Bitcoin Wohlverhaltensphase
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Bitcoin Wohlverhaltensphase
Hallo liebe Gemeinde,
Darf man in der Wohlverhaltensphase mit Bitcoins handeln?
Also mit allem was dazu gehört, Bitcoin Wallet eröffnen.
Bin sehr gespannt auf eure Meinungen.
Darf man in der Wohlverhaltensphase mit Bitcoins handeln?
Also mit allem was dazu gehört, Bitcoin Wallet eröffnen.
Bin sehr gespannt auf eure Meinungen.
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Re: Bitcoin Wohlverhaltensphase
Nein, darf man nicht !!
Ganz egal, ob WVP oder nicht, s.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/te ... g-101.html
und
https://www.manager-magazin.de/politik/ ... 82060.html
und
https://www.dw.com/de/energie-stromverb ... a-56589030
undsoweiterundsoweiterundsoweiter ...
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Re: Bitcoin Wohlverhaltensphase
Auch wenn ich MrsRobs Antwort absolut unterstütze:
Ja, du darfst. Solange du dich im rechtlichen Rahmen bewegst (also Gewerbeanmeldung, Steuern abführen etc.) kannst du dein unpfändbares verschwenden wie du willst.
Ja, du darfst. Solange du dich im rechtlichen Rahmen bewegst (also Gewerbeanmeldung, Steuern abführen etc.) kannst du dein unpfändbares verschwenden wie du willst.
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Re: Bitcoin Wohlverhaltensphase
Du kannst es auch ohne Gewerbeanmeldung machen - da droht dir zumindest Insolvenzrechtlich nichts - aber von anderer Seite wahrscheinlich 

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Re: Bitcoin Wohlverhaltensphase
Habe ein wenig recherchiert und Google sagt dazu dieses hier:
Hast du die Bitcoins über ein Jahr lang selbst besessen, ist der Verkauf steuerfrei. ... Hast du die Bitcoins innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf wieder verkauft, sind Gewinne bis zu einer Freigrenze von 600 Euro steuerfrei. Ab 600 Euro muss der Gewinn in voller Höhe versteuert werden.
Hast du die Bitcoins über ein Jahr lang selbst besessen, ist der Verkauf steuerfrei. ... Hast du die Bitcoins innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf wieder verkauft, sind Gewinne bis zu einer Freigrenze von 600 Euro steuerfrei. Ab 600 Euro muss der Gewinn in voller Höhe versteuert werden.
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