P-Konto Neuling

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Foxy1210
Neuankömmling
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P-Konto Neuling

Beitrag von Foxy1210 »

Guten Abend,

Seit Tagen studiere ich die Foren und Homepages, aber meine Frage wird nicht wirklich beantwortet.

Leider musste ich zum ersten Mal vor 2 Wochen mein Konto in ein P-Konto umwandeln. Das war auch kein Problem soweit.

Nun ist es so, dass ich meinen Lohn am Ende des Monats bekomme, die Fixkosten wie Miete, Versicherung etc, zwischen dem 1. und 10. im Monat abgebucht werden.

Überall lese ich, dass es sinnvoll ist, dass Konto am 30/31. abzuräumen. Wenn ich das jedoch mache, können die Fixkosten nicht abgebucht werden. Was soviel heißt, dass ich Guthaben mit in den neuen Monat nehmen muss. So würde das Monat für Monat laufen.

Meine Frage nun, wird das Guthaben auf den nächsten Lohneingang angerechnet oder abgezogen vom Freibetrag?

Ich habe einen Freibetrag nach neuem Stand vom 1.7.21 von etwas mehr als 1900€. An Fixkosten habe ich knapp 850€, die müsste ich als Guthaben am Monatsende auf dem Konto lassen.

Habe ich dadurch irgendwelche Nachteile? Verstehe ich es richtig, dass die Überweisung die eingehen, mit dem Guthaben/Übernahmebetrag gegengerechnet werden? Das Konto wäre nach Abzug der Fixkosten dann quasi wieder auf 0, trotzt des mitgenommen Guthabens und mit neuem Geldeingang fängt der Freibetrag wieder an?

Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen, auch als Neuling.

Viele Grüße,
Anna.
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Re: P-Konto Neuling

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Hi Foxy1210,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "P-Konto Neuling" geschaut?
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insolaner
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Re: P-Konto Neuling

Beitrag von insolaner »

nur kurz ein Punkt, is' schon spät:
Foxy1210 hat geschrieben: 14. Jul 2021, 22:29 Ich habe einen Freibetrag nach neuem Stand vom 1.7.21 von etwas mehr als 1900€.
ist das schon gerichtlich 'freigegeben'? Solange die Bank da nix entsprechendes voliegen hast, bekämst Du auch mit 13 unterhaltspflichtigen Personen nur den Satz für Dich alleine (seit 1.7. 1252,64 EUR), alsorund 700 EUR weniger!
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Foxy1210
Neuankömmling
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Re: P-Konto Neuling

Beitrag von Foxy1210 »

@insolaner: der Bank habe ich Anfang Juli die neue P-Konto Bescheinigung zukommen lassen. Daraufhin habe ich von der Bank ein Schreiben erhalten, dass der erhöhte Freibetrag eingerichtet wurde und berücksichtigt wird.
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Witwe Bolte
Guru
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Re: P-Konto Neuling

Beitrag von Witwe Bolte »

Wer suchet, der findet ... zB das hier:
forum-schuldenprobleme/p-konto-im-erste ... t1177.html

Kurzfassung: Du kannst die 850,00 vom Vormonat in den Folgemonat mitnehmen, um die Fixkosten am Monatsanfang zu zahlen. Das kannst Du jeden Monat so machen.
Achte nur darauf, dass sich auf dem P-Konto nichts ansammelt.
Merke: Ein P-Konto ist kein Sparkonto.
Und es gilt das Prinzip: "First in - first out."
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Susanne55
Mitglied
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Re: P-Konto Neuling

Beitrag von Susanne55 »

Witwe Bolte hat geschrieben: 15. Jul 2021, 07:01 Wer suchet, der findet ... zB das hier:
forum-schuldenprobleme/p-konto-im-erste ... t1177.html

Kurzfassung: Du kannst die 850,00 vom Vormonat in den Folgemonat mitnehmen, um die Fixkosten am Monatsanfang zu zahlen. Das kannst Du jeden Monat so machen.
Achte nur darauf, dass sich auf dem P-Konto nichts ansammelt.
Merke: Ein P-Konto ist kein Sparkonto.
Und es gilt das Prinzip: "First in - first out."
wenn man die 850.- vom Vormonat mitnimmt und dann das Gehalt kommt, hat sich ja schon was angesammelt ??
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Nie_mehr_Schulden
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Re: P-Konto Neuling

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Das Gehalt kommt jeweils in einem anderen Monat.
Und wenn das neue Gehalt kommt, dann sollte das alte Gehalt natürlich aufgebraucht sein.
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Joki
Wissender
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Registriert: 24. Sep 2019, 15:28

Re: P-Konto Neuling

Beitrag von Joki »

Hallo, sollte man das P-Konto eigentlich über den ganzen Zeitraum der Insolvenz, sprich eröffnetes Verfahren + WVP , behalten ? Eigentlich darf dich während der PV nicht mehr vom Kto gepfändet werden, oder sehe ich das falsch ?
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tidus82
Admin
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Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: P-Konto Neuling

Beitrag von tidus82 »

Richtig Joki, rein theoretisch kann das P-Konto in der WVP weg. Sollte aber eine Altpfändung auf dem Konto sein, weil du z.Bsp. das Konto vor der Insolvenzeröffnung schon hattest, dann wäre es die ganze WVP frei und dann ab dem Ende der WVP lebt die alte Pfändung wieder auf, wenn die Bank zu unflexibel war, die zu entfernen.
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: P-Konto Neuling

Beitrag von imker »

Susanne55 hat geschrieben: 30. Aug 2021, 08:20
Witwe Bolte hat geschrieben: 15. Jul 2021, 07:01 Wer suchet, der findet ... zB das hier:
forum-schuldenprobleme/p-konto-im-erste ... t1177.html

Kurzfassung: Du kannst die 850,00 vom Vormonat in den Folgemonat mitnehmen, um die Fixkosten am Monatsanfang zu zahlen. Das kannst Du jeden Monat so machen.
Achte nur darauf, dass sich auf dem P-Konto nichts ansammelt.
Merke: Ein P-Konto ist kein Sparkonto.
Und es gilt das Prinzip: "First in - first out."
wenn man die 850.- vom Vormonat mitnimmt und dann das Gehalt kommt, hat sich ja schon was angesammelt ??
Antwort an Susanne55:
Ja. Es haben sich 850 EUR dann angesammelt.

Meine Frage an Dich:
1.Trifft es zu, dass Du Dir im Umgang mit einem P-Konto und der Funktion des monatlichen Freibetrages unsicher bist?
2. Wie hast Du das P-Konto und dessen Funktion bisher verstanden?
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