Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!

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Witwe Bolte
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Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!

Beitrag von Witwe Bolte »

FoLo hat geschrieben: 6. Apr 2021, 09:20 ...
Womit ist der Tag der Eröffnung gemeint?
...
Das ist der Tag, an dem das Gericht Deinem Antrag stattgegeben hat
(auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über Dein Vermögen).
Wenn es keine Unklarheiten / Rückfragen an Dich gibt.

Meist steht es schneller hier:
https://www.insolvenzbekanntmachungen.d ... l_suche.pl

Und ein paar Tage später hast Du enen gelben Umschlag in der Post von "Deinem" Gericht
(mit dem Beschluss).
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Käsebrot
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Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!

Beitrag von Käsebrot »

MrsRob hat geschrieben: 6. Apr 2021, 09:59
FoLo hat geschrieben: 6. Apr 2021, 09:20 ...
Womit ist der Tag der Eröffnung gemeint?
...
Das ist der Tag, an dem das Gericht Deinem Antrag stattgegeben hat
(auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über Dein Vermögen).
Wenn es keine Unklarheiten / Rückfragen an Dich gibt.

Meist steht es schneller hier:
https://www.insolvenzbekanntmachungen.d ... l_suche.pl

Und ein paar Tage später hast Du enen gelben Umschlag in der Post von "Deinem" Gericht
(mit dem Beschluss).
Bei FoLo ist es ein Regelinsolvenzverfahren, wenn ich das richtig verstanden hab. Daher auch die vorläufige Tätigkeit des IV. Und wie caffery schrieb, wohl einiges mangels ausreichender Beratung nicht optimal gelaufen.
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Witwe Bolte
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Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!

Beitrag von Witwe Bolte »

Käsebrot hat geschrieben: 6. Apr 2021, 10:35 ... Regelinsolvenzverfahren ...
Daher auch die vorläufige Tätigkeit des IV.
...
Wieso "Daher auch ..." ?

Meines Wissens gibt es nicht bei jedem Regel-Inso-Verfahren einen vorläufigen IV (gem. InsO § 22).
Was der hier soll, ist mir auch unklar.
(Vielleicht sollte er nur verhindern, was FoLo ja vorhatte -nach einer Beratung!!-,
dass neuwertige Arbeitsmittel und Einrichtungsgegenstände vor dem Eröffnungstermin
verkauft werden ?)

FoLo hat die Selbständigkeit ja bereits aufgegeben und auch nicht die Absicht, den Betrieb wieder aufzunehmen (hat ja bereits einen sv-pflichtigen Arbeitsvertrag).

Mit den "Schuldnerberatern" ist es ja wie mit anderen "Fakultäten" ... (zB Rechtsanwälten):
Es gibt solche und solche.
(gerade für Selbständige, die in der Regel keine kostenfreie, caritative Beratung finden)
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Käsebrot
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Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!

Beitrag von Käsebrot »

MrsRob hat geschrieben: 6. Apr 2021, 10:56
Käsebrot hat geschrieben: 6. Apr 2021, 10:35 ... Regelinsolvenzverfahren ...
Daher auch die vorläufige Tätigkeit des IV.
...
Wieso "Daher auch ..." ?
Weil es eben kein Verbrauch-IV ist ;) Nur deswegen.
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Witwe Bolte
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Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!

Beitrag von Witwe Bolte »

@FoLo
Du hast hier was von "mein Insolvenzverwalter" geschrieben,
und hast gefragt, was mit "Tag der Eröffnung" gemeint ist,
deswegen unsere Vermutung hier,
dass das Gericht bisher nur einen vorläufigen Insolvenzverwalter (gem. InsO § 22)
für Dich benannt hat - aber richtig gesagt hast Du das hier, glaube ich, nicht - oder ?

Hast Du Post vom Gericht bekommen, wo etwa so was drin stand:

Aktenzeichen: ...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Name, Adresse ...


1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am … (Datum) um … (Uhrzeit) eröffnet.
2. Es wird festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn
er den Obliegenheiten des § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine
Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
3. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Name, Adresse ...
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum … (Datum) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Wenn "ja", dann ist Dein Verfahren bereits eröffnet.

Oder stand in der Post vom Gericht nur etwas von einem "vorläufigen" Insolvenzverwalter ?
Dann ist Dein Verfahren bisher noch nicht eröffnet.

Du solltest die fraglichen Versicherungen (die Du nicht behalten willst)
auf jeden Fall NICHT MEHR bezahlen !
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Käsebrot
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Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!

Beitrag von Käsebrot »

MrsRob hat geschrieben: 6. Apr 2021, 13:23 Du solltest die fraglichen Versicherungen (die Du nicht behalten willst)
auf jeden Fall NICHT MEHR bezahlen !
Könnte ein pfiffiger Gläubiger in dem Fall nicht auf die Idee kommen, eine vbuH daraus zu konstruieren? Oder ist das meinerseits ein absurder Gedanke?

Der IV hat seine Arbeit bereits aufgenommen, das Verfahren läuft aber noch nicht gerichtlich, die Versicherungen wurden bis dato gezahlt und auf einmal dann nicht mehr. Käme mir wahrscheinlich ein bisschen spanisch vor, vielleicht denke ich aber auch zu abstrakt.
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FoLo
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Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!

Beitrag von FoLo »

Hallo MrsRob!

Danke für den Kommentar und Fragen!

Hier Auszüge aus dem Schreiben vom Amtsgericht.

Amtsgericht Düsseldorf Beschluss

Über das Vermögen des Herrn XXXXXX wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 2.3 2012 um 9:33 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird Herr XXX benannt.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.04.2012 unter Beachtung des Paragraphen 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

....Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 4.5. 21.

Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 20.04 2021 zur Einsicht niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen..

Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug.

So wie es aussieht scheint das Verfahren eröffnet zu sein.... .

Dann kann ich ja meine Versicherungen schon anschreiben, und nachdem ich meinen Lohnnachweis habe , kann ich den "Quellenfreigabeantrag" stellen.

Vielen Dank nochmal!!

LoFo
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Witwe Bolte
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Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!

Beitrag von Witwe Bolte »

Ja, richtig, Glückwunsch !
Du bist "drin" (im Verfahren).
Dein Verfahren ist seit dem 2.3.21 eröffnet - also bist Du am 2.3.24 fertig.

Du bist ja vermutlich noch jung, also ist das doch überschaubar.
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FoLo
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Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!

Beitrag von FoLo »

Danke MrsRob,
...auch für das "junge" schätzen....bin 1964 geboren....FoLo
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