Fragen zum Mahnbescheid
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Fragen zum Mahnbescheid
Hallo,
ich habe einen Mahnbescheid erhalten, dort sind Anwaltskosten aus meiner Sicht doppelt aufgeführt.
Zuvor habe ich gegenüber der Forderungsinhaberin bekannt gegeben, dass ich Zahlungsunfähig bin, wegen Corona bin ich arbeitslos geworden.
Der Forderungsinhaberin interessierte dies wenig, lies mein Brief unbeantwortet, und schaltete B...ex Rechtsanwälte ein.
Zuvor hatte die Forderungsinhaberin angedroht einen Mahnbescheid zu veranlassen, darauf habe ich erklärt ich bin Zahlungsunfähig.
Die o.g. Rechtsanwälte haben eine Mahnung geschrieben, und nun den Mahnbescheid veranlasst.
Ich hatte ein Auto im Abo, die letzten 2 Raten konnten nicht bezahlt werden, eine Kaution habe ich ebenfalls hinterlegt, die aus meiner Sicht nicht gegengerechnet wurde.
Anwaltskosten sind 2x Aufgeführt
1x bei den Nebenkosten und 1x bezogen auf den Streitwert.
Ich weiß jetzt nicht wie ich mich verhalten soll, ich war der Meinung mal in einem Urteil gelesen zu haben, wenn man erklärt das man Zahlungsunfähig ist, dass weitere Kosten die zur Eintreibung der Schulden entstehen nicht zu lasten des Schuldners gehen?
Kann mir hier jemand helfen wie ich dem bescheid widerspreche ?
Vielen Dank.
ich habe einen Mahnbescheid erhalten, dort sind Anwaltskosten aus meiner Sicht doppelt aufgeführt.
Zuvor habe ich gegenüber der Forderungsinhaberin bekannt gegeben, dass ich Zahlungsunfähig bin, wegen Corona bin ich arbeitslos geworden.
Der Forderungsinhaberin interessierte dies wenig, lies mein Brief unbeantwortet, und schaltete B...ex Rechtsanwälte ein.
Zuvor hatte die Forderungsinhaberin angedroht einen Mahnbescheid zu veranlassen, darauf habe ich erklärt ich bin Zahlungsunfähig.
Die o.g. Rechtsanwälte haben eine Mahnung geschrieben, und nun den Mahnbescheid veranlasst.
Ich hatte ein Auto im Abo, die letzten 2 Raten konnten nicht bezahlt werden, eine Kaution habe ich ebenfalls hinterlegt, die aus meiner Sicht nicht gegengerechnet wurde.
Anwaltskosten sind 2x Aufgeführt
1x bei den Nebenkosten und 1x bezogen auf den Streitwert.
Ich weiß jetzt nicht wie ich mich verhalten soll, ich war der Meinung mal in einem Urteil gelesen zu haben, wenn man erklärt das man Zahlungsunfähig ist, dass weitere Kosten die zur Eintreibung der Schulden entstehen nicht zu lasten des Schuldners gehen?
Kann mir hier jemand helfen wie ich dem bescheid widerspreche ?
Vielen Dank.
0
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
-
- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Fragen zum Mahnbescheid
Du hast doch ein "all-inclusive Paket" mit Deinem Anwalt vereinbart
oder erinnere ich mich da falsch ?
Was sagt denn Dein Anwalt dazu ?
Also wenn der Schuldner dem Gläubiger einfach nur schreibt:
"Sorry - ich bin wg. Corona zahlungsunfähig",
dann wäre es schon sehr erstaunlich, wenn der Gläubiger dann Ruhe gibt.
Du bist doch im Inso-Verfahren?
Und hast jetzt neue Schulden ?
Ja, da kann der Gläubiger natürlich versuchen, diese einzutreiben,
allerdings dürfte er damit keinen Erfolg haben, denn alles, was pfändbar ist,
hast Du ja an Deinen IV abgetreten.
Also muss Dein Gläubiger warten, bis das Inso-Verfahren vorbei ist.
Was willst Du jetzt machen?
Widersprichst Du, dann kommt es möglicherweise zu einem Gerichtsverfahren
(oder vielleicht auch nicht) - wenn doch, dann entscheidet der Richter,
ob da unrechtmäßige Kosten verlangt werden.
Widersprichst Du nicht, kommt mit Sicherheit demnächst der Vollstreckungsbescheid
und der gilt dann 30 Jahre. Dann kann der Gläubiger in Ruhe auf das Ende Deiner Inso warten.
oder erinnere ich mich da falsch ?
Was sagt denn Dein Anwalt dazu ?
Also wenn der Schuldner dem Gläubiger einfach nur schreibt:
"Sorry - ich bin wg. Corona zahlungsunfähig",
dann wäre es schon sehr erstaunlich, wenn der Gläubiger dann Ruhe gibt.
Du bist doch im Inso-Verfahren?
Und hast jetzt neue Schulden ?
Ja, da kann der Gläubiger natürlich versuchen, diese einzutreiben,
allerdings dürfte er damit keinen Erfolg haben, denn alles, was pfändbar ist,
hast Du ja an Deinen IV abgetreten.
Also muss Dein Gläubiger warten, bis das Inso-Verfahren vorbei ist.
Was willst Du jetzt machen?
Widersprichst Du, dann kommt es möglicherweise zu einem Gerichtsverfahren
(oder vielleicht auch nicht) - wenn doch, dann entscheidet der Richter,
ob da unrechtmäßige Kosten verlangt werden.
Widersprichst Du nicht, kommt mit Sicherheit demnächst der Vollstreckungsbescheid
und der gilt dann 30 Jahre. Dann kann der Gläubiger in Ruhe auf das Ende Deiner Inso warten.
0
Re: Fragen zum Mahnbescheid
Das all-inclusive Paket bezieht sich nur auf die Insolvenz und nicht auf Forderungen die danach entstehen.
Nächsten Monat gibt es die RSB dann ist es vorbei mit der Insolvenz, ich habe eine Quote von 35,01 % erreicht.
Zum Thema Zahlungsunfähig und Ruhe geben:
Stichwort Schadenminderungspflicht
Nächsten Monat gibt es die RSB dann ist es vorbei mit der Insolvenz, ich habe eine Quote von 35,01 % erreicht.
Zum Thema Zahlungsunfähig und Ruhe geben:
Stichwort Schadenminderungspflicht
0
-
- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Fragen zum Mahnbescheid
... funktioniert aber nur, wenn "amtsbekannt pfandlos" ...
Und hindert den Gläubiger nicht daran, sich einen Titel zu besorgen
und dann abzuwarten, ob irgendwann nicht vielleicht doch mal was zu holen ist.
Die §§ dazu:
Kostenminderungspflichten (§ 254 BGB),
Kosten für Zwangsmaßnahmen wären nicht notwendig im Sinne von §§ 788, 91 ZPO
und daher nicht vom Schuldner zu tragen.
Wenn Deine Inso jetzt schon bald vorbei ist,
dann hat Dein Gläubiger ja allen Grund zu hoffen,
dass er dann auch bald zum Zuge kommt.
Wenn Du sicher bist, dass da unzulässige Kosten tituliert werden sollen,
dann widersprich dem MB, dafür braucht es ja keine Begründung.
Nach meiner Erinnerung kann man doch der gesamten Forderung widersprechen
(macht ja keinen Sinn, wenn diese korrekt ist)
oder Teilen der Forderung.
Ob der Gläubiger dann wirklich noch einen Gerichtstermin anstrengt ?
Oder ob er sich dann mit dem Titel für die Hauptforderung zufrieden gibt ?
Das kann mangels Glaskugel niemand wissen.
Viel Glück!
Und hindert den Gläubiger nicht daran, sich einen Titel zu besorgen
und dann abzuwarten, ob irgendwann nicht vielleicht doch mal was zu holen ist.
Die §§ dazu:
Kostenminderungspflichten (§ 254 BGB),
Kosten für Zwangsmaßnahmen wären nicht notwendig im Sinne von §§ 788, 91 ZPO
und daher nicht vom Schuldner zu tragen.
Wenn Deine Inso jetzt schon bald vorbei ist,
dann hat Dein Gläubiger ja allen Grund zu hoffen,
dass er dann auch bald zum Zuge kommt.
Wenn Du sicher bist, dass da unzulässige Kosten tituliert werden sollen,
dann widersprich dem MB, dafür braucht es ja keine Begründung.
Nach meiner Erinnerung kann man doch der gesamten Forderung widersprechen
(macht ja keinen Sinn, wenn diese korrekt ist)
oder Teilen der Forderung.
Ob der Gläubiger dann wirklich noch einen Gerichtstermin anstrengt ?
Oder ob er sich dann mit dem Titel für die Hauptforderung zufrieden gibt ?
Das kann mangels Glaskugel niemand wissen.
Viel Glück!
0
Re: Fragen zum Mahnbescheid
Die Quote von 35,01 % die Du erreicht hast, sind da die Gerichtskosten und halt alle Kosten mit gedeckt?Wayne1337 hat geschrieben: ↑8. Jul 2021, 19:26 Das all-inclusive Paket bezieht sich nur auf die Insolvenz und nicht auf Forderungen die danach entstehen.
Nächsten Monat gibt es die RSB dann ist es vorbei mit der Insolvenz, ich habe eine Quote von 35,01 % erreicht.
Zum Thema Zahlungsunfähig und Ruhe geben:
Stichwort Schadenminderungspflicht
0
Re: Fragen zum Mahnbescheid
Hallo,
ja es sind alle kosten gedeckt, der Hinweis auf Abkürzung kam von der Treuhänderin.
Es fehlten 125,00 Euro, die habe ich zusammengekratzt und nun gibt es Zeitnah die RSB.
In der Mail stand folgendes: Wenn 125 Euro gezahlt werden, ist die Abkürzung auf 3 Jahre möglich.
ja es sind alle kosten gedeckt, der Hinweis auf Abkürzung kam von der Treuhänderin.
Es fehlten 125,00 Euro, die habe ich zusammengekratzt und nun gibt es Zeitnah die RSB.
In der Mail stand folgendes: Wenn 125 Euro gezahlt werden, ist die Abkürzung auf 3 Jahre möglich.
0
Re: Fragen zum Mahnbescheid
Voraussetzung für die Verkürzung ist, dass neben den 35% der angemeldeten Forderungen auch alle anderen Kosten gedeckt sind.
0
Re: Fragen zum Mahnbescheid
OK verstehe,
wie hoch wären denn dann die Kosten in der Wohlverhaltensphase nach den 35 %
0
Re: Fragen zum Mahnbescheid
Das kann dir keiner beantworten - das kommt drauf an wieviel der Insolvenzverwalter nimmt, wieviel der Treuhänder nimmt (auch wenn es ein und dieselbe Person ist) und wieviel das Verfahren am Gericht kostet. Das sind alles unglaublich variable Zahlen.
Kann von 2.000 bis 100.000 alles dabei sein
Kann von 2.000 bis 100.000 alles dabei sein
0
Re: Fragen zum Mahnbescheid
Hier ist ein Link mit Formeln und ganz unten einen Rechner.
Eventuell kommt das den 35 Prozent nahe.
https://www.rechtsanwalt-brasche.de/ins ... dbefreiung
Eventuell kommt das den 35 Prozent nahe.
https://www.rechtsanwalt-brasche.de/ins ... dbefreiung
0