Kosten Inkasso rechtens?

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cine
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Kosten Inkasso rechtens?

Beitrag von cine »

Forderung ehemals E.DIS AG
verkauft laut Schufa Juni 2019
neuer Inhaber laut Inkassoaufstellung; Intrum Debt Finance AG
Inkasso: Intrum Hanseatische Inkasso-Treuhand GmbH

In meinen Augen sind die rot makierten Kosten nicht rechtens, da 1. schon im KVB festgesetzt, 2. Für das eigene Haus eingetrieben wird. Dazu wird das eine mir ner 1,3er GB abgerechnet und das andere mit ner 1,0er (ist doch der gleiche Aufwand, zudem wie ergibt sich eine GB aus 0€? Genauso verwunderlich sind die verschieden hohen Auslagen. Bisher nur der übliche Drohebriefverkehr mir Fristen die teils schon abgelaufen sind, bevor der Brief überhaupt ankam.
Der Anwalt von Edis (2014) hat gerade mal ne 0,3er Gebühr und Auslagen von 3 Euro je Forderung aufgestellt.
Was sagt ihr dazu?
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Re: Kosten Inkasso rechtens?

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Hi cine,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Kosten Inkasso rechtens?" geschaut?
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imker
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Re: Kosten Inkasso rechtens?

Beitrag von imker »

ganz trocken von mir: zahl das, was aus Deiner Sicht korrekt ist und schreib dazu: zunächst auf die Hauptforderung, dann auf Zinsen und Kosten und warte ab

bei Vollstreckungen Vollstreckungsabwehrklage und wenn Du vorher Zeit hast:Herausgabe des Titels verlangen.
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cine
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Re: Kosten Inkasso rechtens?

Beitrag von cine »

imker hat geschrieben: 18. Dez 2020, 07:20 bei Vollstreckungen Vollstreckungsabwehrklage und wenn Du vorher Zeit hast:Herausgabe des Titels verlangen.
Hab ich gemacht, auch bei einem weiteren Inkasso,
beide juckt es nicht
HIT schreibt ganz frech, bezahl die Inkassogebühren oder du bekommst die Titel nicht,#
hab das ganze auch mal an die Schufa gemeldet, die haben Rückfrage an HIT gestellt und siehe da der komplette Eintrag von denen ist verschwunden, laut Schufa weil die sich nicht gemeldet haben (kann die HIT eigentlich wieder einen Eintrag veranlassen? Die Titel sind schließlich bezahlt und die Inkassokosten sind streitig)
die anderen reagieren nicht mal.

Welche Schritte kann bzw. muss ich gegen die Inkassounternehmen einleiten?
Falls ein Anwalt ran muss, kann man dessen kosten dem Inkassounternehmen in Rechnung stellen?
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Kosten Inkasso rechtens?

Beitrag von imker »

das ist doch ein Zwischenerfolg - wenn der Eintrag verschwunden ist - erfolgt ist das sicherlich, weil die Eintragung der angeblich noch bestehenden Forderung "streitig" ist

wenn der Anwalt gegen HIT "gewinnt", kann man auch die Kosten von HIT fordern, die das außergerichtlich kostet und HIT sich mit der Herausgabe des Titels im Verzug befand - beim gerichtlichen Verfaren entscheidet das das Gericht

ich vermute, dass es schwer ist, einen Anwalt dafür zu finden - MrsRob weist ja immer auf deren Fokussierung auf Geld hin und mit sowas ist kaum Geld zu machen

billiger ist es, wenn Du das selbst machst und eine Strafanzeige schreibst und den Papierkram der Staatsanwaltschaft schickst - macht Mühe, kostet aber nichts und ist ungefährlich, wenn es stimmt, was Du denen vorwirfst - die drohen nach Deinem Text mit unberechtigter Zwangsvollstreckung aus einem erledigten Titel
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cine
Wissender
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Re: Kosten Inkasso rechtens?

Beitrag von cine »

@imker

Ok das klingt spannend.

Ich frag mich eh was die da noch zusammenbasteln. Hab mal die letzten relevanten Schreiben anonym hinzugefügt. Nuir eins fehlt da man nur Bilder gleichzeitig hochladen kann, gleiches BlaBla schreiben nur mit 'nem Betrag von €18.10 was insofern interessant ist da sich der Betrag um 7 cent erhöht hat, der andere Betrag von 18,78 aber nicht. Wobei schon die 18,03 und die 18,78 komische zahlen sind. Die 0,3Gebühr wären 15€ + 3€ Auslagen also genau 18€. Keinen Plan wo die die 0,03 bzw 0,78 € hernehmen.

Hab auch extra nochmals nachgerechnet, wenn ich nen Zinsrechner nehme hätte ich bei der einen Forderung tatsächlich 2 cent zu wenig bezahlt, bei der anderen jedoch 16 zuviel
Nehme ich die Zinsen auf den Forderungsaufstellungen hab ich die eine Forderung auf den Cent genau bezahlt und die andere mit +20cent überzahlt.

Achja der Überweisungstext lautete
[Forderungsnummer] nur zur Verechnung mit HF (VB) und Zinsen

Auf den Briefen sieht man übrigens auch schön den Käufer
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