Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....

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Witwe Bolte
Guru
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Re: Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....

Beitrag von Witwe Bolte »

Sorry, habwiederwas, das ist wirklich Quatsch, was Du da schreibst.

Entweder hast Du FoLos Beiträge nicht gelesen ... oder nicht verstanden.

a) HAT er/sie/es sich doch an die Versicherungen gewendet
b) ist es ja mitnichten so, dass "einfach nicht gezahlt" wird
c) von "mutwillig neue Schulden machen" kann hier wirklich keine Rede sein,
denn die eigene Existenzsicherung (Essen, Wohnen) hat nun mal absolute Priorität !

Bei Dir nicht ?
Zahlst Du lieber eine Zahnzusatzversicherung als Deine Miete ?
Wohl kaum !

an FoLo:
Du könntest die Versicherungen, die sich nicht auf eine vorzeitige Kündigung einlassen wollten,
auf ihre Schadensminderungspflicht hinweisen, zB so:

" ... wie Sie wissen, wurde am ... (Datum) auf meinen Antrag hin ein Insolvenzverfahren über mein Vermögen eröffnet (Gericht .... Aktenzeichen), deswegen verfüge ich z.Zt. nur über den unpfändbaren Teil meines Einkommens.
Zwangsmaßnahmen Ihrerseits wären also sinn- und fruchtlos und die Kosten dafür von mir nicht zu tragen, s. BGB § 254.
Mit freundlichen ... (oder auch nicht)


Viel Glück weiterhin !
Lass Dich von solchen unbedachten Kommentaren wie hier oben von 'habwieder...' nicht beeinflussen.
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habwiederwas
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Re: Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....

Beitrag von habwiederwas »

Ne Mrs.Rob,

ich habe schon richtig gelesen.
FoLo hat versucht diese Versicherungen zu kündigen, was nicht geklappt hat.
Und jetzt einfach denken ich zahle einfach nicht, mir kann ja im Moment nichts pasieren, finde ich schon grenzwertig.
Ich würde, bevor ich diesen Weg gehen würde, alles versuchen um eine vernünftige Lösung mit den Versicherungen herbeizuführen.
Meistens kann man sich so einigen, das es für beide Seiten ok ist.
Aber einfach nicht zahlen, und dann aus der Inso mit Schulden rausgehen...
Wenn man alles versucht hat, und es zu keiner Einigung kommt, dann icht es halt so, aber man muss es halt versucht haben, und das ist hier bislang nicht zu lesen.
Aber muss jeder selber wissen.
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Käsebrot
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Re: Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....

Beitrag von Käsebrot »

Also so weit ich das verstanden hab, wurde bisher nur versucht, die Versicherungen außerordentlich zu kündigen, worauf sie sich nicht eingelassen haben. Dass die eigene Existenz Priorität hat, ist auch noch so weit nachvollziehbar.

Aber:

Bevor ich jetzt ein Schreiben in die Welt setze, in dem ich den Versicherern etwas von Schadensminderungspflicht erzähle, wäre die ordentliche Kündigung vielleicht eine sinnvollere Idee? Und dann ein Antrag auf Stundung oder kleinere Raten oder was auch immer?

Hier wird grad versucht das Pferd von hinten aufzusäumen, so wie ich das verstehe.
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imker
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Re: Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....

Beitrag von imker »

Dann gibt es hier etwas Stroh-Futter für die "Von-Hinten-Pferde-Aufzäumer"...

das mit den aus einem vor Insolvenzeröffnung abgeschlossenen Versicheungsvertrag erst nach Insolvenzeröffnung fällig werdenden Beiträgenund Prämien ist mizt der InsO und dem VVG wirklich keine leichte Kost.

dazu gibt es im Netz Folien aus einem Vortrag aus 2019

Der Versicherungsvertrag in der Insolvenz
https://www.insoforum.de › dateien
P
oder https://www.insoforum.de/seiten/archiv.php dort der Vortrag vom 2.9.2019

dort ist es Folie 36 oder 37, die das Thema behandelt.

Ergebnis: es handelt sich um einen Vertrag gem. 103 Inso (nicht vollständig erfüllter Vertrag)
daher ist der IV an der Reihe, zu erklären, was mit dem Vertrag werden soll

sagt er dem VU, ich trete nicht in den Vertrag ein/ich verlange keine Erfüllung des Vertrages, hat das VU einen Schadenserdsatzanspruch als Insolvenzforderung

der Vertrag ist damit grundsätzlich in der "Tonne" durch die Ablehnung des IV

was macht das VU dagegen ?? es stellt sich so darauf ein, dass es den Schuldnerin, ach ne..die Schuldnerin oder den Schuldner zur Zahlung auffordert. zahlt die Person...oder schreibt die Person irgendetwas wie "zur Zeit habe ich kein Geld", kann aus der Zahlung oder dem "ich habe kein Geld"-Schreiben eine Vertragsfortsetzungs-Vereinbarung gebastelt werden

Wenn man als Mensch mit Schulden aus den Verträgen "raus" möchte, hilft nur, IV zur Erklärung gem. 103 gegenüber dem VU auffordern und dem VU selbst zu schreiben, dass durch die Ablehnung des IV man davon ausgeht, dass der Vertrag sein Ee gefunden hat.

und danach wachsam bleiben, ob ein MB/VB zugestellt wird
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Käsebrot
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Re: Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....

Beitrag von Käsebrot »

Imker, FoLo schrieb bereits, dass der IV die Verträge freigegeben hat.

Lässt sich dann trotzdem noch eine Insolvenzforderung daraus basteln?
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imker
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Re: Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....

Beitrag von imker »

ja, denn Freigabe ist nichts anderes als die EWrklärung "ich treten als IV nicht ein", nach 103 kann er den Vertrag nicht wie ein Grundstück mit der Folge freigeben, dass der Vertrag wieder beim Schuldner landet,
es mag sein, dass er das aus honorigen Gründen macht - falls der Schuldner die "günstigen" Verträge fortsetzten möchte, ihm eine Chance zur Fortsetzung geben möchte

das ist alles nicht sonderlich klar im Gesetzestext nachzulesen. Klar ist aber, dass die Folgeprämie eine Insolvenzforderung ist und dass bei einem gegenseitigem Vertrag nach 103 InsO eine Erklärung verlangt werden kann. Dass der IV den Vertrag freigibt, sagt "eigentlich" nur, dass er den nicht zur pfändbaren Masse zählt und/oder ziehen möchte.

FoLo muss - wenn man hier mehr Licht ins Dunkle bringen möchte - schreiben, ob das VU eine Erklärung verlangt hat und wem gegenüber und warum der IV eine Freigabe erklärt hat. Hat FoLo den IV gefragt hat, ist das für das Verhältnis zum VU "unerheblich", hat das VU den IV gefragt, was mit dem Vertrag werden soll, ist FREIGABE als Antwort nicht vorgesehen und durch Auslegung zu ermitteln, was das denn anderes als eine Erklärung über den Nichteintritt mit all den Folgen sein soll.

Das "Problem" ist in der Praxis bei den Telefonverträgen über lange Zeiträume angesiedelt. Wenn der IV hier freigibt und der Schuldner schnell und einfach weiterzahlt, dass wird der Vertrag - rechtlich als Neuabschluss - fortgeführtund der Schuldner spart sich die Mühle durch die negative Schufa dennoch einen Vertrag zu erhalten.

Nicht alles was gemacht wird, entspricht dem Text der InsO ....
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FoLo
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Re: Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....

Beitrag von FoLo »

Habwiederwas:
Eigentlich ist eine Insolvenz dafür gedacht das man nach Ablauf wieder schuldenfrei ist.
Aber wenn ich lese mit was für einer Einstellung du das ganze beginnst, sträuben sich bei mir die letzten Haare.
Anstatt wie Käsebrot dir schon mehrfach geraten hat sich mit den Versicherungen in Verbindung zu setzen, um eine für beide Seiten vernünftige Lösung zu finden, wird halt einfach nicht gezahlt, so nach dem Motto, kann ja nichts passieren.
Das ist mutwillig neue Schulden machen.
Was für ein guter Start.
In ein paar Jahren bist du fertig, und hast wieder neue Schulden.
Gratuliere.

FoLo:
Sorry das ich jetzt erst antworte. Musste/durfte heute arbeiten, einkaufen, Sport,...... .

Tut mir Leid das Du das so zwischen den Zeilen gelesen hast. Ich habe mich mit den Versicherungen in Verbindung gesetzt und zahle bis jetzt immer noch meine Versicherungen, obwohl das diesen Monat sehr knapp wird.
Außerdem arbeite ich (Corona Test Station) um kein ALG in Anspruch zu nehmen, obwohl es mir zustehen würde.
Ich weiß nicht wie Du handeln würdest, wenn Du überlegen musst ob Du diesen Monat nicht besser 2x als drei x am Tag isst. Hab schon Phasenweise 1x am Tag gegessen. Hat mir nicht geschadet aber sollte kein Dauerzustand sein.
Ich denke das , was Du mit dem geschriebenen ausdrückst hat mehr mit Dir selber zu tun, als mit mir.
Aber das ist halt so. Viele sehen, lesen etwas und haben Ihre eigene, persönliche, aus Vergangenheit geprägte Anschauung und Interpretation. Das ist OK! Ich finde es interessant und es hilft mir auch in gewisser Weise weiter.

Also, danke für Deine eigene, ehrliche Meinung!

Das was andere geschrieben haben ist auch sehr, sehr interessant. Werde es Morgen nochmal lesen und darauf eingehen so gut ich kann. Bin gerade etwas zu müde um so gut wie möglich darauf einzugehen.

Und, ich kann nicht genug allen hier im Forum danken. Wirklich!! Ich wäre sonst nicht soweit in diesen Angelegenheiten gekommen, wenn nicht immer wieder Leute auf mich eingegangen wären. Und natürlich auch Leute die es satt haben sich ständig zu wiederholen und Leute die mich, wahrscheinlich weil ich hier kein Fachmann bin, mich falsch verstanden haben. Alles hat mir bis jetzt weitergeholfen.

Schönes Wochenende....!!!
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Käsebrot
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Re: Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....

Beitrag von Käsebrot »

Gilt das auch, wenn ggf. die erste Prämie nach EÖ noch gezahlt wurde?

Wenn ich das richtig verstanden habe, ging es hier um drei Verträge:

- Mieterschutz, der lediglich eine ordentliche Kündigung akzeptiert hat. Der Vertrag läuft Mitte des Jahres aus (zahlt man den überhaupt monatlich?).

- Rechtsschutz: hat den Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt bzw die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung eingeräumt.

- Zahnzusatz: steht noch aus.

Es scheint wohl um maximal einen Vertrag zu gehen, der wirklich Probleme bereitet. Aber dafür sind die Infos FoLo‘s (noch) etwas zu dürftig.
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imker
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Re: Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....

Beitrag von imker »

Käsebrot hat geschrieben: 17. Apr 2021, 19:51 Gilt das auch, wenn ggf. die erste Prämie nach EÖ noch gezahlt wurde?

...
Ohne Zahlung der Erstprämie vor Insolvenzeröffnung ist der Vertrag zwar zustandegekommen, aber er "hinkt", weil die Einlöseprämie/Erstprämie noch nicht gezahlt wurde - einige kennen das vielleicht aus dem Versichern eines Fahrzeuges und Zahlungsstörungen/Verzögerungen bei der Haftpflichtversicherung.

Dann wird die Erstprämie Insolvenzforderung und vom Verwalter nicht gezahlt.

In dem Vortrag steht nach meiner Erinnerung irgendwo zwischen 30 und 35, dass der Vertrag nicht ordentlich in Gang gesetzt wurde.

Für FoLo heißt das nach meinem Verständnis, er darf Insolvenzforderungen (eigentlich) nicht zahlen und der Versicherer darf sie nicht bei FoLo einklagen.

Es bleibt das "Problem", sich durch dusselige Schreiben oder Verhaltensweisen einen Neuabschluss ins Haus zu holen
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Käsebrot
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Re: Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....

Beitrag von Käsebrot »

Ach so, sorry, das war etwas missverständlich ausgedrückt. Ich meinte nicht die erste Prämie bei einem wie auch immer gearteten Neuvertrag, sondern die erste Prämie eines laufenden Vertrages, die nach der EÖ gezahlt wurde, weil der Vertrag ja weiterlaufen „darf“.
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