Insolven Verwalter antwortet nicht ?!

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mpaugustin
Zwischendurchposter
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Re: Insolven Verwalter antwortet nicht ?!

Beitrag von mpaugustin »

So habe ich es auch gemacht, ich habe die Unterlagen zugeschickt mit Bitte um Überprüfung. Wenn etwas gefällt hat, hat er sich bei mir gemeldet.
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Tomson
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Re: Insolven Verwalter antwortet nicht ?!

Beitrag von Tomson »

Für die Steuererklärung ist allein der Insolvenzverwalter zuständig. Der Schuldner muss nur die hierfür notwendigen Unterlagen beim IV einreichen. Gerne sparen sich viele IV diese Arbeit. Das ist aber nicht zulässig.
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Käsebrot
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Re: Insolven Verwalter antwortet nicht ?!

Beitrag von Käsebrot »

Tomson hat geschrieben: 9. Aug 2021, 16:48 Für die Steuererklärung ist allein der Insolvenzverwalter zuständig. Der Schuldner muss nur die hierfür notwendigen Unterlagen beim IV einreichen. Gerne sparen sich viele IV diese Arbeit. Das ist aber nicht zulässig.
Wer sagt das bzw. wo steht das? Ich habe meine Steuererklärungen alle selber gemacht und musste lediglich belegen, dass ich sie gemacht hab.
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tidus82
Admin
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Re: Insolven Verwalter antwortet nicht ?!

Beitrag von tidus82 »

Das ist tatsächlich so - viele Insolvenzverwalter lassen den Schuldner die Steuererklärung machen und unterschreiben am Ende nur (bzw reichen es ein), aber prinzipiell hat Tomson recht.
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Graf Wadula
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Re: Insolven Verwalter antwortet nicht ?!

Beitrag von Graf Wadula »

tidus82 hat geschrieben: 9. Aug 2021, 19:12 Das ist tatsächlich so - viele Insolvenzverwalter lassen den Schuldner die Steuererklärung machen und unterschreiben am Ende nur (bzw reichen es ein), aber prinzipiell hat Tomson recht.
Naja, das mit dem Prinzip ist so'ne Sache. Natürlich ist formal der Insolvenzverwalter verantwortlich. Aber er kann natürlich auch nur nach den Angaben des Schuldners die Daten für die Steuererklärung füllen. Wenn er keine hat, gibt er letztlich eine datenlose Erklärung ab. Der Schuldner hat aber klar eine Mitwirkungspflicht nach § 97 InsO. Und wird die grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt, droht eine Versagung der RSB und Stundungsaufhebung. Insofern ist es praktisch schon besser, die Erklärung selbst zu machen und sie dann an den Verwalter senden oder eben mitzuhelfen.
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