Pflichtteil Erbe

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Pflichtteil Erbe

Beitrag von Witwe Bolte »

INTI hat geschrieben: 3. Sep 2021, 10:10 Einen Pflichtteil kann man nicht ausschlagen, den müsste man geltend machen und dazu kann niemand gezwungen werden.

Pflichtteilsansprüche, Erbersatzansprüche und Ansprüche auf vorzeitigen Erbausgleich unterliegen der freien Entschließung des Schuldners, diese geltend zu machen.
Ja, so kenne ich es auch - in der WVP.
Im Status "eröffnetes Verfahren" hat der IV hier allerdings gegenüber dem Insolvenzler erklärt, es sei seine Sache (die des IV), den Pflichtteilsanspruch geltend zu machen.
Er hat dann die Miterben zwar angeschrieben, aber da die ihm keine Auskünfte gegeben haben, hat er die Sache nicht weiter verfolgt.
Es wäre nicht genug Masse für ein Gerichtsverfahren vorhanden, teilte er auf Nachfrage des Insolvenzlers mit, und auf "eigenes Risiko" könne er so ein Verfahren nicht betreiben (obwohl es um einen beträchlichen Erbanspruch ging: mehrere recht gute Immobilien, darunter zwei Mehrfamilienhäuser, die einen ordentlichen Mietüberschuss per anno einbrachten).

Hätte der IV seine Arbeit hier korrekt gemacht, wären sicher sämtliche Schulden plus Verfahrenskosten gedeckt gewesen - vermutlich aber erst Jahre später, wenn man das Arbeitstempo der deutschen Justiz bedenkt.

Ahhh ... vergessen ... man/frau darf ja nicht verallgemeinern ...
es ist also nicht das Arbeitstempo "der deutschen Justiz" gemeint,
sondern nur das Arbeitstempo mancher Teile der deutschen Justiz. :D
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Pflichtteil Erbe

Beitrag von caffery »

Witwe Bolte hat geschrieben: 3. Sep 2021, 13:43
Im Status "eröffnetes Verfahren" hat der IV hier allerdings gegenüber dem Insolvenzler erklärt, es sei seine Sache (die des IV), den Pflichtteilsanspruch geltend zu machen.

Echt jetz? Es gibt immer noch Verwalter die so argumentieren? Ist ja witzig...

Dem Menschen hätte ich gerne mal die einschlägige BGH Rechtsprechung zur Kenntnis gebracht.

(§ 852 Abs. 1 ZPO - ivm. BGH Beschluss v. 18.12.2008, IX ZB 249/07 oder BGH Beschluss v. 25.06.2009 - IX ZB 196/08 oder BGH Beschluss v. 11.06.2015, IX ZB 18/13 oder BGH Beschluss v. 07.04.2016, IX ZB 69/15 oder oder oder...;)))

Das "Gerichtsverfahren" für das "keine Masse" vorhanden war, hätte ich gerne gesehen;) Es wäre für den Verwalter ziemlich peinlich geworden...
0
Antworten