Wie erfahre ich die genaue Summe die noch bezahlt, bzw. abbezahlt werden muss?
Die Bank hat mir einen aktuellen Kontoauszug gesendet.
Überweisungsgutschrift der Zentralbank. Zweckgebundene Ausbuchung.
80 % iger Haftungsanteil zum Darlehn.
24.843,07 S
19.863,20 H (Haftungsanteil)
4.979,87 S Neuer Kontostand.
Aber ich weiß jetzt gar nicht wie der IV mit den anderen Gläubigeren verblieben ist.
Mit dem Vermieter ( Räume für Selbstständigkeit) , der Versicherung.
Die Kranken- und die Rentenversicherung hatten mir auch offene Rechnungen gesendet. Diese habe ich an den IV weitergeleitet.
Der IV ist nicht gesprächig. Infos über Lohn /Einkommensteuer habe ich erst bekommen als ich das Gericht per Schreiben danach gefragt habe.
Ich würde einfach gerne wissen wer, was an Forderungen gestellt hat. Und vor allem wieviel. Den die oben erwähnten knapp 5000 € sind ja zu bewältigen.
Was und wieviel muss noch bezahlt werden?
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Re: Was und wieviel muss noch bezahlt werden?
Hi asiv,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Was und wieviel muss noch bezahlt werden?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Was und wieviel muss noch bezahlt werden?" geschaut?
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Re: Was und wieviel muss noch bezahlt werden?
Hallo!
Der IV ist der Interessensvertreter deiner Gläubiger und muss dir prinzipiell überhaupt keine Auskünfte erteilen. Das ist oft zwar doof, aber leider nicht zu ändern.
Ansonsten wurde dein Verfahren ja gerade erst eröffnet. Die Gläubiger haben nun innerhalb einer gesetzten Frist Zeit, ihre Forderungen anzumelden. Vorher wirst du ohnehin keine Auskunft erhalten, wie viel am Ende zusammen gekommen ist.
Wie hoch die Gesamtforderung dann ist, erfährst du über das Gericht im Beschluss, sobald das Verfahren geschlossen wird. Die genaue Aufstellung dürfte zumindest in deiner Gerichtsakte hinterlegt sein, sofern du sie nicht vom IV dann erhältst.
Der IV ist der Interessensvertreter deiner Gläubiger und muss dir prinzipiell überhaupt keine Auskünfte erteilen. Das ist oft zwar doof, aber leider nicht zu ändern.
Ansonsten wurde dein Verfahren ja gerade erst eröffnet. Die Gläubiger haben nun innerhalb einer gesetzten Frist Zeit, ihre Forderungen anzumelden. Vorher wirst du ohnehin keine Auskunft erhalten, wie viel am Ende zusammen gekommen ist.
Wie hoch die Gesamtforderung dann ist, erfährst du über das Gericht im Beschluss, sobald das Verfahren geschlossen wird. Die genaue Aufstellung dürfte zumindest in deiner Gerichtsakte hinterlegt sein, sofern du sie nicht vom IV dann erhältst.
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