man könnte auch der Einfachheit halber einfach den Mahnlauf um einen Monat nach hinten verschieben, dann wäre das ganze Problem einfach nicht mehr da

Aber ja - es wäre sicher möglich zu sagen: Mahnung erst ab Rückstand größer als 20 Euro oder sowas

Naja, nur weil logisch denkende Menschen es für unnötig halten, heißt das ja nicht, dass die automatisierten Abläufe der Rundfunkanstalten das auch tun.MrsRob hat geschrieben: ↑15. Jun 2021, 09:09Unnötig, siehe oben
Nein, meines Erachtens ist das nicht 'kleinkariert', sondern dumm!
Da wird das Geld der Beitragszahler für Mahnschreiben unnötig verpulvert,
anstatt die Maschinerie einmal korrekt zu programmieren:
"Wenn monatliche Zahlung, dann keine Mahnung wg 1/3 Fehlbetrag".
Meines Erachtens wäre es doch ein Leichtes, so etwas korrekt zu programmieren
(oder nicht, tidus82?)
Damit würde man dem Beitrags-"Service" (Service ... lachwech) viel Geld
und den "Kunden" ( = Zwangszahlern) viel Ärger sparen.
Es ist mir völlig unverständlich, warum das nicht gemacht wird.
Vielleicht sollte ich mal einen entsprechenden "Optimierungs"-Vorschlag dahin senden
(und eine Prämie dafür kassieren ...)
Beamtenmentalität ?
Arbeiten nur nach Anweisung, bloss nicht selbst denken ?
Jo, 2/3 aber nicht 3/3 = 1 Ganzes. Und deswegen bist du in Verzug. Da nützen auch die passiv aggressiven Formulierungen nichtsWer nun jeweils am 1. des Monats per Dauerauftrag die 17,50 € überweist,
hat also zum Fälligkeitstermin ("Mitte des Quartals") bereits 2/3 bezahlt.
Wer nun jeweils am 1. des Monats per Dauerauftrag die 17,50 € überweist,MrsRob hat geschrieben: ↑15. Jun 2021, 05:19 ...
§ 11
Säumniszuschläge, Kosten
(1) Werden geschuldete Rundfunkbeiträge nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Fälligkeit in voller Höhe entrichtet, wird ein Säumniszuschlag ... fällig.
...
"Fälligkeit" ist jeweils:
15.2., 15.5., 15.8., 15.11. = 3x17,50 = 52,50€.
Naja, gerade in der Anfangszeit meiner PI empfand ich es durchaus leichter mit der monatlichen Kalkulation als wenn ich ständig daran hätte denken müssen, dass im nächsten Monat wieder etwas für drei Monat im Voraus abgeht und mir dieses Geld dann woanders fehlt.Shopgirl hat geschrieben: ↑15. Jun 2021, 17:26 Und du gehst davon aus, dass das jeder zum 01. macht? Genug Menschen bekommen ihr Geld zum 15.
Und damit löst du fein jedes Mal die Mahngebühr aus. Zahlst du die dann nicht, weil du ja einen Dauerauftrag hast, bist du quasi dauerhaft in Verzug.
Vielleicht einfach so zahlen, wie es vorgesehen ist. Dann hat man diese unnötigen Schwierigkeiten nicht und kann sich diese schrägen Tipps und Tricks sparen.
Wer nun jeweils am 1. des Monats per Dauerauftrag die 17,50 € überweist,MrsRob hat geschrieben: ↑15. Jun 2021, 16:40 [quote=MrsRob post_id=12353 time=<a href="tel:1623727160">1623727160</a> user_id=150]
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§ 11
Säumniszuschläge, Kosten
(1) Werden geschuldete Rundfunkbeiträge nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Fälligkeit in voller Höhe entrichtet, wird ein Säumniszuschlag ... fällig.
...
"Fälligkeit" ist jeweils:
15.2., 15.5., 15.8., 15.11. = 3x17,50 = 52,50€.
Niemand verbietet das. Das stimmt. Aber wer die 53 Euro nicht alle drei Monate hat, hat vielleicht auch kein Geld mehr, um 2 Wochen nach dem Lohn /Gehalt den Dauerauftrag zu zahlen. Diese monatliche Zahlweise nutze ich ja eigentlich nur, wenn es grundsätzlich knapp ist.Und das Argument mit dem Gehalt zur Monatsmitte ist doch ein bisschen fadenscheinig. Wer verbietet es denn, die Daueraufträge trotzdem erst zum 1. abbuchen zu lassen?
Puh, wenn am Monatsende das Geld dann schon so knapp ist...Shopgirl hat geschrieben: ↑15. Jun 2021, 20:00
Niemand verbietet das. Das stimmt. Aber wer die 53 Euro nicht alle drei Monate hat, hat vielleicht auch kein Geld mehr, um 2 Wochen nach dem Lohn /Gehalt den Dauerauftrag zu zahlen. Diese monatliche Zahlweise nutze ich ja eigentlich nur, wenn es grundsätzlich knapp ist.