Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!
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Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!
Hallo!
Mein Insolvenz Verwalter meint ich muss die in der Gläubiger Liste eingetragen "privaten" Versicherungen bezahlen....?
Er meint...
....diese haben keinen Bezug zum Insolvenz Verfahren
Der Fortsetzung der Verträge stehen durch mich keine Hindernisse im Weg
Die Beiträge sind aus meinem unfändbahrem Vermögen aufzubringen.
Bin sprachlos.....erstmal...
..
Mein Insolvenz Verwalter meint ich muss die in der Gläubiger Liste eingetragen "privaten" Versicherungen bezahlen....?
Er meint...
....diese haben keinen Bezug zum Insolvenz Verfahren
Der Fortsetzung der Verträge stehen durch mich keine Hindernisse im Weg
Die Beiträge sind aus meinem unfändbahrem Vermögen aufzubringen.
Bin sprachlos.....erstmal...
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Zuletzt geändert von FoLo am 1. Apr 2021, 14:05, insgesamt 1-mal geändert.
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- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!
Hi FoLo,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!" geschaut?
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Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!
Sorry wenn ich auf Antworten nicht gleich reagiere , muss gleich wieder arbeiten....
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Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!
Bestehen bei diesen Versicherungen denn Beitragsrückstände?
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Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!
Hallo FoLo,
verstehe ich es richtig, dass es sich bei deinen "privaten Versicherungen" um aktuelle Haftpflicht, Hausrat etc. handelt?
Der Insolvenzverwalter gibt diese frei und haftet für die zukünftigen Beiträge nicht mit der Masse.
Die zukünftigen Beiträge wären dann wieder aus deinem unpfändbaren Einkommen aufzubringen.
Das wäre soweit in Ordnung.
Gruß
Camper
verstehe ich es richtig, dass es sich bei deinen "privaten Versicherungen" um aktuelle Haftpflicht, Hausrat etc. handelt?
Der Insolvenzverwalter gibt diese frei und haftet für die zukünftigen Beiträge nicht mit der Masse.
Die zukünftigen Beiträge wären dann wieder aus deinem unpfändbaren Einkommen aufzubringen.
Das wäre soweit in Ordnung.
Gruß
Camper
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Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!
Es bestehen keine Rückstände.
Und es handeln sich um private Versicherungen.
Der Insolvenz Verwalter gibt sie frei.
Dachte der Betrag 1178 Euro wäre nicht pfändbar....
.. was ist wenn der Restbetrag die Lebenskosten nicht deckt?
Und es handeln sich um private Versicherungen.
Der Insolvenz Verwalter gibt sie frei.
Dachte der Betrag 1178 Euro wäre nicht pfändbar....
.. was ist wenn der Restbetrag die Lebenskosten nicht deckt?
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Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Versicherungen werden nicht automatisch durch den IV gekündigt, sobald das Verfahren eröffnet wurde. Du musst sie also von deinem Freibetrag weiter bezahlen, das hat nichts mit der Pfändung zu tun. Freibetrag heißt, er steht dir zur freien Verfügung, was du mit dem Geld dann machst, bleibt dir überlassen. Nur neue Schulden wären nicht unbedingt Nutzung der Wahl.
Dein Miet- oder Internetvertrag laufen ja wahrscheinlich auch ganz normal weiter, da diese vom IV frei gegeben werden. Genauso verhält es sich mit den Versicherungen.
Du kannst sie daher nur selber kündigen, musst sie aber bis zum Ende der Laufzeit ganz normal bezahlen.
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Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!
Hallo Folo,
der Betrag von 1.178€ ist auch nicht pfändbar. Aus diesem Betrag wirst du deine gesamten Lebenshaltungskosten bestreiten müssen.
Es sei denn du hast Unterhaltsverpflichtungen.
Dann hast Du einen höheren Freibetrag. Diesen würde dein Arbeitgeber bei der Lohnabtretung berücksichtigen, sofern er deine Unterhaltsverpflichtungen kennt.
Für dein Konto kannst Du dann beim Insolvenzgericht einen Antrag nach § 850 k Abs.4 ZPO stellen.
Begründung: Arbeitgeber führt pfändbares Einkommen an IV ab und somit erhälst du nur unpfändbares Einkommen auf Konto. Somit Freigabe der gesamten Gehaltszahlung deines AG auf deinem Konto, da nur unpfändbares kommt.
Gruß
Camper
der Betrag von 1.178€ ist auch nicht pfändbar. Aus diesem Betrag wirst du deine gesamten Lebenshaltungskosten bestreiten müssen.
Es sei denn du hast Unterhaltsverpflichtungen.
Dann hast Du einen höheren Freibetrag. Diesen würde dein Arbeitgeber bei der Lohnabtretung berücksichtigen, sofern er deine Unterhaltsverpflichtungen kennt.
Für dein Konto kannst Du dann beim Insolvenzgericht einen Antrag nach § 850 k Abs.4 ZPO stellen.
Begründung: Arbeitgeber führt pfändbares Einkommen an IV ab und somit erhälst du nur unpfändbares Einkommen auf Konto. Somit Freigabe der gesamten Gehaltszahlung deines AG auf deinem Konto, da nur unpfändbares kommt.
Gruß
Camper
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Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!
@camper. Dafür braucht man in der Insolvenz aber keine Freigabe vom Gericht. Der IV wird eine Quellenfreigabe an die Bank schicken und fertig.
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Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!
Doch, in diesem Fall muss das über das Gericht laufen. Damit die Bank das unpfändbare Einkommen freigeben darf, bedarf es eines Beschlusses vom Gericht.Lieschenmüller hat geschrieben: ↑1. Apr 2021, 23:11 @camper. Dafür braucht man in der Insolvenz aber keine Freigabe vom Gericht. Der IV wird eine Quellenfreigabe an die Bank schicken und fertig.
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Re: Muss doch Versicherungen bezahlen.....?!
Hallo!
Ich hatte diese Zeilen schon Gestern eingegeben und gepostet.... hat irgendwie nicht funktioniert....
Dann halt jetzt nochmal:
Hallo!
Danke schon mal für die Antworten und Gedankengänge von allen hier!!!
Hab den Verwalter nochmal angerufen und um eine Erklärung gebeten. Er war etwas genervt, aber hat folgendes von sich gegeben:
Der Insolvenzverwalter lehnt sämtliche Erfüllungen auf Kosten der Masse ab.
Es sei den die würden aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet.
Oder es stehen im Vertrag Gründe für ein Sonderkündigungsrecht, womit ich diese Verträge vorzeitig beenden kann.
Er wird als Verwalter gefragt ob er die Erfüllung der Verträge wünsche. Er lehnt die Erfüllung ab und erklärt den nicht eintritt in den Versicherungsvertrag, in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter.
Die Fortsetzung des Vertrags stehen seinerseits keine Hindernisse entgegen.
Das müsste ich dann selber mit den Versicherungen besprechen , ob ich das mache oder nicht.
Ich muss das selber mit den Versicherungen klären, er ist dann raus.
Bin an alle Verträge verpflichtet.
Ab dem Tag der Insolvenz sind es neue Verbindlichkeiten.
Dann müsste ich die Verträge kündigen.
Heißt das , ich muss einfach nach dem Gerichtsbeschluss, des Insolvenzverfahrens die Verträge kündigen und bin dann die Verträge los??
Irgendwie verstehe ich das Ganze nicht, bzw. weiß nicht genau was der Insolvenzverwalter meint.....
Ich hatte diese Zeilen schon Gestern eingegeben und gepostet.... hat irgendwie nicht funktioniert....
Dann halt jetzt nochmal:
Hallo!
Danke schon mal für die Antworten und Gedankengänge von allen hier!!!
Hab den Verwalter nochmal angerufen und um eine Erklärung gebeten. Er war etwas genervt, aber hat folgendes von sich gegeben:
Der Insolvenzverwalter lehnt sämtliche Erfüllungen auf Kosten der Masse ab.
Es sei den die würden aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet.
Oder es stehen im Vertrag Gründe für ein Sonderkündigungsrecht, womit ich diese Verträge vorzeitig beenden kann.
Er wird als Verwalter gefragt ob er die Erfüllung der Verträge wünsche. Er lehnt die Erfüllung ab und erklärt den nicht eintritt in den Versicherungsvertrag, in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter.
Die Fortsetzung des Vertrags stehen seinerseits keine Hindernisse entgegen.
Das müsste ich dann selber mit den Versicherungen besprechen , ob ich das mache oder nicht.
Ich muss das selber mit den Versicherungen klären, er ist dann raus.
Bin an alle Verträge verpflichtet.
Ab dem Tag der Insolvenz sind es neue Verbindlichkeiten.
Dann müsste ich die Verträge kündigen.
Heißt das , ich muss einfach nach dem Gerichtsbeschluss, des Insolvenzverfahrens die Verträge kündigen und bin dann die Verträge los??
Irgendwie verstehe ich das Ganze nicht, bzw. weiß nicht genau was der Insolvenzverwalter meint.....
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