Festsetzungsbescheid GEZ

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habwiederwas
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Festsetzungsbescheid GEZ

Beitrag von habwiederwas »

Hallo,
ich muss einfach mal ein bischen Dampf ablassen, obwohl es ja meine eigene Schuld ist, ich weiß.
Heute kam ein Festsetzungsbescheid von der lieben und guten GEZ über insgesamt 38,00 Euro. Da sind die Gebühren von 8 Euro schon enthalten.
Der Beitrag sollte im Mai 21 bezahlt werden, da ich aber diesen Monat außergeöhnliche Ausgaben hatte (teure Rep.) konnte ich nur 22,50 Euro überweisen. Den Rest von 30 Euro wollte ich jetzt am 1.7. überweisen.
Ist das jetzt die neue normal Masche das man nach ein paar wenigen Wochen wg.30 Euro Rückstand einen Festsellungsbescheid mit 8 Euro Gebühren bekommt, und unter Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen, falls man nicht sofort bezahlt?
Ich finde das schon eine rießengroße Frechheit, höfflich ausgedrückt.
Nochmals, ja es ist meine eigen Schuld.
Ist das überhaupt alles rechtens, ohne vorher eine Mahnung bekommen zu haben.
Gruß habwiederwas
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Re: Festsetzungsbescheid GEZ

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Hi habwiederwas,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Festsetzungsbescheid GEZ" geschaut?
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Käsebrot
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Re: Festsetzungsbescheid GEZ

Beitrag von Käsebrot »

Warum die das dürfen, hab ich jetzt nicht explizit gesucht, aber die dürfen das offensichtlich:

Zahlungsfrist

Der Rund­funk­beitrag ist innerhalb von vier Wochen nach der Fällig­keit zu zahlen. Der Beitrags­service ist nicht verpflichtet, eine gesonderte Zahlungs­erinnerung zu verschicken. Wird der rück­ständige Betrag nicht beglichen, wird ein Festsetzungsbescheid verschickt. Mit dem Fest­setzungs­bescheid wird ein Säumnis­zuschlag von 1 Prozent der rück­ständigen Beitrags­schuld fällig, mindestens aber 8 Euro.

Zahlungsrückstand

Der Rund­funk­beitrag ist gemäß Rund­funk­beitrags­staats­vertrag (§ 10) unauf­gefordert zu zahlen. Der Beitragsservice ist nicht verpflichtet, eine gesonderte Zahlungserinnerung zu verschicken. Wenn Sie die Zahlung Ihres Rundfunkbeitrags versäumt haben und Ihr Beitragskonto in Rückstand gerät, erhalten Sie einen Festsetzungsbescheid. Sollten Sie die Rundfunkbeiträge bisher im Voraus gezahlt haben, wird spätestens mit dem Versand des Festsetzungsbescheids der Zahlungsrhythmus auf die Zahlung in der Mitte eines Dreimonatszeitraums umgestellt. Bitte zahlen Sie den rückständigen Betrag umgehend.

https://www.rundfunkbeitrag.de/zahlung/index_ger.html

Ich zahle meine Beiträge rotzefrech monatlich per Dauerauftrag und hab bisher keine Probleme gehabt.
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tidus82
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Re: Festsetzungsbescheid GEZ

Beitrag von tidus82 »

Käsebrot hat geschrieben: 12. Jun 2021, 16:00
Ich zahle meine Beiträge rotzefrech monatlich per Dauerauftrag und hab bisher keine Probleme gehabt.
Nicht schlecht :) eigentlich gibt es die monatliche Zahlung gar nicht, aber scheinbar ist denen das zu aufwändig immer nach 3 Monaten zu mahnen, wenn man in der Mitte der 3 Monate auf einmal in den Rückstand gerät.
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Käsebrot
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Re: Festsetzungsbescheid GEZ

Beitrag von Käsebrot »

tidus82 hat geschrieben: 12. Jun 2021, 18:00
Käsebrot hat geschrieben: 12. Jun 2021, 16:00
Ich zahle meine Beiträge rotzefrech monatlich per Dauerauftrag und hab bisher keine Probleme gehabt.
Nicht schlecht :) eigentlich gibt es die monatliche Zahlung gar nicht, aber scheinbar ist denen das zu aufwändig immer nach 3 Monaten zu mahnen, wenn man in der Mitte der 3 Monate auf einmal in den Rückstand gerät.
Die erste Überweisung war für zwei Monate. Somit besteht zur Mitte des Dreimonatszeitraums ja kein Rückstand 😎
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Witwe Bolte
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Re: Festsetzungsbescheid GEZ

Beitrag von Witwe Bolte »

Hier wird der Beitrag auch monatlich als Dauerauftrag überwiesen (17,50),
manchmal kommt eine Mahnung (weil mit dem zweiten Monat ja nur 2/3 bezahlt sind),
manchmal nicht, bisher aber noch nie mit einer zusätzlichen Gebühr.

Ich würde den fehlenden Betrag überweisen, sobald es geht, und gegen die Mahngebühr Widerspruch einlegen. Vielleicht hast Du Glück und sie verzichten.
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habwiederwas
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Re: Festsetzungsbescheid GEZ

Beitrag von habwiederwas »

Danke Mrs.Rob, so mach ich es.
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Shopgirl
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Re: Festsetzungsbescheid GEZ

Beitrag von Shopgirl »

Widerspruch kannst du vergessen. Da lassen die sich nicht drauf ein - zumal sie leider formal im Recht sind.

Der Rückstand bei monatlicher Zahlweise ist echt mit Vorsicht zu genießen. Man sollte da wirklich am Anfang 1x extra überweisen, um nicht regelmäßig gemahnt zu werden. Ich habe vor ein paar Tagen noch von einem Fall gelesen, wo diese 8 Euro für Jahre berechnet wurden und plötzlich eine Zahlung von mehreren hundert Euro im Raum stand, obwohl immer monatlich gezahlt wurde.
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Witwe Bolte
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Re: Festsetzungsbescheid GEZ

Beitrag von Witwe Bolte »

Shopgirl hat geschrieben: 13. Jun 2021, 14:31 ... und plötzlich eine Zahlung von mehreren hundert Euro im Raum stand, obwohl immer monatlich gezahlt wurde.
Was shopgirl da schreibt, halte ich für ein "Bange-Machen-Gerücht"
(aber, zugegeben, ich kenne natürlich nicht alle Satzungen aller Landesrundfunkanstalten).

In der Satzung vom WDR steht, siehe:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_det ... _id=383603
Zitat:
§ 11
Säumniszuschläge, Kosten
(1) Werden geschuldete Rundfunkbeiträge nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Fälligkeit in voller Höhe entrichtet, wird ein Säumniszuschlag in Höhe von einem Prozent der rückständigen Beitragsschuld, mindestens aber ein Betrag von 8,00 Euro fällig.
uswusw
Wahrscheinlich steht das in den anderen Satzungen genauso.

Gezahlt werden soll ja immer Mitte des Quartals:
15.2., 15.5., 15.8., 15.11. = 3x17,50 = 52,50€.

Wer nun jeweils am 1. des Monats per Dauerauftrag die 17,50 € überweist,
hat also zum Fälligkeitstermin ("Mitte des Quartals") bereits 2/3 bezahlt.

Gucken die Deppen beim Beitrags-"Service" also nicht aufs Konto
(um zu sehen, dass in zwei Wochen der Rest da ist),
sondern lassen die Maschinerie einfach laufen und hauen prompt einen "Bescheid"
(mit den 8,- "Säumnisgebühren" raus),
dann sind diese lt. eigener Satzung ja erst "vier Wochen nach Fälligkeit" fällig.
In zwei Wochen ist der Rest ja aber bereits überwiesen.
Also sind auch keine 8,- Euro "Säumnisgebühren" fällig.

(Wohlgemerkt: Falls der Beitrag wirklich regelmäßig am 1. dM überwiesen wird)

Merke: "Bange machen" gildet nicht.
Sich selbst informieren ist besser.
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Käsebrot
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Re: Festsetzungsbescheid GEZ

Beitrag von Käsebrot »

MrsRob hat geschrieben: 15. Jun 2021, 05:19
Shopgirl hat geschrieben: 13. Jun 2021, 14:31 ... und plötzlich eine Zahlung von mehreren hundert Euro im Raum stand, obwohl immer monatlich gezahlt wurde.
Was shopgirl da schreibt, halte ich für ein "Bange-Machen-Gerücht"
(aber, zugegeben, ich kenne natürlich nicht alle Satzungen aller Landesrundfunkanstalten).

In der Satzung vom WDR steht, siehe:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_det ... _id=383603
Zitat:
§ 11
Säumniszuschläge, Kosten
(1) Werden geschuldete Rundfunkbeiträge nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Fälligkeit in voller Höhe entrichtet, wird ein Säumniszuschlag in Höhe von einem Prozent der rückständigen Beitragsschuld, mindestens aber ein Betrag von 8,00 Euro fällig.
uswusw
Wahrscheinlich steht das in den anderen Satzungen genauso.

Gezahlt werden soll ja immer Mitte des Quartals:
15.2., 15.5., 15.8., 15.11. = 3x17,50 = 52,50€.
Das ist ja letztlich auch das, was auf der Homepage vom Rundfunkbeitrag steht, siehe oben ;)

Alternativ fiele mir jetzt noch ein, einmalig zu Beginn des Quartals den vollen Betrag zu überweisen und dann auf monatlich umzustellen, sodass auf gar keinen Fall ein Rückstand entsteht.
Diese Kleinkariertheit mancher Rundfunkanstalten ist schon unglaublich 🙄
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Witwe Bolte
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Re: Festsetzungsbescheid GEZ

Beitrag von Witwe Bolte »

Käsebrot hat geschrieben: 15. Jun 2021, 07:22 ...
Alternativ fiele mir jetzt noch ein, einmalig zu Beginn des Quartals den vollen Betrag zu überweisen und dann auf monatlich umzustellen, sodass auf gar keinen Fall ein Rückstand entsteht.
Unnötig, siehe oben
Käsebrot hat geschrieben: 15. Jun 2021, 07:22 ...
Diese Kleinkariertheit mancher Rundfunkanstalten ist schon unglaublich 🙄
Nein, meines Erachtens ist das nicht 'kleinkariert', sondern dumm!
Da wird das Geld der Beitragszahler für Mahnschreiben unnötig verpulvert,
anstatt die Maschinerie einmal korrekt zu programmieren:
"Wenn monatliche Zahlung, dann keine Mahnung wg 1/3 Fehlbetrag".

Meines Erachtens wäre es doch ein Leichtes, so etwas korrekt zu programmieren
(oder nicht, tidus82?)
Damit würde man dem Beitrags-"Service" (Service ... lachwech) viel Geld
und den "Kunden" ( = Zwangszahlern) viel Ärger sparen.

Es ist mir völlig unverständlich, warum das nicht gemacht wird.
Vielleicht sollte ich mal einen entsprechenden "Optimierungs"-Vorschlag dahin senden
(und eine Prämie dafür kassieren ...)

Beamtenmentalität ?
Arbeiten nur nach Anweisung, bloss nicht selbst denken ?
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