Ja, so kenne ich es auch - in der WVP.INTI hat geschrieben: ↑3. Sep 2021, 10:10 Einen Pflichtteil kann man nicht ausschlagen, den müsste man geltend machen und dazu kann niemand gezwungen werden.
Pflichtteilsansprüche, Erbersatzansprüche und Ansprüche auf vorzeitigen Erbausgleich unterliegen der freien Entschließung des Schuldners, diese geltend zu machen.
Im Status "eröffnetes Verfahren" hat der IV hier allerdings gegenüber dem Insolvenzler erklärt, es sei seine Sache (die des IV), den Pflichtteilsanspruch geltend zu machen.
Er hat dann die Miterben zwar angeschrieben, aber da die ihm keine Auskünfte gegeben haben, hat er die Sache nicht weiter verfolgt.
Es wäre nicht genug Masse für ein Gerichtsverfahren vorhanden, teilte er auf Nachfrage des Insolvenzlers mit, und auf "eigenes Risiko" könne er so ein Verfahren nicht betreiben (obwohl es um einen beträchlichen Erbanspruch ging: mehrere recht gute Immobilien, darunter zwei Mehrfamilienhäuser, die einen ordentlichen Mietüberschuss per anno einbrachten).
Hätte der IV seine Arbeit hier korrekt gemacht, wären sicher sämtliche Schulden plus Verfahrenskosten gedeckt gewesen - vermutlich aber erst Jahre später, wenn man das Arbeitstempo der deutschen Justiz bedenkt.
Ahhh ... vergessen ... man/frau darf ja nicht verallgemeinern ...
es ist also nicht das Arbeitstempo "der deutschen Justiz" gemeint,
sondern nur das Arbeitstempo mancher Teile der deutschen Justiz.