Hallo zusammen,
leider habe ich noch immer meine Restschuldbefreiung nicht....
Am 13.05.20 hatte den Antrag auf vorzeitige RSB beim Amtsgericht gestellt. Im September 20 habe ich dann mal bei Gericht angefragt ob mein Antrag eingegangen sein.
6 Tage später erhielt ich dann ein Schreiben vom Gericht darin steht folgendes.
Sehr geehrte(r) ......
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 16.09.2020 wird mitgeteilt, dass Ihr Verkürzungsantrag vom 13.05.20 eingegangen ist und die Frist am 30.05.2021 endet. Sodann wird der Treuhänder den Schlussbericht einreichen.
Mit freundlichen .......
Das heißt was GENAU?
Meine Antrag hatte auf die Inso hat damals schon 7 Monate gedauert, (17.11.15 antrag eingereicht, 01.06.16 Inso eröffnet), ich hoffe und wünsche mir sehr das sich das nicht wieder so in die länge zieht. Will endlich mit dem Thema abschließen.
Noch immer keine Restschukdbegreiung
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Re: Noch immer keine Restschukdbegreiung
Hi schuldenfrei8686,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Noch immer keine Restschukdbegreiung" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Noch immer keine Restschukdbegreiung" geschaut?
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Re: Noch immer keine Restschukdbegreiung
Das Ende deiner Abtretungsfrist ist ja gerade mal knapp zwei Wochen rum. Da wirst du dich noch gedulden müssen. Vorher wird das Gericht keinen Bwschluss erstellen.
Zuerst bekommen die Gläubiger nochmal die Möglichkeit, der RSB zu widersprechen und erst dann kann das Gericht überhaupt den Beschluss erlassen. Hierfür setzt das Gericht aber ebenfalls eine Frist an, die liegt so zwischen zwei und vier Wochen, wenn man hier quer liest, wobei es hierfür keine gesetzlichen Regelung gibt.
Also Geduld... Der Zeitpunkt deines Antrages ist hierfür völlig nebensächlich, weil ohnehin erst nach den 5 Jahren überhaupt geprüft wird, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Zuerst bekommen die Gläubiger nochmal die Möglichkeit, der RSB zu widersprechen und erst dann kann das Gericht überhaupt den Beschluss erlassen. Hierfür setzt das Gericht aber ebenfalls eine Frist an, die liegt so zwischen zwei und vier Wochen, wenn man hier quer liest, wobei es hierfür keine gesetzlichen Regelung gibt.
Also Geduld... Der Zeitpunkt deines Antrages ist hierfür völlig nebensächlich, weil ohnehin erst nach den 5 Jahren überhaupt geprüft wird, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
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