Pfändung Dispo P-Konto

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Tiara74
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Pfändung Dispo P-Konto

Beitrag von Tiara74 »

Ich habe mein Konto in ein P Konto umwandeln lassen, auf dem ein Dispo war und nun gibt es da Pfändungen. Zunächst einmal habe ich nun schon einige Male gehört"Das geht doch gar nicht... " :ugeek:
Die einfachste Erklärung." Asche auf mein Haupt,aber ISSO. "
Nun weiß ich, dass ein P-Konto auf Guthabenbasis geführt wird, aber is ja nunmal bei mir nicht so, also muß ich das Konto ausgleichen und dann ist es wieder geschützt. Jetzt bin ich etwas schockiert, denn mir erzählte jemand, dass ein Dispo auch gepfändet werden darf. Wie mach ich das denn nun, dass das Konto ausgeglichen werden kann. Wenn ich da jetzt Geld einzahle und der Dispo immer wieder gepfändet wird? Sollte ich mit der Bank sprechen, dass sie den Dispo kündigen und wie ist das, wenn die neuen Regeln für das P Konto kommen, dass die Bank nicht mehr aufrechten darf? Die sollen ja zum Ende des Jahres in Kraft treten.
Ich bin etwas verwirrt.
Darf der Dispo nur so viel gepfändet werden wie bei einem Guthabenkonto, also alles was über der Grenze liegt, oder egal was eingezahlt wird ist wieder weg. Das wäre ja dann eine Endlosschleife.

Lieben Dank!
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Re: Pfändung Dispo P-Konto

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Hi Tiara74,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändung Dispo P-Konto" geschaut?
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Shopgirl
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Re: Pfändung Dispo P-Konto

Beitrag von Shopgirl »

Die Bank hat dir bei einer eingehenden Pfändung NICHT den Dispo gekündigt? Das habe ich noch nie gehört und kann auch nur ein Versehen sein.

Nutzt du den Dispo?

In den Dispobereich selbst kann mMn nicht gepfändet werden. Dabei handelt es sich nicht um dein Guthaben, sondern um einen Kreditrahmen, der dir zur Verfügung gestellt wird. Da dürfte es keinen Auszahlungsanspruch an Gläubiger geben.
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Tiara74
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Re: Pfändung Dispo P-Konto

Beitrag von Tiara74 »

Wurde nicht gekündigt. Ich habe im Internet so einiges gelesen und da steht auch, dass ein Dispo gepfändet werden darf. Ist jetzt nur die Frage... Auch bei einem P Konto und in welcher Form?Zu dem Dispo habe ich gefunden, dass der nicht einfach so gekündigt werden darf und meiner ist ausgereizt und dann kam die Pfändung.
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tidus82
Admin
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Re: Pfändung Dispo P-Konto

Beitrag von tidus82 »

Naja, der Dispo wird unter den Voraussetzungen der positiven Bonität gewährt. Da die ja nun ziemlich offensichtlich nicht mehr gegeben ist wird der Dispo üblicherweise von der Bank mit Umwandlung des Kontos in ein P-Konto gekündigt. Ich habe auch - wie shopgirl - noch nichts gegenteiliges gehört.
Wenn der jetzt aber nicht gekündigt wurde, dann wäre ich tatsächlich ziemlich erstaunt darüber, dass das Geld gepfändet werden kann. Denn der Dispo kann weder abgetreten, noch gepfändet werden - das sollte eigentlich bei Vertragsschluss des Dispos festgehalten worden sein. Sonst wäre die Bank ziemlich doof.

An deiner Stelle würde ich das komplette Konto (und die Bank) schnellstmöglich abstoßen - also P-Konto zurück umwandeln, nachdem du alles runter geholt hast was geht. Dann zu einer anderen Bank -> Konto eröffnen -> P-Konto draus machen und alle Aufträge, Gehälter etc. von der Neuen Bank veranstalten und das alte Konto kündigen.
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tidus82
Admin
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Re: Pfändung Dispo P-Konto

Beitrag von tidus82 »

Und dringend einen Termin mit einer Schuldnerberatung vereinbaren!!!11einself
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Pfändung Dispo P-Konto

Beitrag von imker »

Ich weiß ja nicht, was Du wo gelesen hast und ob das ein Schmarrn war.

Zu finden ist zur Pfändung einer Kreditlinie/Dispos:
Die ausgebrachte Pfändung erfasst daher auch den Anspruch auf Auszahlung des von der Drittschuldnerin eingeräumten Kredits oder Darlehens in der noch nicht zur Auszahlung gelangten Höhe. Dazu gehören auch Ansprüche aus einem dem Schuldner eingeräumten Dispositionskredit. Diese sind pfändbar, soweit der Schuldner den Kredit durch Abruf eines Geldbetrages, das heißt durch eine Abhebung, Überweisung oder Zustimmung zu Lastschriften, in Anspruch nimmt. Mit dem Abruf entsteht daher ein Zahlungsanspruch des Schuldners gegen die Bank, der dem Gläubigerzugriff im Wege der Pfändung offensteht (BGH, Vollstreckung effektiv 2002, 90 = WM 2001, 898 = ZIP 2001, 825 = DB 2001, 1085 = Rpfleger 2001, 357 = MDR 2001, 1014 = KKZ 2001, 205 = FamRZ 2001, 1214).

Daher hin zur Bank und den Dispo beenden - per sofort.
Ob es dann Sinn macht, ihn nach einer Schamfrist wieder neu zu vereinbaren, ist ein ganz anderes Thema.

Woher weiss denn der Gläubiger, dass es einen Dispo gibt??

Praktischer Tipp: Konto Kündigen und neuenes Konto bei der Bank einen Tag später wieder vereinbaren. Die alte Pfändung ist dann vom Tisch und erstreckt sich nicht auf das neue Giroverhältnis.

Aber ohne vereinbarten Dispo leben und nicht im vereinbarten, sondern nur im teuren geduldeten Bereichmal das Konto überziehen.

Wenn Du ein P-Konto unterhälst, hast Du ja wieder mit Zugriffen zu rechnen - wobei soll da ein Dispo helfen...
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Tiara74
Neuankömmling
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Registriert: 13. Jul 2021, 17:12

Re: Pfändung Dispo P-Konto

Beitrag von Tiara74 »

imker hat geschrieben: 13. Jul 2021, 20:30 Wenn Du ein P-Konto unterhälst, hast Du ja wieder mit Zugriffen zu rechnen - wobei soll da ein Dispo helfen...
Ich will den Dispo ja loswerden. Der war ja schon da als das P Konto eröffnet wurde.

Danke für Eure Hilfe :D
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