Kosten für erfolglose Blindpfändung/Ausforschungspfändung

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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Kosten für erfolglose Blindpfändung/Ausforschungspfändung

Beitrag von imker »

huch, war ich zu kryptisch
nochmals: SUCH mal selbst nach "erforderlichen Vollstreckungskosten"
Vollstreckungskosten sind kein Schadensersatz, der zu mindern sein könnte
Vollstreckungskosten sind zu ersttatten, soweit sie erforderlich sind oder waren
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Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
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Re: Kosten für erfolglose Blindpfändung/Ausforschungspfändung

Beitrag von Witwe Bolte »

Die §§ kennst Du ja offensichtlich, mucel, dann solltest Du entsprechend präzise fragen:
"Welchen Kosten sind gem. ZPO § 788 (1) 'notwendig' ?"

Im Gesetz steht "notwendig",
ich hatte "angemessen" im Kopf,
Imker schreibt "erforderlich"
- meines Erachtens bleibt es bei derselben Antwort:
Einzelfallentscheidung des Richters.

Ich hatte mir folgendes Szenario vorgestellt:
- Schuldner handelt sich einen PFÜB (z.B. Kontopfändung) ein
- Drittschuldner (Bank) erfüllt die Forderung gem. Titel
- Gläubiger kommt danach mit weiteren Forderungen bez. Kostenerstattung.

Gut, jetzt kann der Schuldner einfach zahlen, muss er ja, steht ja im Gesetz.
Oder er kann sich dagegen wehren und sagen, die geforderten Kosten waren nicht notwendig.
Dann kommt wieder mein Richter ins Spiel, der letztlich entscheidet, was in diesem Fall tatsächlich notwendig war.

Im Prinzip bleibt es also bei meiner Antwort s. oben: "Es kommt darauf an ..."
Die Antwort hat Dir aber scheinbar nicht gefallen ?

Vielleicht ist Dein Szenario ja auch ein ganz anderes ?
Vielleicht bist Du der Gläubiger und willst von Deinem Schuldner nun die Erstattung von div. Vollstreckungskosten ?
Vielleicht ist alles noch ganz anders ?

Vielleicht machst Du auch erstmal einen Ausflug in die "gewaltfreie Kommunikation", wie von tidus82 empfohlen ?
Ich kenne und schätze Schulz von Thun auch, sehr zu empfehlen.
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