GEZ

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Shopgirl
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Re: GEZ

Beitrag von Shopgirl »

Natürlich sollte man seine Insolvenzgläubiger normalerweise nicht aus dem Unpfändbaren bezahlen (private Schulden mal außen vor, da sehe ich das ein bisschen anders).
Aber hier scheint es ja nur um einen Monat zu gehen. Ganz ehrlich? Mir wäre es die 17 Euro wert, um mich nicht ewig mit Beitragsservice rumstreiten zu müssen.
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Witwe Bolte
Guru
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Re: GEZ

Beitrag von Witwe Bolte »

Shopgirl hat geschrieben: 2. Mai 2021, 15:28 Natürlich sollte man seine Insolvenzgläubiger normalerweise nicht aus dem Unpfändbaren bezahlen (private Schulden mal außen vor, da sehe ich das ein bisschen anders).
D'accord, das sehe ich auch anders.
Shopgirl hat geschrieben: 2. Mai 2021, 15:28 Aber hier scheint es ja nur um einen Monat zu gehen. Ganz ehrlich? Mir wäre es die 17 Euro wert, um mich nicht ewig mit Beitragsservice rumstreiten zu müssen.
Na ja, 17,- Euro können auch schon mal ganz schön viel Geld sein ...
(wenn der Kühlschrank am 27.d.M. komplett leer ist ...
... und wenn man dann zB auch noch ein Kleinkind / Kinder zu versorgen hat ...)

Und "rumstreiten" iss nicht.
Diese Regeln hat der Gesetzgeber gemacht und sie gelten eben auch für die (vormals) GEZ:
Alles, was von VOR ERÖFFNUNG (der Inso) stammt, kann der Gläubiger zur Tabelle melden.
Beim Schuldner eintreiben geht im eröffneten Verfahren nicht mehr.
Da gibt es gar nix zum Streiten, kurze Info an die (vormals) GEZ genügt
(am besten mit Gericht, Datum und Aktenzeichen). Fertig.

Das kennt die GEZ schon, da bin ich mir sicher.

Ich finde es übrigens ziemlich blöd von diesem "Service" (vormals GEZ),
dass auf deren Kontaktseite keine Email-Adresse steht.

Aber zum Glück hat dieser Service ziemlich nette Mitarbeiter*innen,
die einem erkären, dass man ganz unten auf der Kontaktseite ja eine Datei anhängen kann:
https://www.rundfunkbeitrag.de/kontakt/index_ger.html

80 Ct gespart.
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AdiDana
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Registriert: 10. Jan 2019, 13:39

Re: GEZ

Beitrag von AdiDana »

Guten Morgen,
ich habe das mit der GEZ ab der Inso so geregelt, dass ich monatlich einfach 17,50 Euro per Dauerauftrag dahin überwiesen habe. So hatte ich nicht alle drei Monate die paarundfünfzig, die für mich damals viel Geld waren. Und deine Frau sollte ihre Anmeldung schnellstmöglich abmelden und auf deine Zahlung (ab jetzt) verweisen. Das ist ja verschenktes Geld und unnötiger Ärger wenn die von Euch beiden Geld wollen.
Viel Glück.
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Newa
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Re: GEZ

Beitrag von Newa »

Grundsätzlich muss nur einer pro Wohnung bezahlen, hier habt Ihr aber beide nicht gezahlt! Also kann sich die GEZ aussuchen, wer zahlt und wenn Dein Zeitraum über die Inso nicht mehr realisiert werden kann, versuchen Sie es bei Deiner Frau. Ist wie bei anderen Gesamtschulden z.B. Darlehen auch, da wird auch nicht der zweite frei nur weil einer in die Inso geht
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