Forderung existiert nicht - Vollstreckungsbescheid

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Wayne1337
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Forderung existiert nicht - Vollstreckungsbescheid

Beitrag von Wayne1337 »

Hallo,

ich habe folgende Probleme:

Problem Nummer 1:

Es gab mal vor einiger Zeit einen Fremden Kontozugriff auf eins meiner Konten bei einem E-Walletanbieter.
Ich habe daher Kontakt per Telefon aufgenommen, und alles geklärt, die Zahlung wurde gesperrt und mein Konto wieder freigegeben.
Es war nicht viel was da weggekommen ist, war nur rund 6 Euro + ein Paar versuche Geld zu verschicken welche scheiterten, die Zahlung ging irgendwo nach Russland.
Eine Anzeige habe ich nicht erstattet, gibt ja keine Pflicht hierzu und das Konto wurde ja wieder ausgeglichen, und für den geringen "Schaden" noch die Polizei beschäftigen? Nein danke.
Es folgten neue Anmeldeversuche durch Dritte auf mein Konto so dass ich mit entschieden habe es dauerhaft zu schließen.

Ein paar Monate Später kam Post vom Inkasso, ich möge doch Bitte Rund 6 Euro bezahlen + Inkassokosten, der Forderung wurde widersprochen.
Das Inkassunternehmen forderte mich auf Strafanzeige wegen Datenmissbrauch zu erstatten, habe ich nicht gemacht, mit der Begründung es ist alles geklärt bitte Kontakt mit Gläubiger aufnehmen.

Dies haben die vermutlich nicht gemacht.

Ich war nun 4 Wochen im Ausland arbeiten + weil es dort so schön war noch eine weitere Woche zum Urlaub, als ich wieder kam lagen 2 gelbe Briefe im Kasten einmal MB und einmal VB.

Nun telefonisch Kontakt aufgenommen zum Gläubiger:

Sie kann es sich nicht erklären warum es soweit kam, die Forderung ist eigentlich intern Ausgebucht, sie wird das Inkassounternehmen sofort informieren, ich muss nichts weiter unternehmen die Forderung wird nicht weiter verfolgt.
Bin danach nochmal in den Live-Chat und habe dort mein Problem geschildert, tatsächlich es gibt keine Forderung und das Konto ist ausgeglichen, Chat-Verlauf im Screenshotformat liegt vor.

Gut natürlich nichts unternommen der nächste Brief welcher Gelb war kam dann vom Gerichtsvollzieher...

Muss ich Zahlen? Es gibt ja schließlich keine Forderung, diese ist aber nun tituliert.
Das Inkassounternehmen will nicht verzichten, sie hat keine Infos, es hat aber infos (screenshot) dass die Forderung existiert.

Heute kam Post zum Ratenzahlungsangebot, 3 Raten a 66 Euro inklusive einer Einigungsgebühr von rund 89 Euro...

Was kann ich machen? Anzeige an das Inkassounternehmen?

Problem 2:

Wie hoch dürfen eigentlich Inkassogebühren sein?

Habe 2 Forderungen hier liegen aus einer anderen Sache:

Forderung 1: Rund 1000 Euro, das Inkassounternehmen möchte 54 Euro.

Forderung 2 : 210 Euro das Inkassounternehmen möchte 70,20 Euro.

Warum ist bei einer höheren Forderung die Gebühr niedriger wie bei einer geringeren Forderung?

Beide Unterschrieben mit:

Schreiben ist maschinell Unterschrieben und ohne Unterschrift gültig, ich nehme an Masseninkasso..

Über Antworten freue ich mich sehrl

Vielen Dank
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Re: Forderung existiert nicht - Vollstreckungsbescheid

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Hi Wayne1337,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Forderung existiert nicht - Vollstreckungsbescheid" geschaut?
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caffery
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Re: Forderung existiert nicht - Vollstreckungsbescheid

Beitrag von caffery »

Wayne1337 hat geschrieben: 9. Feb 2021, 23:04
Ich war nun 4 Wochen im Ausland arbeiten + weil es dort so schön war noch eine weitere Woche zum Urlaub, als ich wieder kam lagen 2 gelbe Briefe im Kasten einmal MB und einmal VB.

Nun telefonisch Kontakt aufgenommen zum Gläubiger:

Sie kann es sich nicht erklären warum es soweit kam, die Forderung ist eigentlich intern Ausgebucht, sie wird das Inkassounternehmen sofort informieren, ich muss nichts weiter unternehmen die Forderung wird nicht weiter verfolgt.
Bin danach nochmal in den Live-Chat und habe dort mein Problem geschildert, tatsächlich es gibt keine Forderung und das Konto ist ausgeglichen, Chat-Verlauf im Screenshotformat liegt vor.

Gut natürlich nichts unternommen der nächste Brief welcher Gelb war kam dann vom Gerichtsvollzieher...
Das tut natürlich beim Lesen weh. Bei der Geschichte wäre aus Deiner Sicht das einzig Richtige gewesen, Widerspruch bzw. Einspruch gegen die Bescheide einzulegen. Das ganze gechatte und telefoniere war völlig überflüssig.
Wayne1337 hat geschrieben: 9. Feb 2021, 23:04 Muss ich Zahlen?
Leider ja. Du hättest die Bescheide halt nicht rechtskräftig werden lassen dürfen.
Wayne1337 hat geschrieben: 9. Feb 2021, 23:04 Was kann ich machen? Anzeige an das Inkassounternehmen?
Was soll das bringen?
Zahl die titulierte Forderung wenn Du kannst. Wenn nicht, zahle einfach Raten auf die Hauptforderung ohne deren teurer "Vereinbarung" zuzustimmen.
Wayne1337 hat geschrieben: 9. Feb 2021, 23:04 Problem 2:

Wie hoch dürfen eigentlich Inkassogebühren sein?

Habe 2 Forderungen hier liegen aus einer anderen Sache:
Kommt drauf an. Dies genau auseinanderzunehmen würde jetzt sehr weit führen.
Das ist in Deinem Falle aber auch schon egal. Wenn die Gebühren bereits tituliert wurden (Du den Bescheiden nicht widersprochen hast), kannst Du Dir diese Diskussion leider auch sparen.

Klingt blöd aber: Du hast die sprichwörtlichen Kinder einfach nicht schon nur in den Brunnen fallen, sondern sie bereits ertrinken lassen. Da Du ja schreibst nicht zum ersten Mal Zahlungsprobleme zu haben wäre es vielleicht nicht schlecht, wenn Du Dich mal basal über das Schuldrecht aufklären lassen würdest. In dem dargestellten Fall hast Du Dich leider - scheinbar aus Unwissenheit - maximal unglücklich verhalten.

Also um das wichtigste nochmal zu schreiben:
1. Wenn Du einen Mahnescheid zu einer Forderung bekommst, von der Du Dir sicher bist sie nicht bezahlten zu müssen, dann rufst Du niemanden an und chattest auch mit niemandem. Dann widersprichst Du einfach nur dem Bescheid. Fertig. Beim Vollstreckungsbescheid legst Du Einspruch ein.
2. Wenn Du länger als zwei Wochen nicht zu Hause bist, dann musst Du eine Vertrauensperson nach Deiner Post schauen lassen.
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Re: Forderung existiert nicht - Vollstreckungsbescheid

Beitrag von Witwe Bolte »

Theoretisch ist eine Vollstreckungsabwehrklage möglich, s.
https://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungsabwehrklage

ob das in Deinem Fall sinnvoll, bzw erfolgreich wäre ?
Keine Ahnung.
Möglicherweise wirft man dem schlechten Geld noch gutes hinterher
(wie man so sagt).

Ich kann mich cafferys Rat nur anschließen:
Wie wäre es mal mit einer professionellen Schuldnerberatung ?
Vielerorts bieten AWO, Caritas, Diakonie usw. so was kostenlos an - such Dich kluch.
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insolaner
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Re: Forderung existiert nicht - Vollstreckungsbescheid

Beitrag von insolaner »

wann wurden denn MB und vor allem VB zugestellt? Vllt. lässt sich da ja noch etws retten, Wiedereinsetzung in vorherigen Stand (der Auslandsaufenthalt ist doch sicher belegbar?!)? Sollte aber direkt nach Kenntnis passieren, nach weiteren 4 Wochen ist das witzlos...
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caffery
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Re: Forderung existiert nicht - Vollstreckungsbescheid

Beitrag von caffery »

insolaner hat geschrieben: 10. Feb 2021, 20:58 wann wurden denn MB und vor allem VB zugestellt? Vllt. lässt sich da ja noch etws retten, Wiedereinsetzung in vorherigen Stand (der Auslandsaufenthalt ist doch sicher belegbar?!)?
Die Latte für solche Nummern liegt ziemlich hoch.
Um mit sowas mit der Urlaubskarte auch nur ansatzweise eine Chance zu haben, muss man zumindest A: darlegen können, dass der Zusammenhang im Prinzip völlig vom Himmel gefallen ist (man also in keiner Weise vor Reiseantritt mit sowas rechnen konnte) und B: , dass man ob dessen überhaupt keine Chance hatte die Frist einzuhalten.

Beides trifft hier nachweisbar nicht zu, wie der TE bereits dargelegt hat.
- Es war nicht der erste nicht unwesentliche Zahlungsverzug in jüngerer Vergangenheit.
- Es bestand bereits vor Reiseantritt reger Kontakt mit dem Gläubiger bzgl. des Anspruches.
- Nach der Rückkehr aus dem Urlaub wurde nachweislich mit dem Gläubigervertreter gechattet und telefoniert - ohne sich gegen den Bescheid zu wenden.

Meiner Meinung nach kann man sich sowas wirklich sparen. Auch angesichts des übersichtlichen Betrages muss man das wohl als "Lehrgeld" betrachten. Beim nächsten mal weiß man dann wenigstens bescheid (Höhö!) wie man mit solchen Bescheiden umzugehen hat.

Wenn man keine wirklich wirklich gute Geschichte auf Lager hat (also sowas wie Koma oder Geiselnahme), wird bei sowas meistens auf "Pech gehabt - hätten Sie eben ... machen müssen" entschieden.
... und ich habe schon wirklich herzrührende(re) Geschichten mitbekommen, bei denen derart entschieden wurde.
Selbstverständlich aber finden sich sehr wahrscheinlich sehr leicht Anwälte die einem das Gegenteil versprechen.


Eins aber noch: Sollte man den Gläubiger (oder den Vertreter) irgendwie dazu kriegen schriftlich zu erklären, dass sich die Sache erledigt hat, könnte man damit natürlich auch gegen eine Vollstreckung vorgehen. Ich bezweifle aber sehr stark, dass die sich zu so einer Erklärung überreden lassen. Aber Versuch macht kluch;)
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Wayne1337
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Re: Forderung existiert nicht - Vollstreckungsbescheid

Beitrag von Wayne1337 »

Seriös finde ich das Ganze nicht, die Beweispflicht würde ja beim Inkassounternehmen liegen bzw. Beim Gläubiger und nicht bei mir.
Es wurde vollumfänglich widersprochen, daher finde ich das Ganze schon vorsätzlich.

Es handelt sich um ein Unternehmen welches erst kürzlich den Namen geändert hat und nun nicht mehr mit I sondern mit P beginnt.

Ich habe das Gefühl dass ich dort mit einem Roboter Schriftwechsel führe, ständig irgendwelche Textbausteine diese keinen Sinn ergeben.

Hatte geschrieben ich Zahlen Ihnen die Forderung in 3 Raten ohne Einigungsgebür.
Anzahlung 95 und dann 2x 50.
Als Gebühr hatte ich 25 Euro vorgeschlagen.

Antwort : Es liegt eine titulierte Forderung vor, einwende nicht mehr möglich Zahlen Sie 195 Euro + 88,20€.


Vera... Kann ich mich auch alleine.

Hab den BDIU mal angeschrieben ob dieser etwas ausrichten kann mal gucke was bei rum kommt.
Ansonsten werde ich die Forderung begleichen ohne Gebühr.

Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand eher ausgeschlossen, war kein richtiger Urlaub.
Es waren freie Tage die der Arbeitgeber gewährt gut den Auslandsaufenthalt.

Ich muss eh nächste Woche zu Gericht noch Unterlagen nachreichen die einem andere Angelegenheit, man kann ja einfach mal vor Ort nachfragen ob man da noch was machen kann.

Ansonsten teures Lehrgeld. Hilfe würde ich mir ja gerne suchen, allerdings sind alle Stellen überlastet, verständlich in der derzeitigen Situation .

Dankeschön für die Antworten, ich halte euch auf den laufenden.
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caffery
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Re: Forderung existiert nicht - Vollstreckungsbescheid

Beitrag von caffery »

Aiaiaiai... der Zorn des (hoffentlich) "Geläuterten";) Zügle ihn - er führt zu nichts.
Wayne1337 hat geschrieben: 11. Feb 2021, 16:21 Seriös finde ich das Ganze nicht, die Beweispflicht würde ja beim Inkassounternehmen liegen bzw. Beim Gläubiger und nicht bei mir.
Es wurde vollumfänglich widersprochen, daher finde ich das Ganze schon vorsätzlich.
Nein, Du hast eben nicht widersprochen. Das ist doch das Problem.
Bildlich gesprochen hast Du Dich mit einem Rudel Knöllchenschreiber angestrengt über die Farbe von Wanderbaustellentoiletten gestritten, während in Deinem Rücken ein Richter Deinen Wagen abgeschleppt hat.
Es gibt auch im automatisierten Mahnverfahren zunächst mal keine Beweispflicht. Das steht auch auf jedem Mahnbescheid drauf. Guck Dir das hässliche Dingen mal genau an.
Wenn nicht widersprochen wird, gilt dies quasi als "schweigende Zustimmung".
Wayne1337 hat geschrieben: 11. Feb 2021, 16:21 Es handelt sich um ein Unternehmen welches erst kürzlich den Namen geändert hat und nun nicht mehr mit I sondern mit P beginnt.

Ich habe das Gefühl dass ich dort mit einem Roboter Schriftwechsel führe, ständig irgendwelche Textbausteine diese keinen Sinn ergeben.
Das Gefühl trügt nicht. Das ist die Inkassobude der Bertelsmann-Gruppe. Soweit ich weiß nach EOS das zweitgrößte Inkassoinstitut Deutschlands. Sie gelten für Inkassoverhältnisse als "seriös" (da kann man mal sehen in welchen Kategorien hier gedacht wird!;)) und haben einen enorm hohen Automatisierungsgrad.
Da läuft im Prinzip alles automatisiert über Textbausteine. Ganz besonders der Schriftverkehr mit den Schuldnern selbst. Ähnlich effektiv Zeit verschwenden kann man beispielsweise damit, wenn man versucht sich mit einer Verkehrsampel zu unterhalten.
Wayne1337 hat geschrieben: 11. Feb 2021, 16:21 Hatte geschrieben ich Zahlen Ihnen die Forderung in 3 Raten ohne Einigungsgebür.
Anzahlung 95 und dann 2x 50.
Als Gebühr hatte ich 25 Euro vorgeschlagen.

Antwort : Es liegt eine titulierte Forderung vor, einwende nicht mehr möglich Zahlen Sie 195 Euro + 88,20€.
Das war deren Art zu sagen: "Was Sie da schreiben juckt uns nicht die Bohne! Wir haben einen Titel! Also zahlen Sie jetzt mal fein, brav und zackig die Forderung komplett, oder Sie machen genau das was wir hier sagen. Punkt!"
Wayne1337 hat geschrieben: 11. Feb 2021, 16:21 Vera... Kann ich mich auch alleine.

Hab den BDIU mal angeschrieben ob dieser etwas ausrichten kann mal gucke was bei rum kommt.
Das kann ich Dir auch jetzt schon sagen.
Die werden Deinen Zettel da: "Lesen, lachen, wegwerfen."
Der BDIU ist der Dachverband der Inkassobranche. Da kannste Dich auch beim Teufel über die Temperatur von Feuer beschweren.
Also spar Dir die Mühe.
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Inso?
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Re: Forderung existiert nicht - Vollstreckungsbescheid

Beitrag von Inso? »

Es kommt ein wenig auf den zeitlichen Verlauf an, seit wann bist du wieder in DE, seit wann weisst du von MB und VB? Bist du noch keine 14 Tage in DE und kannst das beweisen? Dann dem MB und VB widersprechen und Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen, das führt dann zu einem Verfahren am zuständigen AG. Dort kannst du deine Argumente darlegen und gewinnst evtl.

Du kannst prüfen ob der Gläubiger nicht evtl. gegen die guten Sitten verstossen hat und dann gegen den Vollstreckungsbescheid vorgehen - die Hürden sind hoch.


Hilft aber nichts das die Forderung erstmal vollstreckbar ist.
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Wayne1337
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Re: Forderung existiert nicht - Vollstreckungsbescheid

Beitrag von Wayne1337 »

Moin,

der BDIU scheint da wohl doch die Finger im spiel gehabt zu haben.

Heute kam der entwertete Titel mit einem schreiben:

Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht stellen wir alle Maßnahmen mit sofortiger Wirkung gegen Sie ein.
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katie83
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Re: Forderung existiert nicht - Vollstreckungsbescheid

Beitrag von katie83 »

@Wayne1337: Super :) Glückwunsch! Das zeigt wiedermal, dass es sich lohnt zu widersprechen.
Darauf wetten aber auch viele Inkassounternehmen insgeheim, dass ein Großteil eben lieber zahlt um es
vermeintlich schneller aus der Welt zu schaffen.
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