Pflichtteil Erbe
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Pflichtteil Erbe
Hallo zusammen,
mein IV hat mitbekommen, das mein Vater im vergangenen Jahr gestorben ist . Nun möchte er an mein Pflichtteil. Darf er das ? Einen Erbschein , den möchte er auch haben ,hat meine Mutter beantragt . Sie ist übrigens Alleinerbin .
Kann ich jetzt noch auf mein Pflichtteil verzichten , wenn ja , müsste ich dann zu einem Notar? Ich habe natürlich kein Pflichtteil , oder irgendetwas, eingefordert. Wie gesagt meine Mutter ist Alleinerbin , steht auch so im Testament.Danke für eure Hilfe.
mein IV hat mitbekommen, das mein Vater im vergangenen Jahr gestorben ist . Nun möchte er an mein Pflichtteil. Darf er das ? Einen Erbschein , den möchte er auch haben ,hat meine Mutter beantragt . Sie ist übrigens Alleinerbin .
Kann ich jetzt noch auf mein Pflichtteil verzichten , wenn ja , müsste ich dann zu einem Notar? Ich habe natürlich kein Pflichtteil , oder irgendetwas, eingefordert. Wie gesagt meine Mutter ist Alleinerbin , steht auch so im Testament.Danke für eure Hilfe.
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Re: Pflichtteil Erbe
Hallo,
du kannst natürlich dein Erbe ausschlagen.
Dies hat keine Auswirkung auf deine Restschuldbefreiung.
Dies kann man natürlich nur in einem gewissen Zeitrahmen machen, nachdem man weiß, dass man ein potentieller Erbe ist.
du kannst natürlich dein Erbe ausschlagen.
Dies hat keine Auswirkung auf deine Restschuldbefreiung.
Dies kann man natürlich nur in einem gewissen Zeitrahmen machen, nachdem man weiß, dass man ein potentieller Erbe ist.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Pflichtteil Erbe
Ein Erbe ausschlagen kann man "leider" nur innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls bzw. des "Ablebens".
Wenn das nicht geschehen ist, geht das jetzt nicht mehr.
Ein Pflichtteil ist ein Pflichtteil - wie das Wort schon sagt, kriegt man den auch (sogar GANZ besonders dann), wenn man beim Erbe nicht berücksichtigt wurde. Man muss diesen aber nicht geltend machen. (Guckstu hier: BGH, Beschluss vom 25.06.2009 - IX ZB 196/08)
Abgesehen von einer Ausschlagung, kann man meines Wissens nur durch einen Vertrag (etwa sog. "Berliner Testament) mit dem Erblasser auf seinen Pflichtteil verzichten - was natürlich nicht mehr geht, wenn dieser schon verstorben ist.
Wenn das nicht geschehen ist, geht das jetzt nicht mehr.
Ein Pflichtteil ist ein Pflichtteil - wie das Wort schon sagt, kriegt man den auch (sogar GANZ besonders dann), wenn man beim Erbe nicht berücksichtigt wurde. Man muss diesen aber nicht geltend machen. (Guckstu hier: BGH, Beschluss vom 25.06.2009 - IX ZB 196/08)
Abgesehen von einer Ausschlagung, kann man meines Wissens nur durch einen Vertrag (etwa sog. "Berliner Testament) mit dem Erblasser auf seinen Pflichtteil verzichten - was natürlich nicht mehr geht, wenn dieser schon verstorben ist.
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Re: Pflichtteil Erbe
Einen Pflichtteil kann man nicht ausschlagen, den müsste man geltend machen und dazu kann niemand gezwungen werden.
Pflichtteilsansprüche, Erbersatzansprüche und Ansprüche auf vorzeitigen Erbausgleich unterliegen der freien Entschließung des Schuldners, diese geltend zu machen.
Pflichtteilsansprüche, Erbersatzansprüche und Ansprüche auf vorzeitigen Erbausgleich unterliegen der freien Entschließung des Schuldners, diese geltend zu machen.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Pflichtteil Erbe
Ach ja - da ich fest daran glaube, dass Dein Verwalter all das auch selber weiß vermute ich, dass er einfach nur seine Textbausteine offensiv optimistisch formuliert hat und einen Blick auf den Erbschein werfen will um zu sehen, ob Du vielleicht vom verbotenen Baum gekostet hast.
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Re: Pflichtteil Erbe
Also muss ich ja eigentlich nichts unternehmen den Erbschein kann er dann ja gerne sehen, sobald dieser da ist. Hatte Angst das meine Mutter mir den Pflichtteil auszahlen muss , das könnte sie wahrscheinlich ohne Kredit auch nicht .
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Pflichtteil Erbe
Neee - ich hab zwar schon viel erlebt, aber ich denke wie gesagt, dass er einfach nur prüfen will ob Du den Pflichtteil geltend gemacht hast und dazu das Anschreiben einfach schon mal so formuliert hat, als hättest Du das auch getan.
Das ist aus deren Sicht auch erstmal durchaus nachvollziehbar. Es soll ja durchaus schon Fälle gegeben haben, in denen ein Erbe "am IV bzw. TH vorbei" angetreten wurde. Außerdem sind die ja auch nicht dafür da, Dich zu beraten oder über Deine Rechte aufzuklären.
Für alles andere fehlt mir die Fantasie - oder mein Glaube an die Menschheit ist dafür (noch) zu stark - wie auch immer man es sehen will;)
Das ist aus deren Sicht auch erstmal durchaus nachvollziehbar. Es soll ja durchaus schon Fälle gegeben haben, in denen ein Erbe "am IV bzw. TH vorbei" angetreten wurde. Außerdem sind die ja auch nicht dafür da, Dich zu beraten oder über Deine Rechte aufzuklären.
Für alles andere fehlt mir die Fantasie - oder mein Glaube an die Menschheit ist dafür (noch) zu stark - wie auch immer man es sehen will;)
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Re: Pflichtteil Erbe
Mich hat es mit dem Erbe interessiert, weil ich wegen dem Erbschein und einer Vergleichszahlung ( die jetzt getätigt wurde ) nun schon seit Dezember 2018 im eröffnetem Verfahren bin . Damit sollte das Verfahren dann langsam abgeschlossen werden . ( hoffe ich mal )
Ich habe inzwischen 57500 Euro eingezahlt .65000 Euro Schulden, 45000 sind bis dato angemeldet, der Rest kann ja noch , habe ich . Ca 6000 Euro kommen bis Dezember noch hinzu . Ich hoffe das ich eine Chance auf eine vorzeitige RSB habe , trotz sehr langem offenen Verfahren.
Ich habe inzwischen 57500 Euro eingezahlt .65000 Euro Schulden, 45000 sind bis dato angemeldet, der Rest kann ja noch , habe ich . Ca 6000 Euro kommen bis Dezember noch hinzu . Ich hoffe das ich eine Chance auf eine vorzeitige RSB habe , trotz sehr langem offenen Verfahren.
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