Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Käsebrot hat geschrieben: ↑31. Mär 2021, 21:17
In gewisser Weise problematisch ist das System nur dann, wenn der 1. auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Dann erfolgt die Freigabe erst zum nächsten Bankarbeitstag.
macht doch nix, der 1.4.21 war ja nur wenige Stunden ein Tag nach Art eines Feiertages
grundsätzlich ist es bei einem P-Konto egal, woher die Geldeingänge stammen.
Man spricht beim P-Konto allgemein von "Geldeingang" und nicht von Gehalt, Sozialleistungen, Rückbuchungen etc.
Über sämtliche Geldeingänge, egal woher, kannst Du verfügen, sofern sie sich im Rahmen deines Freibetrages bewegen. Der Übersteigende Betrag wird gesperrt um im nächsten Monat wieder freigegeben, sofern dieser erstmalig in den Folgemonat übertragen wurde.
Käsebrot hat geschrieben: ↑31. Mär 2021, 21:17
In gewisser Weise problematisch ist das System nur dann, wenn der 1. auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Dann erfolgt die Freigabe erst zum nächsten Bankarbeitstag.
macht doch nix, der 1.4.21 war ja nur wenige Stunden ein Tag nach Art eines Feiertages
War ja auch eher als ein allgemeiner Hinweis gedacht Im Mai z. B. sähe das schon wieder anders aus, weil da der 1. auf nen Samstag fällt. So wie MrsRob bereits schrieb.
insolaner hat geschrieben: ↑31. Mär 2021, 22:18
macht doch nix, der 1.4.21 war ja nur wenige Stunden ein Tag nach Art eines Feiertages
War ja auch eher als ein allgemeiner Hinweis gedacht Im Mai z. B. sähe das schon wieder anders aus, weil da der 1. auf nen Samstag fällt. So wie MrsRob bereits schrieb.
und Feiertag isses am 1.5. auch - offenbar ist meine Ironie zum 1.4. wohl trotz Smiley untergegangen...