Hallo zusammen,
ich befinde mich in der Insolvenz, über die Lohnpfändung werden Monatlich Beträge vom InsoAnwalt eingezogen.
der Betrag den mein Arbeitgeber ist jedoch höher als mein Freibetrag- dadurch hat sich auf den Auskehrungskonto einiges angesammelt.
mein Gehalt besteht aus Fixum und Prämien bei Zielerfüllung.
sind diese Prämien nicht von der Pfändung betroffen?
MfG G.
Provision
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Re: Provision
Hallo gerd2021,
welchen Freibetrag meinst Du ?
Den regulären Grundfreibetrag von z.Zt. 1.178,59 Euro/Monat
(der für alle P-Konto-Inhaber gilt) ?
Oder hast Du bei Gericht einen Antrag gem. ZPO § 850k auf "Quellenfreigabe" gestellt und
einen höheren persönlichen Freibetrag ?
Über welchen Betrag läßt Deine Bank Dich im Monat verfügen ?
Zusatz:
Wenn Du im Insolvenzverfahren bist, dann sind Pfändungen ja nicht mehr zulässig.
Du meinst vermutlich Deine Abtretungserklärung gem. InsO § 287 (2) ?
welchen Freibetrag meinst Du ?
Den regulären Grundfreibetrag von z.Zt. 1.178,59 Euro/Monat
(der für alle P-Konto-Inhaber gilt) ?
Oder hast Du bei Gericht einen Antrag gem. ZPO § 850k auf "Quellenfreigabe" gestellt und
einen höheren persönlichen Freibetrag ?
Über welchen Betrag läßt Deine Bank Dich im Monat verfügen ?
Zusatz:
Wenn Du im Insolvenzverfahren bist, dann sind Pfändungen ja nicht mehr zulässig.
Du meinst vermutlich Deine Abtretungserklärung gem. InsO § 287 (2) ?
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