Altlasten Sozialabgaben

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luxus1805
Wissender
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Altlasten Sozialabgaben

Beitrag von luxus1805 »

Hallo liebe, Gemeinde,

und zwar ein bekannter von mir war über ein paar Jahre selbstständig.
Das ging alles den Bach runter.

Jetzt ist er in ein normales Abgestellten Verhältnis.

Er möchte gerne in die Privatinsolvenz.
Ist es möglich wenn Er noch Schulden bei der AOK ( Sozialabgaben ) die mit in die Privatinsolvenz nehmen.
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Re: Altlasten Sozialabgaben

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Hi luxus1805,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Altlasten Sozialabgaben" geschaut?
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Camper
praktischer Schuldnerberater
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Re: Altlasten Sozialabgaben

Beitrag von Camper »

Hallo Luxus,

grundsätzlich muss die AOK im Insolvenzantrag als Gläubiger mit angegeben werden.
Sollte es sich hierbei um Beiträge für Angestellte handeln, so würde die AOK diese normalerweise als "Forderung aus unerlaubter Handlung" anmelden und diese somit nicht der RSB unterliegen.

Gruß
Camper
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luxus1805
Wissender
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Re: Altlasten Sozialabgaben

Beitrag von luxus1805 »

Danke für deine Antwort

Ich habe mal nachgefragt, es sind Beiträge für Angestellte.
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tidus82
Admin
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Re: Altlasten Sozialabgaben

Beitrag von tidus82 »

Dann wäre es sowieso so, dass er nicht in die Privatinsolvenz gehen wird, sondern in die Regelinsolvenz :)
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luxus1805
Wissender
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Re: Altlasten Sozialabgaben

Beitrag von luxus1805 »

auch wenn er jetzt seit 2 Jahren in einem Angestellten Verhältnis ist?
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Camper
praktischer Schuldnerberater
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Re: Altlasten Sozialabgaben

Beitrag von Camper »

Hallo,

jepp Tidus!

Aber leider muss er sich auch dann darauf einstellen, dass diese nicht der RSB unterliegen werden.

@ luxus; sieh § 304Inso ehemals Selbständig und Rückstände aus Sozialabgaben = Regelinso

Gruß Camper
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Witwe Bolte
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Re: Altlasten Sozialabgaben

Beitrag von Witwe Bolte »

Camper hat geschrieben: 31. Mär 2021, 15:12 ... Beiträge für Angestellte handeln, so würde die AOK diese normalerweise als "Forderung aus unerlaubter Handlung" anmelden und diese somit nicht der RSB unterliegen.
...
Die AOK könnte es als Forderung aus "vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" (vbuH) anmelden.
Aber nur den AN-Anteil.
Und ob sie es tut ?
Wer weiß, das steht in den Sternen.

Und selbst wenn die AOK sich überhaupt meldet,
und selbst wenn sie den vbuH-Zusatz beantragt,
dann kann man dem immer noch widersprechen.

Ich will nur sagen: Es ist nicht in Stein gemeißelt,
dass der Kollege für die AN-SV-Anteile keine RSB erhält.
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