Vorgehen nach Erbausschlagung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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sc9283
Neuankömmling
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Vorgehen nach Erbausschlagung

Beitrag von sc9283 »

Hallo.

Ich habe letztes Jahr das Erbe meines Vaters beim Nachlassgericht ausgeschlagen (innerhalb einer Woche)

Heute bekomme ich einen Brief eines Inkassounternehmens, ich möge bitte eine 4-stellige Forderung begleichen, da das Inkassounternehmen "festgestellt hat, dass ich das Erbe angenommen habe". Ich solle innerhalb von 10 Tagen Stellung nehmen.

Das stimmt nicht. Ich weiss auch nicht, woher die meine Adresse haben. Muss ich reagieren? Sollte ich reagieren? Falls ja, wie?


Vielen Dank.
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Re: Vorgehen nach Erbausschlagung

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Hi sc9283,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vorgehen nach Erbausschlagung" geschaut?
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Witwe Bolte
Guru
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Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Vorgehen nach Erbausschlagung

Beitrag von Witwe Bolte »

Niemand muss auf ein Inkasso-Schreiben reagieren.

Du solltest nur dann reagieren, wenn tatsächlich ein Mahnbescheid kommen sollte
(was ziemlich unwahrscheinlich ist).
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