Ach guck, das ist mir nicht aufgefallen, dass es gar nicht der TE war, der das schrieb dass der Vermieter davon erfahren hat sorry für die Verwirrung
Privatinsolvenz und Vermieter
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Re: Privatinsolvenz und Vermieter
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Re: Privatinsolvenz und Vermieter
@Graf Wadula:
Macht für mich trotzdem keinen Sinn bzw. halte ich das aus datenschutzgründen für verfassungswidrig.
@Shopgirl:
Kann zumindest in meinem Fall nicht sein, da ich keine Kaution bezahlt habe.
Macht für mich trotzdem keinen Sinn bzw. halte ich das aus datenschutzgründen für verfassungswidrig.
@Shopgirl:
Kann zumindest in meinem Fall nicht sein, da ich keine Kaution bezahlt habe.
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Re: Privatinsolvenz und Vermieter
Und woher soll der Gläubiger das wissen? Dafür ist die Drittschuldnererklärung ja da.FantaLemon hat geschrieben: ↑20. Jun 2021, 16:19
@Shopgirl:
Kann zumindest in meinem Fall nicht sein, da ich keine Kaution bezahlt habe.
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Re: Privatinsolvenz und Vermieter
Na dann hoffe ich mal, dass du deine Schulden auch alle gänzlich anonym gemacht hast. Wo kommen wir denn nur hin, wenn ein Gläubiger erfährt, wer ihm Geld schuldetFantaLemon hat geschrieben: ↑20. Jun 2021, 16:19 @Graf Wadula:
Macht für mich trotzdem keinen Sinn bzw. halte ich das aus datenschutzgründen für verfassungswidrig.
@Shopgirl:
Kann zumindest in meinem Fall nicht sein, da ich keine Kaution bezahlt habe.
Dass der Vermieter informiert ist, macht durchaus Sinn, weil idR der Schuldner ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens alleine für die Zahlung der Miete verantwortlich ist.
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Re: Privatinsolvenz und Vermieter
Guten Morgen,
mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt der Insolvenzverwalter in die Verträge des Schuldners ein. Somit auch in das Mietverhältnis.
Das würde bedeuten, dass der Insolvenzverwalter für die Mietzahlungen mit der Masse haftet.
Da dies kein Insolvenzverwalter möchte, gibt er wie Graf Wadula bereits schrieb, gegenüber dem Vermieter die Erklärung nach §109 Inso ab und somit das Mietverhältnis wieder frei. D.h. das der Schuldner wieder direkt der Vertragsinhaber ist und für die zukünftigen Mietzahlungen haftet.
Durch diese Enthaftungserklärung verzichtet der Insolvenzverwalter jedoch auch auf die Auszahlung der die gesetzlich zulässige Höhe nicht übersteigenden Mietkaution . Urteil BGH IX ZB 45/15. D.h sofern die Mietkaution die gesetzlich zulässige Höhe nicht übersteigt, hat diese der Vermieter nach Abgabe der Enthaftungserklärung durch den Insolvenzverwalter wieder an den Mieter auszuzahlen.
Gäb der IV die Enthaftungserklärung nicht ab, würde die Mietkaution bei Auszug im Insolvenzverfahren wie Tidus schrieb zur Masse fallen
Gruß
mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt der Insolvenzverwalter in die Verträge des Schuldners ein. Somit auch in das Mietverhältnis.
Das würde bedeuten, dass der Insolvenzverwalter für die Mietzahlungen mit der Masse haftet.
Da dies kein Insolvenzverwalter möchte, gibt er wie Graf Wadula bereits schrieb, gegenüber dem Vermieter die Erklärung nach §109 Inso ab und somit das Mietverhältnis wieder frei. D.h. das der Schuldner wieder direkt der Vertragsinhaber ist und für die zukünftigen Mietzahlungen haftet.
Durch diese Enthaftungserklärung verzichtet der Insolvenzverwalter jedoch auch auf die Auszahlung der die gesetzlich zulässige Höhe nicht übersteigenden Mietkaution . Urteil BGH IX ZB 45/15. D.h sofern die Mietkaution die gesetzlich zulässige Höhe nicht übersteigt, hat diese der Vermieter nach Abgabe der Enthaftungserklärung durch den Insolvenzverwalter wieder an den Mieter auszuzahlen.
Gäb der IV die Enthaftungserklärung nicht ab, würde die Mietkaution bei Auszug im Insolvenzverfahren wie Tidus schrieb zur Masse fallen
Gruß
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Re: Privatinsolvenz und Vermieter
Es ist übrigens alles geklärt - meinen Vermieter habe ich persönlich angesprochen und er hat mir versichert, dass ich mir keine Sorgen machen brauche.
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