Kann Geldstrafe nicht bezahlen

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Käsebrot
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Re: Kann Geldstrafe nicht bezahlen

Beitrag von Käsebrot »

Mich beschleicht ja ein wenig das Gefühl, dass FantaLemon uns hier eine vogelwilde Geschichte auftischt, die einfach mir für Stimmung sorgen soll...
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Kann Geldstrafe nicht bezahlen

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

FantaLemon hat geschrieben: 6. Aug 2021, 19:32 Naja Existenzminimum bedeutet aber, dass man sich Dinge wie ein Auto oder Medikamente nicht leisten kann. Wenn ich darauf verzichte komme ich nicht mehr zur Arbeit. Liegt das im Sinne der Staates für mich Sozialleistungen zu übernehmen, wenn ich nicht mehr arbeiten kann?
Ich kann mir jedenfalls keine Rate leisten die höher liegt. Aber heute erst eine hohe Handwerker-Rechnung erhalten.
Was hat der Staat mit seinen Sozialleistungen mit einer Geldstrafe zu tun, die du von einem unabhängigen Gericht bekommen hast. Sollen die sich untereinander absprechen, was für die Allgemeinheit am sinnvollsten ist?

25 Euro ist nun mal recht wenig, das wirst du bestimmt selbst einsehen. Überlege dir mal, wenn jemand dir die Summe schuldet, dann möchtest du die Summe auch nicht verteilt auf einen zu langen Zeitraum. Das aber nur dazu.

Da ich jetzt auch keine Zahlen kenne, so ist es recht schwierig gute Tipps zu geben. Wenn es nicht zu einer Einigung mit dem Gericht kommt, dann wird automatisch die Ersatzfreiheitsstrafe durchgeführt und es wird jeder erfahren. Im Job und im privaten. Dies gilt es zu vermeiden. Wie hoch sind denn die monatlichen Kosten für das Auto? Oder vielleicht gibt es andere Kosten im Monat, die sich für eine gewisse Zeit eliminieren lassen. Zum Beispiel Abos wie Netflix oder Sky.. Ich denke, alles ist besser als ins Gefängnis zu kommen und womöglich den Job zu verlieren.
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Inso?
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Re: Kann Geldstrafe nicht bezahlen

Beitrag von Inso? »

FantaLemon hat geschrieben: 5. Aug 2021, 23:09 Mein Gehalt beträgt 1700 Euro Brutto. Davon wird dann noch was vom Insolvenzverwalter gepfändet. Da bleibt am Monatsende nicht groß was übrig.
Wenn dem so ist stimmen die 42 Tage Ersatzhaft nicht, Geldstrafen werden üblicherweise in Tagessätzen berechnet. D.h. ein Tagessatz ist ein Tag Haft und ein Tagessatz ist 1/30 deines Bruttogehaltes.
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FantaLemon
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Re: Kann Geldstrafe nicht bezahlen

Beitrag von FantaLemon »

@Shopgirl:
Richtig. Der Sinn von Geldstrafen ist der, dass der Staat Geld einnehmen will. Das tut er aber nicht unbedingt, wenn ich eine Ersatzfreiheitsstrafe antrete.....

@Nie_mehr_Schulden:
Bei einer Ersatzfreiheitsstrafe würde ich meine Arbeit verlieren. Es ist unwahrscheinlich, dass ich mit meiner Behinderung noch mal eine Arbeit finde. Logischerweise müsste der Staat mir dann Sozialleistungen zahlen.
Für das Auto zahle ich mit Benzin, Steuern, Instandhaltung und Versicherung schätzungsweise rund 150 Euro im Monat plus Reparaturen.
Ich habe keine Abos für Netflix oder Sky.
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Kann Geldstrafe nicht bezahlen

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

FantaLemon hat geschrieben: 8. Aug 2021, 21:25 @Shopgirl:
Richtig. Der Sinn von Geldstrafen ist der, dass der Staat Geld einnehmen will. Das tut er aber nicht unbedingt, wenn ich eine Ersatzfreiheitsstrafe antrete.....

@Nie_mehr_Schulden:
Bei einer Ersatzfreiheitsstrafe würde ich meine Arbeit verlieren. Es ist unwahrscheinlich, dass ich mit meiner Behinderung noch mal eine Arbeit finde. Logischerweise müsste der Staat mir dann Sozialleistungen zahlen.
Für das Auto zahle ich mit Benzin, Steuern, Instandhaltung und Versicherung schätzungsweise rund 150 Euro im Monat plus Reparaturen.
Ich habe keine Abos für Netflix oder Sky.
Dass der Sinn von Geldstrafen ist, dass Geld eingenommen wird, dies ist natürlich Mumpitz und resultiert eventuell aus deiner kritischen Haltung gegenüber dem Staat. Im übrigen kostet ein Häftling dem Staat ca. 135 Euro pro Tag. Es ist also ein Verlustgeschäft für den Staat.

Es wird dir nichts anderes übrig bleiben, als erstmal dies anzubieten, was du bezahlen kannst mit der Aussicht nach einer gewissen Zeit größere Raten zu bezahlen, wenn deine Privatinsolvenz vorbei ist. Ich weiß allerdings nicht, ob die Gerichte solch "flexiblen" Ratenangeboten positit gegenüber stehen. Es käme auf einen Versuch an.
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cine
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Re: Kann Geldstrafe nicht bezahlen

Beitrag von cine »

Um mal auf dein monatliches Einkommen mal zurückzukommen. Also wenn du 1700€ brutto hast. Dürfte der Insoverwalter gar nix mehr abziehen, da der Freibetrag bei 1259,99 € liegt und dieser bei dir dann knapp Unterschritten wär. (Lst,kl. 1, gesestzl. Versichert, Kirchenst,). Wenn noch Kinder rumschwirren hat sich das sowieso erledigt. Bei 1700€ netto wären immer noch ca 1480€ übrig
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cine
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Re: Kann Geldstrafe nicht bezahlen

Beitrag von cine »

Inso? hat geschrieben: 7. Aug 2021, 19:37
FantaLemon hat geschrieben: 5. Aug 2021, 23:09 Mein Gehalt beträgt 1700 Euro Brutto. Davon wird dann noch was vom Insolvenzverwalter gepfändet. Da bleibt am Monatsende nicht groß was übrig.
Wenn dem so ist stimmen die 42 Tage Ersatzhaft nicht, Geldstrafen werden üblicherweise in Tagessätzen berechnet. D.h. ein Tagessatz ist ein Tag Haft und ein Tagessatz ist 1/30 deines Bruttogehaltes.
@Inso? wie kommst du auf 42? Im Eingangspost stehen 90 Tage Ersatz. Das würde auch passen sind ca. Tagessatz wären dann 42€, hochgerechnet auf 30 Tage ca. 1.260 € Bei einem Einkommen von 1700€ Brutto wären ca. 1248€ über. Deckt sich also fast.
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FantaLemon
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Re: Kann Geldstrafe nicht bezahlen

Beitrag von FantaLemon »

Doch bei mir werden monatlich rund 70 Euro gepfändet. Aber der Insolvenzverwalter hat ja nun rein gar nichts mit einer Geldstrafe durch den Staat zu tun.
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Käsebrot
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Re: Kann Geldstrafe nicht bezahlen

Beitrag von Käsebrot »

FantaLemon hat geschrieben: 9. Aug 2021, 18:36 Doch bei mir werden monatlich rund 70 Euro gepfändet. Aber der Insolvenzverwalter hat ja nun rein gar nichts mit einer Geldstrafe durch den Staat zu tun.
Irgendetwas stimmt bei deinen Angaben nicht. Ich bleibe dabei, dass dein Fall nicht so ganz etwas mit einem realen Schuldner zu tun hat...
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cine
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Re: Kann Geldstrafe nicht bezahlen

Beitrag von cine »

@Käsebrot moment könnte doch stimmen, bis 30. Juni lag die Freigrenze bei 1179,99 Euro. seit 1. Juli sind wir bei 1259,99 Euro.

@FantaLemon das solltest du mal überprüfen, dein Juli Gehalt darf daher keinen Abzug enthalten
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