Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....
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Re: Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....
Hallo Käsebrot, danke für die Antwort!!
Schönen Abend noch.
FoLo
Schönen Abend noch.
FoLo
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Re: Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....
Hallo! Danke für deine Antwort, Käsebrot.
Käsebrot:
Erst wenn dann einer der Versicherer einen Mahn-/Vollstreckungsbescheid beantragt und die unbezahlten Prämien zwangseintreiben möchte, wäre es eine Pfändung. Vor dieser bist du aber zumindest im eröffneten Verfahren geschützt. In der WVP wäre es prinzipiell sogar möglich, zu vollstrecken. Dann ist aber dein Freibetrag in voller Höhe unpfändbar, zumindest so lange du dich darum kümmerst (P-Konto, Erhöhung Freibetrag...). Solltest du bereits wieder „Vermögen“ haben, fällt das jedoch nicht darunter.
LoFo:
Ich verstehe das so, das ich das bezahlen der Versicherungen einstellen kann.
Da ich bereits über meinen Arbeitgeber den unpfändbaren Betrag auf mein Konto bekomme.
Ich habe ein P Konto und ich habe die Erhöhung des Freibetrags beantragt.
Falls vollstreckt wird ist der pfändungsfreie Betrag bzw. der Freibetrag nicht "antastbar"?
Dann würde ich nähmlich die abgebuchten Beiträge wieder zurück buchen.
Oder soll ich das erst Mal lassen und dafür
das Einzugsverfahren schriftlich widerrufen?
Käsebrot:
Erst wenn dann einer der Versicherer einen Mahn-/Vollstreckungsbescheid beantragt und die unbezahlten Prämien zwangseintreiben möchte, wäre es eine Pfändung. Vor dieser bist du aber zumindest im eröffneten Verfahren geschützt. In der WVP wäre es prinzipiell sogar möglich, zu vollstrecken. Dann ist aber dein Freibetrag in voller Höhe unpfändbar, zumindest so lange du dich darum kümmerst (P-Konto, Erhöhung Freibetrag...). Solltest du bereits wieder „Vermögen“ haben, fällt das jedoch nicht darunter.
LoFo:
Ich verstehe das so, das ich das bezahlen der Versicherungen einstellen kann.
Da ich bereits über meinen Arbeitgeber den unpfändbaren Betrag auf mein Konto bekomme.
Ich habe ein P Konto und ich habe die Erhöhung des Freibetrags beantragt.
Falls vollstreckt wird ist der pfändungsfreie Betrag bzw. der Freibetrag nicht "antastbar"?
Dann würde ich nähmlich die abgebuchten Beiträge wieder zurück buchen.
Oder soll ich das erst Mal lassen und dafür
das Einzugsverfahren schriftlich widerrufen?
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Re: Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....
Die Sache ist, dass du die Zahlungen zwar jetzt einstellen kannst, das dir das aber für das Verfahren nichts mehr bringt. Sprich, du gehst dann aus der Insolvenz raus in drei Jahren und hast durch das Nicht-Bezahlen der Versicherungen sofort neue Schulden, inkl. aller anfallenden Zinsen bis dahin.
Alles, was du nach der Eröffnung des Verfahrens nicht mehr zahlst, zählt als sog. Neuverschuldung und ist nicht von der Restschuldbefreiung erfasst.
Alles, was du nach der Eröffnung des Verfahrens nicht mehr zahlst, zählt als sog. Neuverschuldung und ist nicht von der Restschuldbefreiung erfasst.
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Re: Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....
Danke Käsebrot!
Soweit habe ich das verstanden.
Aber wenn ich das nicht zahlen kann weil das Geld sonst nicht für Miete, Strom, etc. reicht..... ...
....dann besser später mit Zinsen als bis dahin auf der Straße verhungert....
Soweit habe ich das verstanden.
Aber wenn ich das nicht zahlen kann weil das Geld sonst nicht für Miete, Strom, etc. reicht..... ...
....dann besser später mit Zinsen als bis dahin auf der Straße verhungert....
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Re: Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....
Vielleicht kannst du dich mit denen ja irgendwie verständigen, dass du den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt (meist Ablauf des Versicherungsjahres) kündigst, die Leistungen seitens der Versicherungen sofort eingestellt werden und du Raten zahlst, die in dein derzeitiges Budget passen (sofern möglich). Und wenn nicht, dann zahlst du das halt ab, sobald es wieder geht.
Meines Wissens nach müssen sie das nicht annehmen oder dir da entgegen kommen, ich würde es aber trotzdem probieren, weil einfach nicht zahlen und den Kopf in den Sand stecken, die noch schlechtere Wahl ist.
Meines Wissens nach müssen sie das nicht annehmen oder dir da entgegen kommen, ich würde es aber trotzdem probieren, weil einfach nicht zahlen und den Kopf in den Sand stecken, die noch schlechtere Wahl ist.
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Re: Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....
Hallo! Danke für deine Antwort, Käsebrot.
Käsebrot:
Erst wenn dann einer der Versicherer einen Mahn-/Vollstreckungsbescheid beantragt und die unbezahlten Prämien zwangseintreiben möchte, wäre es eine Pfändung. Vor dieser bist du aber zumindest im eröffneten Verfahren geschützt. In der WVP wäre es prinzipiell sogar möglich, zu vollstrecken. Dann ist aber dein Freibetrag in voller Höhe unpfändbar, zumindest so lange du dich darum kümmerst (P-Konto, Erhöhung Freibetrag...). Solltest du bereits wieder „Vermögen“ haben, fällt das jedoch nicht darunter.
LoFo:
Ich verstehe das so, das ich das bezahlen der Versicherungen einstellen kann.
Da ich bereits über meinen Arbeitgeber den unpfändbaren Betrag auf mein Konto bekomme.
Ich habe ein P Konto und ich habe die Erhöhung des Freibetrags beantragt.
Falls vollstreckt wird ist der pfändungsfreie Betrag bzw. der Freibetrag nicht "antastbar"?
Dann würde ich nähmlich die abgebuchten Beiträge wieder zurück buchen.
Oder soll ich das erst Mal lassen und dafür
das Einzugsverfahren schriftlich widerrufen?
Käsebrot:
Erst wenn dann einer der Versicherer einen Mahn-/Vollstreckungsbescheid beantragt und die unbezahlten Prämien zwangseintreiben möchte, wäre es eine Pfändung. Vor dieser bist du aber zumindest im eröffneten Verfahren geschützt. In der WVP wäre es prinzipiell sogar möglich, zu vollstrecken. Dann ist aber dein Freibetrag in voller Höhe unpfändbar, zumindest so lange du dich darum kümmerst (P-Konto, Erhöhung Freibetrag...). Solltest du bereits wieder „Vermögen“ haben, fällt das jedoch nicht darunter.
LoFo:
Ich verstehe das so, das ich das bezahlen der Versicherungen einstellen kann.
Da ich bereits über meinen Arbeitgeber den unpfändbaren Betrag auf mein Konto bekomme.
Ich habe ein P Konto und ich habe die Erhöhung des Freibetrags beantragt.
Falls vollstreckt wird ist der pfändungsfreie Betrag bzw. der Freibetrag nicht "antastbar"?
Dann würde ich nähmlich die abgebuchten Beiträge wieder zurück buchen.
Oder soll ich das erst Mal lassen und dafür
das Einzugsverfahren schriftlich widerrufen?
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Re: Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....
Naja, die Zahlungen einfach einstellen und dann abwarten was passiert, kannst du natürlich schon. Aber das bringt dir halt nur neuen Ärger ein, den du vermeiden könntest, indem du dich nochmal an die Versicherungen wendest und nach einer einvernehmlichen Lösung suchst.
Es sollte bei allem Verständnis dafür, dass die Existenzsicherung Vorrang hat, kein erklärtes Ziel sein, bereits ganz am Anfang des eröffneten Verfahrens vorsätzlich neue Schulden zu machen.
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Re: Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....
OK Käsebrot, vielen Dank! ....und schönen Abend noch!
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Re: Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....
Hallo folo,
Eigentlich ist eine Insolvenz dafür gedacht das man nach Ablauf wieder schuldenfrei ist.
Aber wenn ich lese mit was für einer Einstellung du das ganze beginnst, sträuben sich bei mir die letzten Haare.
Anstatt wie Käsebrot dir schon mehrfach geraten hat sich mit den Versicherungen in Verbindung zu setzen, um eine für beide Seiten vernünftige Lösung zu finden, wird halt einfach nicht gezahlt, so nach dem Motto, kann ja nichts passieren.
Das ist mutwillig neue Schulden machen.
Was für ein guter Start.
In ein paar Jahren bist du fertig, und hast wieder neue Schulden.
Gratuliere.
Eigentlich ist eine Insolvenz dafür gedacht das man nach Ablauf wieder schuldenfrei ist.
Aber wenn ich lese mit was für einer Einstellung du das ganze beginnst, sträuben sich bei mir die letzten Haare.
Anstatt wie Käsebrot dir schon mehrfach geraten hat sich mit den Versicherungen in Verbindung zu setzen, um eine für beide Seiten vernünftige Lösung zu finden, wird halt einfach nicht gezahlt, so nach dem Motto, kann ja nichts passieren.
Das ist mutwillig neue Schulden machen.
Was für ein guter Start.
In ein paar Jahren bist du fertig, und hast wieder neue Schulden.
Gratuliere.
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