Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!
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Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!
Hallo Käsebrot!
Danke für die Antwort!
Schöne Feiertage! An alle!
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- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!
Das Kind heisst "Quellenfreigabeantrag" oder "Antrag auf Quellenfreigabe"
oder "Antrag gem. ZPO § 850k" und ein Formular dazu gibt es z.B. hier:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... -850-k.pdf
Aber es geht auch formlos.
Nein, einen Nachteil gibt es durch den Antrag nicht für Dich.
Nur den Vorteil, dass Dir von Deinem Lohn/Gehalt mehr bleibt als nur der Grundfreibetrag von 1.178,59 Euro/Monat.
Denn darum ging es dem Gesetzgeber genau:
Der "Schuldner" soll motiviert werden, zu arbeiten und Geld zu verdienen
und nicht dazu, alle Brocken hinzuwerfen, weil ihm ja sowieso nur der Grundfreibetrag verbleibt,
ganz egal, ob er viel arbeitet (und gut verdient) oder nur gerade so viel, wie ihm auch mit dem Grundfreibetrag sowieso verbleibt.
Dir auch schöne Ostertage, FoLo.
oder "Antrag gem. ZPO § 850k" und ein Formular dazu gibt es z.B. hier:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... -850-k.pdf
Aber es geht auch formlos.
Nein, einen Nachteil gibt es durch den Antrag nicht für Dich.
Nur den Vorteil, dass Dir von Deinem Lohn/Gehalt mehr bleibt als nur der Grundfreibetrag von 1.178,59 Euro/Monat.
Denn darum ging es dem Gesetzgeber genau:
Der "Schuldner" soll motiviert werden, zu arbeiten und Geld zu verdienen
und nicht dazu, alle Brocken hinzuwerfen, weil ihm ja sowieso nur der Grundfreibetrag verbleibt,
ganz egal, ob er viel arbeitet (und gut verdient) oder nur gerade so viel, wie ihm auch mit dem Grundfreibetrag sowieso verbleibt.
Dir auch schöne Ostertage, FoLo.
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Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!
Nachtrag:
Du solltest den Antrag erst dann zum Gericht bringen/schicken,
wenn Du die erste Lohnabrechnung und Lohnüberweisung von Deinem Arbeitgeber erhalten hast und wenn Deine Bank dann sagt (wenn Du versuchst, das ganze Geld abzuholen, denn es ist ja nur der unpfändbare Teil Deines Lohns): "Tut uns leid, aber wir dürfen Ihnen nur den Grundfreibetrag geben."
(Meist sagen die Banken es nicht so sachlich/freundlich ...).
Erst DANN geht der "Quellenfreigabeantrag" zum Gericht.
Und wenn Du dann die "Quellenfreigabe" vom Gericht hast,
gehst Du damit wieder zu Deiner Bank, damit sie Dich über den Rest von dem Überweisungsbetrag von Deinem Arbeitgeber auch "verfügen" lassen.
Und merke Dir: Ein P-Konto ist kein Spar-Konto !
Du solltest Dein Geld jeden Monat abholen, denn der Freibetrag gilt immer nur pro Monat.
Und jeden Monat wieder neu.
Du solltest den Antrag erst dann zum Gericht bringen/schicken,
wenn Du die erste Lohnabrechnung und Lohnüberweisung von Deinem Arbeitgeber erhalten hast und wenn Deine Bank dann sagt (wenn Du versuchst, das ganze Geld abzuholen, denn es ist ja nur der unpfändbare Teil Deines Lohns): "Tut uns leid, aber wir dürfen Ihnen nur den Grundfreibetrag geben."
(Meist sagen die Banken es nicht so sachlich/freundlich ...).
Erst DANN geht der "Quellenfreigabeantrag" zum Gericht.
Und wenn Du dann die "Quellenfreigabe" vom Gericht hast,
gehst Du damit wieder zu Deiner Bank, damit sie Dich über den Rest von dem Überweisungsbetrag von Deinem Arbeitgeber auch "verfügen" lassen.
Und merke Dir: Ein P-Konto ist kein Spar-Konto !
Du solltest Dein Geld jeden Monat abholen, denn der Freibetrag gilt immer nur pro Monat.
Und jeden Monat wieder neu.
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Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!
Hallo, MrsRob,
danke für die Antwort!
Ich habe bis jetzt noch keine „ganze Abrechnung“ bekommen, da ich seit dem 25.02.21 arbeite. Die Abrechnung von Februar 2021war noch nicht „vollwertig“.
Denke ich warte auf die kommende vollständige Abrechnung von März 2021.
MrsRob: Und merke Dir: Ein P-Konto ist kein Spar-Konto !
Du solltest Dein Geld jeden Monat abholen, denn der Freibetrag gilt immer nur pro Monat.
Und jeden Monat wieder neu.
LoFo: Das wird am Anfang nicht leicht sein, da Ausgaben wie z.B. GEZ alle 3 Monate kommen, andere Ausgaben wie Schornsteinfeger, Gastherme Kontrolle und Nebenkostenabrechnung 1x im Jahr kommen. Strombrechung am Jahresende kommt auch dazu.
Die Ausgaben sind dadurch nicht alle Monate gleich.
Ich bekomme meinen Lohn auch immer erst zum 15. des Monats.
Wird nicht einfach, wird aber schon mit der Zeit gehen.
Schöne Restfeiertage!!
danke für die Antwort!
Ich habe bis jetzt noch keine „ganze Abrechnung“ bekommen, da ich seit dem 25.02.21 arbeite. Die Abrechnung von Februar 2021war noch nicht „vollwertig“.
Denke ich warte auf die kommende vollständige Abrechnung von März 2021.
MrsRob: Und merke Dir: Ein P-Konto ist kein Spar-Konto !
Du solltest Dein Geld jeden Monat abholen, denn der Freibetrag gilt immer nur pro Monat.
Und jeden Monat wieder neu.
LoFo: Das wird am Anfang nicht leicht sein, da Ausgaben wie z.B. GEZ alle 3 Monate kommen, andere Ausgaben wie Schornsteinfeger, Gastherme Kontrolle und Nebenkostenabrechnung 1x im Jahr kommen. Strombrechung am Jahresende kommt auch dazu.
Die Ausgaben sind dadurch nicht alle Monate gleich.
Ich bekomme meinen Lohn auch immer erst zum 15. des Monats.
Wird nicht einfach, wird aber schon mit der Zeit gehen.
Schöne Restfeiertage!!
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Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!
Hallo FoLo!
Ich zahle meine Rundfunkgebühren ganz rotzfrech monatlich und so lange sie regelmäßig überwiesen werden, ist das überhaupt kein Problem. Die ersten habe ich für zwei Monate im Voraus gezahlt und seitdem ganz anständig jeden Monatsersten 17,50€. Bisher hat sich niemand beklagt, er bekäme kein Geld.
Alles andere kannst du dir ja für dich jeden Monat beiseite legen. Teile die Kosten durch 12, dann weißt du, wie viel du jeden Monat abzwacken musst. Dann beschriftest du dir Briefumschläge und steckst das jeden Monat in bar da hinein.
Spätestens am Monatsletzten solltest du alles, was auf deinem Konto noch drauf ist, abheben. Außer natürlich die Gelder, die am Monatsanfang abgebucht werden: Miete, Strom, Telefon, was auch immer. Dann kannst du im Prinzip immer über den kompletten Freibetrag voll verfügen. Auf den Cent genau wird es sich wahrscheinlich nicht ausgehen, wichtig ist aber, dass du keine unnötig großen Überträge hast.
Alles andere muss dann eben in bar laufen.
Achtung auch bei Einkäufen, die du zurück erstattet bekommst, nachdem du sie schon gezahlt hast! Die zählen dann nämlich als Mehreinnahmen, auch wenn du faktisch deswegen nicht mehr Geld hast. Also wenn bspw. online kaufen, dann sicher sein, dass du es nicht zurückschicken wirst oder erst gar nicht bestellen.
Ich zahle meine Rundfunkgebühren ganz rotzfrech monatlich und so lange sie regelmäßig überwiesen werden, ist das überhaupt kein Problem. Die ersten habe ich für zwei Monate im Voraus gezahlt und seitdem ganz anständig jeden Monatsersten 17,50€. Bisher hat sich niemand beklagt, er bekäme kein Geld.
Alles andere kannst du dir ja für dich jeden Monat beiseite legen. Teile die Kosten durch 12, dann weißt du, wie viel du jeden Monat abzwacken musst. Dann beschriftest du dir Briefumschläge und steckst das jeden Monat in bar da hinein.
Spätestens am Monatsletzten solltest du alles, was auf deinem Konto noch drauf ist, abheben. Außer natürlich die Gelder, die am Monatsanfang abgebucht werden: Miete, Strom, Telefon, was auch immer. Dann kannst du im Prinzip immer über den kompletten Freibetrag voll verfügen. Auf den Cent genau wird es sich wahrscheinlich nicht ausgehen, wichtig ist aber, dass du keine unnötig großen Überträge hast.
Alles andere muss dann eben in bar laufen.
Achtung auch bei Einkäufen, die du zurück erstattet bekommst, nachdem du sie schon gezahlt hast! Die zählen dann nämlich als Mehreinnahmen, auch wenn du faktisch deswegen nicht mehr Geld hast. Also wenn bspw. online kaufen, dann sicher sein, dass du es nicht zurückschicken wirst oder erst gar nicht bestellen.
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- Wissender
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- Registriert: 7. Apr 2019, 22:25
Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!
Kann er dann nicht auch direkt beim Gericht beantragen, dass der Freibetrag bis zum 15ten des nächsten Monats auf dem Konto bleiben kann.....oder sogar bis zum Ende des darauffolgenden Monats? Ich bekomme immer am Ende des Monats mein Geld und der Beschluss sagt, dass ich bis zum Ende des darauffolgenden Monats über mein Geld verfügen kann. Was dann noch drauf ist, geht in die Masse.
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Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!
Ich denke nicht. Aber das ist ja auch nicht nötig, weil es einmalig möglich ist, Geld in den nächsten Monat mitzunehmen. Ob dann die Gutschrift am 15. oder am 30. erfolgt spielt hierfür keine Rolle.Lieschenmüller hat geschrieben: ↑4. Apr 2021, 23:21 Kann er dann nicht auch direkt beim Gericht beantragen, dass der Freibetrag bis zum 15ten des nächsten Monats auf dem Konto bleiben kann.....oder sogar bis zum Ende des darauffolgenden Monats? Ich bekomme immer am Ende des Monats mein Geld und der Beschluss sagt, dass ich bis zum Ende des darauffolgenden Monats über mein Geld verfügen kann. Was dann noch drauf ist, geht in die Masse.
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- praktischer Schuldnerberater
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- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!
Zu solchen Fragen kann es fast nur kommen, wenn man quasi völlig unberaten einen Antrag stellt.
Wenn jemand zahlungsunfähig ist, dann liegt das ja meistens nicht nur "an diesem einen Schuldverhältnis", sondern aus der Summe von vielen.
Von daher ist es völlig üblich - Betroffene werden es kennen - das man die Zahlungen an sämtliche Gläubiger einstellt die Teil des Problems sind. Also sowohl das "dicke Darlehen welches einem das Genick bricht", als auch an den Strauß sauteurer Handyverträge, die Kreditkarten oder auch einem Haufen Versicherungen.
Dann hören die Leute auf diese Verträge zu zahlen und schreiben die Zusammenhänge als Forderungen in ihren Insolvenzantrag. Das kann man auch ohne Weiteres tun, wenn der Anbieter, Bank, Versicherer etc. bei sogenannten Dauerschuldverhältnissen noch nicht wegen Rückstandes gekündigt hat und ggf. einen Schadensersatz oder eine Restsumme fällig gestellt hat. Denn: Um der Restschuldbefreiung (also dem InsO-Verfahren) zu unterliegen reicht es, wenn die Begründung des Schuldverhältnisses vor der Eröffnung lag.
Verträge die man während der Insolvenz weiterführen möchte, sollte man natürlich ganz normal weiter bezahlen - in aller Regel trifft dies z.b. auf Mietverhältnisse, Verträge mit dem Energieversorger oder aber einer privaten Haftpflichtversicherung zu.
Wie oben beschrieben wäre also vorzugehen gewesen wenn man die Vertragsverhältnisse nicht im Insolvenzverfahren weiterführen möchte. Wenn man sie "aus falschem Pflichtbewusstsein" oder sowas einfach alles weiter bedient - also durch seine Zahlungen deutlich macht, das einem an der Weiterführung des Vertrages gelegen ist - dann ist das natürlich kein "konkludentes Handeln" - wie der Paragraphenmensch sagen würde.
Wenn jemand zahlungsunfähig ist, dann liegt das ja meistens nicht nur "an diesem einen Schuldverhältnis", sondern aus der Summe von vielen.
Von daher ist es völlig üblich - Betroffene werden es kennen - das man die Zahlungen an sämtliche Gläubiger einstellt die Teil des Problems sind. Also sowohl das "dicke Darlehen welches einem das Genick bricht", als auch an den Strauß sauteurer Handyverträge, die Kreditkarten oder auch einem Haufen Versicherungen.
Dann hören die Leute auf diese Verträge zu zahlen und schreiben die Zusammenhänge als Forderungen in ihren Insolvenzantrag. Das kann man auch ohne Weiteres tun, wenn der Anbieter, Bank, Versicherer etc. bei sogenannten Dauerschuldverhältnissen noch nicht wegen Rückstandes gekündigt hat und ggf. einen Schadensersatz oder eine Restsumme fällig gestellt hat. Denn: Um der Restschuldbefreiung (also dem InsO-Verfahren) zu unterliegen reicht es, wenn die Begründung des Schuldverhältnisses vor der Eröffnung lag.
Verträge die man während der Insolvenz weiterführen möchte, sollte man natürlich ganz normal weiter bezahlen - in aller Regel trifft dies z.b. auf Mietverhältnisse, Verträge mit dem Energieversorger oder aber einer privaten Haftpflichtversicherung zu.
Wie oben beschrieben wäre also vorzugehen gewesen wenn man die Vertragsverhältnisse nicht im Insolvenzverfahren weiterführen möchte. Wenn man sie "aus falschem Pflichtbewusstsein" oder sowas einfach alles weiter bedient - also durch seine Zahlungen deutlich macht, das einem an der Weiterführung des Vertrages gelegen ist - dann ist das natürlich kein "konkludentes Handeln" - wie der Paragraphenmensch sagen würde.
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Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!
Hallo Caffery, danke für dein Kommentar.
Soweit ist ja erstmal alles so gelaufen wie es sollte.
Womit ist der Tag der Eröffnung gemeint?
Sobald mein Insolvenz Verwalter mich zum ersten Mal anschreibt ( geschrieben hat), weil er über das Gericht beauftragt wurde, oder erst wenn er mit allen Unterlagen von mir , das Gericht informiert ?
Sorry, wenn die Frage dumm erscheint.....
...bin auf Arbeit. Wenn Fragen oder Antworten kommen kann es sein das ich erst später reagiere....
FoLo
Soweit ist ja erstmal alles so gelaufen wie es sollte.
Womit ist der Tag der Eröffnung gemeint?
Sobald mein Insolvenz Verwalter mich zum ersten Mal anschreibt ( geschrieben hat), weil er über das Gericht beauftragt wurde, oder erst wenn er mit allen Unterlagen von mir , das Gericht informiert ?
Sorry, wenn die Frage dumm erscheint.....
...bin auf Arbeit. Wenn Fragen oder Antworten kommen kann es sein das ich erst später reagiere....
FoLo
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