Kindergeldbonus
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Kindergeldbonus
Hallo,
meine Frau hat ein P-Konto bei der Sparkasse, mit einer aktuell bestehenden Pfändung auf dem Konto.
Einkünfte hat sie keine.
Bislang waren die einzigen Eingänge das Kindergeld. Kindergeldbevollmächtigter bin ich.
Wir haben seit März diesen Jahres keinen Anspruch mehr auf Kindergeld, was auch seit dem nicht mehr ausgezahlt wurde.
Nun bekam meine Frau gestern einen Kontoauszug von der Sparkasse zugeschickt, und musste feststellen das anfang Juni 21 der sogenannte Kindergeldbonus in Höhe von 150 Euro überwiesen wurde.
Heute wollte sie das abheben, was nicht möglich war.
Nach Anruf in der Pfändungsabteilung der Sparkasse wurde ihr mitgeteilt, das sie das Geld bis zum spätestens ende July hätte abheben müssen, und die Bank das Geld nun nicht mehr auszahlen darf.
Ist das so richtig?
MfG. habwiederwas
meine Frau hat ein P-Konto bei der Sparkasse, mit einer aktuell bestehenden Pfändung auf dem Konto.
Einkünfte hat sie keine.
Bislang waren die einzigen Eingänge das Kindergeld. Kindergeldbevollmächtigter bin ich.
Wir haben seit März diesen Jahres keinen Anspruch mehr auf Kindergeld, was auch seit dem nicht mehr ausgezahlt wurde.
Nun bekam meine Frau gestern einen Kontoauszug von der Sparkasse zugeschickt, und musste feststellen das anfang Juni 21 der sogenannte Kindergeldbonus in Höhe von 150 Euro überwiesen wurde.
Heute wollte sie das abheben, was nicht möglich war.
Nach Anruf in der Pfändungsabteilung der Sparkasse wurde ihr mitgeteilt, das sie das Geld bis zum spätestens ende July hätte abheben müssen, und die Bank das Geld nun nicht mehr auszahlen darf.
Ist das so richtig?
MfG. habwiederwas
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Re: Kindergeldbonus
Der Freibetrag auf einem P-Konto gilt PRO MONAT.
"Reste" davon können EINMALIG in den Folgemonat übertragen werden.
Antwort auf Deine Frage also: Ja, ist so richtig
(wenn über den Eingang im Juni nicht bis zum 31. Juli 'verfügt' wurde).
Fazit: Dumm gelaufen.
(besser öfter mal aus Konto sehen).
Frage: Wenn Du der Kindergeldbevollmächtigte bist/warst,
warum geht das Geld dann auf ihr Konto ?
Vielleicht habt Ihr ja noch eine Chance auf das Geld,
wenn das ein Irrtum vom Amt war ?
"Reste" davon können EINMALIG in den Folgemonat übertragen werden.
Antwort auf Deine Frage also: Ja, ist so richtig
(wenn über den Eingang im Juni nicht bis zum 31. Juli 'verfügt' wurde).
Fazit: Dumm gelaufen.
(besser öfter mal aus Konto sehen).
Frage: Wenn Du der Kindergeldbevollmächtigte bist/warst,
warum geht das Geld dann auf ihr Konto ?
Vielleicht habt Ihr ja noch eine Chance auf das Geld,
wenn das ein Irrtum vom Amt war ?
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Re: Kindergeldbonus
War da nicht was mit Übertrag für zwei Monate? Ich meine das zwar irgendwie mit Sozialleistungen in Zusammenhang in Erinnerung zu haben, aber vielleicht wissen Caffery oder shopgirl?! was darüber
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Re: Kindergeldbonus
Auch Sozialleistungen werden nicht mehrfach übertragen. Das ist hier echt dumm gelaufen. Die Sparkasse hat recht.
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Re: Kindergeldbonus
Dann ist es leider so Leider zu früh gefreut
Euch lieben Dank für die schnellen Antworten!!!!!
Euch lieben Dank für die schnellen Antworten!!!!!
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Re: Kindergeldbonus
Hi! Der von Tidus wahrscheinlich gemeinte Zusammenhang bezog sich höchstwahrscheinlich auf das im Forum bereits mehrfach genannte BGH Urteil vom 04.12.2014 - IX ZR 115/14.
Dieses behandelt - vereinfach gesagt - das Monatsübergangsproblem, welches regelmäßig u.a. bei SGB II Leistungen auftritt, da diese meistens am Monatsende des Vormonats für den sie eigentlich gedacht sind auf den Konten der Empfänger landen (Also bspw. das Hartz für den September kommt am 31.08. aufs Konto).
Das Urteil sollte verhindern, dass solches Geld bereits am 30.09. gesperrt werden würde, indem es für solche Fälle eine Übertragung in den übernächsten Monat rechtfertigt. Damit haben sehr viele Banken aber seit jeher in der Praxis sehr große Probleme (wie auch shopgirls Beitrag ein wenig unterstreicht;)), weswegen man da als Betroffener bzw. als deren Berater dauernd hinterherlaufen muss.
Bei der hier vorgestellten Konstellation hilft das aber m.E. nicht, denn der Betrag war ja nach meiner Lesart bereits für den Juni gedacht indem er auch überwiesen wurde. Von daher endete die "Schonfrist" für dieses Geld auch im Sinne der ergänzenden BGH Rechtsprechung in dem Fall m.E. zum 01.08.
Derartige Probleme würden sich zum 01.12. diesen Jahres quasi erledigen, da das neue P-Kontogesetz dann in Kraft tritt, welches grundsätzlich drei Monate "Schonfrist" gewährt. Aber auch das hilft hier leider noch nicht.
Dieses behandelt - vereinfach gesagt - das Monatsübergangsproblem, welches regelmäßig u.a. bei SGB II Leistungen auftritt, da diese meistens am Monatsende des Vormonats für den sie eigentlich gedacht sind auf den Konten der Empfänger landen (Also bspw. das Hartz für den September kommt am 31.08. aufs Konto).
Das Urteil sollte verhindern, dass solches Geld bereits am 30.09. gesperrt werden würde, indem es für solche Fälle eine Übertragung in den übernächsten Monat rechtfertigt. Damit haben sehr viele Banken aber seit jeher in der Praxis sehr große Probleme (wie auch shopgirls Beitrag ein wenig unterstreicht;)), weswegen man da als Betroffener bzw. als deren Berater dauernd hinterherlaufen muss.
Bei der hier vorgestellten Konstellation hilft das aber m.E. nicht, denn der Betrag war ja nach meiner Lesart bereits für den Juni gedacht indem er auch überwiesen wurde. Von daher endete die "Schonfrist" für dieses Geld auch im Sinne der ergänzenden BGH Rechtsprechung in dem Fall m.E. zum 01.08.
Derartige Probleme würden sich zum 01.12. diesen Jahres quasi erledigen, da das neue P-Kontogesetz dann in Kraft tritt, welches grundsätzlich drei Monate "Schonfrist" gewährt. Aber auch das hilft hier leider noch nicht.
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Re: Kindergeldbonus
Dazu noch eine Frage:
meine Frau möchte die Sparkasse verlassen (P-Konto).
Trotz das sie kein Einkommen hat möchte sie bei einer anderen Bank ein Konto eröffnen. Fragt mich nicht warum, aber hat sicher etwas mit Selbswertgefühl zu tun, was auch ok ist.
Was muß sie in Bezug kündigung machen, wg P-Konto, und zu welcher Bank am besten gehen (Guthaben, bezw. dann gleich Umwandlung zu P-Konto). Ich bin seit meiner damaligen Insolvenz zufriedener Kunde bei der Commerzbank.
meine Frau möchte die Sparkasse verlassen (P-Konto).
Trotz das sie kein Einkommen hat möchte sie bei einer anderen Bank ein Konto eröffnen. Fragt mich nicht warum, aber hat sicher etwas mit Selbswertgefühl zu tun, was auch ok ist.
Was muß sie in Bezug kündigung machen, wg P-Konto, und zu welcher Bank am besten gehen (Guthaben, bezw. dann gleich Umwandlung zu P-Konto). Ich bin seit meiner damaligen Insolvenz zufriedener Kunde bei der Commerzbank.
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Re: Kindergeldbonus
Nichts anderes als bei einem Konto ohne P-Kontovermerk auch. Einfach kündigen - fertig.habwiederwas hat geschrieben: ↑25. Aug 2021, 15:26
Was muß sie in Bezug kündigung machen, wg P-Konto,
Das höre ich wirklich nicht oft;)habwiederwas hat geschrieben: ↑25. Aug 2021, 15:26 Ich bin seit meiner damaligen Insolvenz zufriedener Kunde bei der Commerzbank.
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