst du deine Rechte nicht.Shopgirl hat geschrieben: ↑28. Aug 2021, 23:04 Ich weiß nicht, woher diese Idee kommt, dass man Lastschriften zurückziehen sollte, wenn man Probleme mit dem Onlineshop hat, den man über Paypal bezahlt hat.
Das sind Vertragsverhältnisse, die nichts miteinander zu tun haben. Du schuldest Paypal zurecht nach wie vor den Kaufpreis.
Genauso kann ein Verkäufer weiter gegen dich vorgehen wenn PayPal dem Verkäufer auf Grund der PayPal AGBs den Kaufpreis erstattet - es dafür aber rein rechtlich keinen Grund gab.
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Re: Paigo / PayPal Pte.Ltd
Nö. Es wird nicht richtiger, wenn das wiederholt wird.
Wenn ich über Paypal bezahle, gehe ich zwei Verträge ein. Einen mit dem Verkäufer, einen mit Paypal.
Sollte ich dann Schwierigkeiten mit dem Verkäufer habe, muss ich die mit dem klären und, falls das nichts wird, über Paypal den Käuferschutz beantragen (auf den ich mich vertraglich mit Paypal geeinigt habe). Einfach die Lastschrift zurückbuchen ist der schlechteste Weg. Dann schulde ich Paypal weiterhin die Kohle.
Vielleicht meinen wir grundsätzlich auch dasselbe, reden nur aneinander vorbei. Deine Rechte dem Verkäufer gegenüber verlierst du natürlich durch die Nutzung von Paypal nicht. Das ist aber halt nur eines der beiden Vertragsverhältnisse.
Wenn ich über Paypal bezahle, gehe ich zwei Verträge ein. Einen mit dem Verkäufer, einen mit Paypal.
Sollte ich dann Schwierigkeiten mit dem Verkäufer habe, muss ich die mit dem klären und, falls das nichts wird, über Paypal den Käuferschutz beantragen (auf den ich mich vertraglich mit Paypal geeinigt habe). Einfach die Lastschrift zurückbuchen ist der schlechteste Weg. Dann schulde ich Paypal weiterhin die Kohle.
Vielleicht meinen wir grundsätzlich auch dasselbe, reden nur aneinander vorbei. Deine Rechte dem Verkäufer gegenüber verlierst du natürlich durch die Nutzung von Paypal nicht. Das ist aber halt nur eines der beiden Vertragsverhältnisse.
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Re: Paigo / PayPal Pte.Ltd
Wenn man in einem Shop über Paypal bezahlt, dann sagt man auf Paypals Webseite, bezahle dies bitte für mich. Wenn es ein Problem bei der Lieferung gibt, dann muss man einen Fall eröffnen auf der Paypalseite. Ansonsten bezahlt man seine Rechnung gegenüber Paypal nicht. Und das kann nur Ärger geben. Mit der eigentlichen Zahlung hat der Webshop nichts mehr zu tun.
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