Längere Arbeitsunfähigkeit während Insolvenz und Sorge um RSB

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Javasus
Neuankömmling
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Registriert: 21. Okt 2020, 07:46

Längere Arbeitsunfähigkeit während Insolvenz und Sorge um RSB

Beitrag von Javasus »

Hallo,

ich befinde mich seit 08.12.20 im eröffneten Insolvenzverfahren und bin erwerbstätig.

Nun ist es so, das ich seit 27.04.21 arbeitsunfähig erkrankt bin und es voraussichtlich die nächsten 12 - 18 Monate bleiben werde.

Meine Frage ist nun, ob eine längere Arbeitsunfähigkeit das Bestehen der Insolvenz gefährden würde.

Da ich noch in der Probezeit bin, gehe ich auch stark von einer Kündigung meines Arbeitsverhältnisses aus.

Wie verhalte ich mich richtig? Muss die längere Arbeitsunfähigkeit beim Insolvenzgericht und Insolvenzverwalter angezeigt werden?

Wie verhält es sich mit meiner Erwerbsobligenheit und ist die Restschuldbefreiung in Gefahr?

Muss ich mich im Falle der Kündigung meines Arbeitsverhältnisses, trotz Arbeitsunfähigkeit intensiv um eine neue Arbeitsstelle bemühen?

Fragen über Fragen ...

Ich danke im Voraus für eure Hilfe!

LG
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Registriert: 26. Jan 2020

Re: Längere Arbeitsunfähigkeit während Insolvenz und Sorge um RSB

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Hi Javasus,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Längere Arbeitsunfähigkeit während Insolvenz und Sorge um RSB" geschaut?
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Käsebrot
Allwissender
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Beiträge: 774
Registriert: 19. Mai 2019, 13:40

Re: Längere Arbeitsunfähigkeit während Insolvenz und Sorge um RSB

Beitrag von Käsebrot »

Wenn du krank bist, bist du krank. Punkt. Daran gibt es nichts zu rütteln.

Einzig für dich wichtig zu wissen ist, dass auch das Krankengeld nach Tabelle gepfändet werden darf.

Und wenn du wieder genesen bist, suchst du dir nen neuen Job. Oder auch schon davor, sobald absehbar ist, dass du wieder arbeiten kannst (sollte auch in deinem Sinne sein).
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 525
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Längere Arbeitsunfähigkeit während Insolvenz und Sorge um RSB

Beitrag von Graf Wadula »

Genau. Die Erwerbsobliegenheit gilt natürlich nur, wenn man auch arbeiten kann. Das können Sie nicht. Und eine etwaige Kündigung können sie auch nicht beeinflussen. Da droht deshalb garnix.
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