P-Konto im ersten/laufenden Monat

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Shopgirl
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Re: P-Konto im ersten/laufenden Monat

Beitrag von Shopgirl »

insolaner hat geschrieben: 4. Jul 2021, 17:27
MrsRob hat geschrieben: 4. Jul 2021, 07:15 (Obwohl das mit der oben genannten Rechtslage bez. 'Monatsübertrag' ja gar nichts zu tun hatte, denn solche 'einmaligen Leistungen' sind ja eben auch vom Pfändungsschutz auf dem P-Konto umfasst).
aber nicht automatisch, ich musste zumindest eine Nachzahlung vor ein paar Jahren (2017 oder so) explizit 'freigeben' lassen, wenngleich 'nur' per Bescheinigung nach 850c vom damals betreuenden Anwalt (Jobcenter waere auch gegangen, aber bevor ich mich noch mehr mit denen rumschlagen musste...) - ohne diese haette die Bank den Betrag nicht ausgezahlt, obwohl eindeutig erkennbar...
Und das ist auch richtig so. Auf dem P-Konto ist es nur noch Guthaben. Und da ist es herzlich egal, woher das stammt. Du brauchst eine Bescheinigung nach § 850 k Absatz 5 ZPO, um sie bei der Bank einzureichen.

Vor dem P-Konto war es so, dass Sozialleistungen nicht gepfändet werden durften, mit der Einführung des P-Kontos ist die Unterscheidung aus welcher Quelle das Geld stammt, aber weggefallen.
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