Eröffnetes Insolvenverfahren

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Käsebrot
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von Käsebrot »

Hallo,

den Insolvenzverwalter brauchst du nicht kontaktieren, der meldet sich von sich aus. Dann erfährst du auch, welche Unterlagen er haben möchte. Ob das Konto freigegeben wird oder nicht, entscheidet auch der IV. Kann durchaus sein, dass da während des kompletten eröffneten Verfahrens der Beschlag bestehen bleibt.

Deine Bank auf irgendwas hinweisen ist vergebliche Liebesmüh‘. Die machen gar nix bzw. dürfen nix machen, wenn es keinen Beschluss vom Gericht gibt. D. h. wenn dein Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, musst du die Freigabe beim Gericht beantragen. Das könntest du schon mal machen, weil anscheinend nicht jeder IV darauf hinweist. Dafür gibt es keinen Vordruck, das kannst du einfach formlos machen.
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Shopgirl
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von Shopgirl »

Du kannst dir sicher sein, die Bank kennt die neuen Pfändungsgrenzen :)
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Bernd111
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von Bernd111 »

Okay, danke.

Heute ergab sich eine weitere Frage, nachdem ich heute Post zur Zahlungsaufforderung von einer Inkassobude trotz Insolvenzeröffnung erhielt (ich weiß, das diese Post belanglos ist und ich mich auch gegen diese Kontaktaufnahme eines Gläubigers wehren könnte).

Meine Frage ist, ob es bezüglich der Insolvenztabelle Probleme geben könnte, weil diese Inkassobude ja meine Ursprungsschulden von der Bank übernommen hatte, jedoch im Insolvenzantrag die Bank als Gläubiger genannt ist? Oder ist dieses "Schulden abkaufen" für die Insolvenz bzw. die spätere RSB ohne Bedeutung?
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Witwe Bolte
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von Witwe Bolte »

Bernd111 = Shadowschuldner ?
Wieso zwei Nicks ?

Reiche das Schreiben einfach an Deinen IV weiter,
kurzer Satz dazu: " ... siehe Position Nr. ... Gläubiger Bank ..."
- und fertig. Alles weitere ist nicht Dein Problem.
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Bernd111
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von Bernd111 »

MrsRob hat geschrieben: 6. Aug 2021, 19:50 Bernd111 = Shadowschuldner ?
Wieso zwei Nicks ?
Nein MrsRob, ich bin nicht "Shadowschuldner" :lol:. Ich hatte vorher einen eigenen Thread unter "Schuldenprobleme". Da ich aber nun im eröffneten Insolvenzverfahren bin, bitte ich nun hier, unter "Insolvenzprobleme" um Antworten :) . Und da ich keinen neuen Thread beginnen wollte, schien mir dieser hier ("eröffnetes Insolvenzverfahren" von einem anderen User) passend
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Bernd111
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von Bernd111 »

So, mittlerweile habe ich das erste Mal Post vom Insolvenzverwalter erhalten... Neben anderen Unterlagen bittet er um "einen kurzen Lebenslauf" sowie um den "Händlerwert" meines PKW's (nur nebenbei: durch Schichtdienst bin ich auf ein Auto angewiesen).
Hier ergeben sich für mich entsprechende Fragen:

1. Was ist unter "kurzen Lebenslauf" zu verstehen?
2. Reicht es nach eurer Erfahrung aus, wenn ich mir von einem Händler mündlich einen möglichen Wert nennen lasse und diese Summe anschließend dem IV schreibe oder ist ein Schriftstück des Händlers erforderlich?
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Käsebrot
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von Käsebrot »

Spontan würde ich sagen, der möchte einfach nur wissen, ob du einer angemessenen Tätigkeit nachgehst oder dich „unter Wert“ verkaufst. Dass du von 1968 bis 1973 in der Grundschule warst, dürfte also eher irrelevant sein. Ich denke, es geht um deine beruflichen Stationen und welche Weiterbildungen du hast, die es ggf. ermöglichen würden, eine besser bezahlte Stelle zu bekommen (Meistertitel?).

Bezüglich Auto: Insolvenz und Auto schließen sich nicht grundsätzlich aus. Aber: wenn du einen 40.000€ teuren Wagen vor der Tür stehen hast, wird der natürlich einkassiert und gegen ein Fahrzeug getauscht, welches für deine Situation angemessen ist. Ich würde einfach mal auf einschlägigen Verkaufsportalen schauen, was dort für ein vergleichbares Fahrzeug verlangt wird. Wie „billig“ das Auto sein muss, damit es nicht einkassiert wird, kann ich dir jedoch nicht sagen.
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Bernd111
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von Bernd111 »

Hallo ihr Lieben,

habe mal eine Frage zur Enthaftungserklärung nach § 109 Absatz 1 Satz 2 InsO...

Mein Verfahren wurde vor gut einem Monat eröffnet und mein Vermieter wurde bisher noch nicht vom Verwalter angeschrieben. Ich hatte eigentlich, aus rein logischen Gründen damit gerechnet, dass diese Enthaftungerklärung eine der ersten Handlungen des Verwalters sein wird.

Gibt es also eine "übliche Zeitspanne" im Laufe der Verfahrens in welcher der Vermieter angeschrieben wird? In meinem Fall vielleicht sogar gar nicht (keine Mietrückstände, keine Kaution)?
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caffery
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von caffery »

Bernd111 hat geschrieben: 30. Aug 2021, 23:27
Gibt es also eine "übliche Zeitspanne" im Laufe der Verfahrens in welcher der Vermieter angeschrieben wird?
Nein - da arbeitet jeder anders. Die meisten verschicken das Dingen aber tout de suite.
Bernd111 hat geschrieben: 30. Aug 2021, 23:27 In meinem Fall vielleicht sogar gar nicht (keine Mietrückstände, keine Kaution)?
Keine Ahnung, wer soll das auch hier wissen? Zu meiner kosmischen Kugel fehlen mir leider auch die entsprechenden bewusstseinserweiternden Substanzen. Die beiden Faktoren in Klammern spielen auf jeden Fall keine Rolle.
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Bernd111
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von Bernd111 »

caffery hat geschrieben: 31. Aug 2021, 07:48 Nein - da arbeitet jeder anders. Die meisten verschicken das Dingen aber tout de suite.
Ja, nach meiner Recherche gibt es im laufenden Insolvenzverfahren keine Frist für die Abgabe der Enthaftungserklärung und grundsätzlich wird auch nicht in allen Insolvenzen eine solche beim Vermieter abgegeben. Wird sie jedoch abgegeben (was in den meisten Fällen geschieht), dann sinnhafterweise jedoch ziemlich zügig in den ersten Wochen, da sich sonst die Haftungsfristen für den Verwalter/ die Masse gegebenenfalls "ungünstig" verschieben könnten.

Daher meine Frage ob jemand von euch Routiniers schon einmal erlebt hat, dass eine Enthaftungserklärung auch später als einem Monat nach Insolvenzeröffnung beim Vermieter abgegeben wurde?
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