Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Es hängt schlussendlich von vielen Variablen ab, sodass es keine allgemein gültige Aussage gibt.
Wenn du - ganz grob gesagt!!! - mit ca. 50% der angemeldeten Forderungen rechnest, stehen die Chancen ganz gut, die Quote zu erreichen. Das ist aber nicht in Stein gemeißelt, sondern einzig ein Orientierungswert.
Wayne1337 hat geschrieben: ↑8. Jul 2021, 18:40
Der Forderungsinhaberin interessierte dies wenig, lies mein Brief unbeantwortet, und schaltete B...ex Rechtsanwälte ein.
So, da musst Du jetzt ersma durch:
Echt jetz? Du bist im Insolvenzverfahren und nimmst Dir einen Kredit bei so einem Gammelinstitut (Ich gehe hier von einem Sitz in einem Alpenzwergstaat aus, die sich nun von einer Kanzlei in der bayrischen Landeshauptstadt vertreten lassen).
Ganz im Ernst: Wer macht denn sowas? Hast Du denn aus dem Insolvenzantrag überhaupt nichts gelernt. *Kopf schüttel*
Jetzt kommt der Teil mit dem praktischen Nutzen: Die interessieren sich nicht dafür, was Du denen schreibst und was Du so findest. Die machen ihren Stiefel und sonst nichts. Allerdings schreiben die meines Erachtens grundsätzlich deutlich zu hohe Kosten und Zinsen bei ihren Schuldnern an. Du solltest den Bescheid also tatäschlich von einem Fachmann vor Ort prüfen lassen bevor sie rechtskräftig geworden sind. Insbesondere in Bezug auf die laufende Zinsberechnung - aber natürlich auch in Bezug auf den mutmaßlich überhöhten Spesenkäse.
Ich habe keinen Kredit aufgenommen, es geht hier um ein Autoabo 2 Raten nicht gezahlt wegen kein Gehalt.
Dieser Zwergenstaat war teil des Insolvenzverfahrens, und haben nach ein Paar Briefen von meinem Anwalt inklusive Drohung mit Anzeige etc. die Backen gehalten
Vom Gericht heute schwarz auf weiss bekommen, dass alles gedeckt ist. Ab heute können Gläubiger Anträge zur Versagung der RSB stellen. Frist: Mitte August.