Hallo!
Habe folgenden Brief bekommen und Fragen dazu.
Ich bin ein sehr sparsamer Mensch, bzw. kann ich mich so verhalten , ohne das ich "Leiden" muss.
Aber, wie ist das mit der 1.178,72 € zu verstehen?
Heißt das, sobald, egal wann an welschem Tag mehr als diese Summe auf dem Konto ist, ist das weg ?
Das wäre kompliziert, da nicht alle Ein-Ausgänge zum ersten eines Monats verbucht werden.
Ich bekomme z.B. zum 15. des Monats meinen Lohn, die Miete geht Ende des Monats ab, etc. .
Muss ich jetzt immer zwischendurch etwas Geld abheben, das ich nicht das Nachsehen habe und auf einmal nicht genug geld da ist für Miete , Strom , Gas, Telefon......?
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11.03.2021.
Sie haben uns über Ihren Auftrag informiert. Auf dem Girokonto Kontonummer XXXXXXXXXX besteht ein Guthaben in Höhe von 1.007,72 Euro.
Das Girokonto führen wir als aktives Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Aktuell berücksichtigen wir
einen monatlichen Freibetrag in Höhe von 1.178,59 Euro. Ein Dispositionskredit ist nicht eingeräumt.
Wir werden pfändbare Beträge an Ihr Treuhandkonto überweisen. Bitte teilen Sie uns eine entsprechende Bankverbindung mit.
Mit freundlichen Grüßen
Wie führe ich ein Pfändungsschutzkonto?
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Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
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Re: Wie führe ich ein Pfändungsschutzkonto?
Hi FoLo,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wie führe ich ein Pfändungsschutzkonto?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wie führe ich ein Pfändungsschutzkonto?" geschaut?
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Re: Wie führe ich ein Pfändungsschutzkonto?
Im Grunde ist ein P-Konto erstmal ein normales Girokonto. Du kannst im Rahmen deines Freibetrages über das Guthaben verfügen. Nicht verbrauchte Beträge werden einmalig in den Folgemonat übertragen ohne dass du damit rechnen musst, dass das Geld weg ist. Hierbei gilt das first in first out Prinzip, sprich wenn du eine neue Gutschrift im laufenden Monat erhältst, wird davon ausgegangen, dass du erst das Geld vom Vormonat verbrauchst, bevor die neue Gutschrift angetastet wird.
Du solltest zum Monatsende alles, was du am ersten nicht zwingend mehr auf dem Konto brauchst, vom Konto abheben, um so zu vermeiden, dass du ungewollt ein Guthaben anhäufst.
Du solltest zum Monatsende alles, was du am ersten nicht zwingend mehr auf dem Konto brauchst, vom Konto abheben, um so zu vermeiden, dass du ungewollt ein Guthaben anhäufst.
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Re: Wie führe ich ein Pfändungsschutzkonto?
Dazu:FoLo hat geschrieben: ↑18. Mär 2021, 08:48 ...
Aktuell berücksichtigen wir
einen monatlichen Freibetrag in Höhe von 1.178,59 Euro. Ein Dispositionskredit ist nicht eingeräumt.
Wir werden pfändbare Beträge an Ihr Treuhandkonto überweisen. Bitte teilen Sie uns eine entsprechende Bankverbindung mit.
...
1. Es ist Sache des Arbeitgebers, den pfändbaren Teil Deines Lohns an Deinen Insolvenzverwalter zu überweisen, nicht Sache der Bank. Das wird der IV dem AG auch bereits mitgeteilt haben.
2. Hast Du hier nicht mal gesagt, Dein Nettolohn ist höher als dieser Grundfreibetrag?
Dann darfst Du einen Teil von dem übersteigenden Betrag behalten.
Dein Arbeitgeber wird Dir dann also mehr als nur die 1.178,59 € überweisen.
Die Bank wird Dich aber nur über diese 1.178,59 verfügen lassen.
Dazu musst Du aber zu Deinem Amtsgericht gehen (dort zum zuständigen Rechtspfleger) und einen Antrag auf "Quellenfreigabe" stellen, siehe hier:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... -850-k.pdf
Sonst wird Deine Bank Dir nicht mehr als den "Grundfreibetrag" geben.
Dann zum P-Konto:
Ein P-Konto ist kein Sparkonto!
Man sollte kein Geld darauf liegenlassen.
Der Grundfreibetrag (genauso wie ggfs. Dein persönlicher, höherer Freibetrag) gilt PRO MONAT !
Dabei darf man EINMALIG einen Restbetrag in den Folgemonat mitnehmen.
Also solltest Du Dein Konto gut im Auge haben und am Monatsende nur das darauf liegenlassen,
was Du Anfang des Folgemonats für Zahlungen brauchst (Miete, Strom, Telefon usw) - den Rest am besten VOR DEM MONATSENDE vom Konto abheben.
Richte Dir besser Zuhause eine Spardose ein, wenn was übrig ist.
Dann gilt das Prinzip: "First in - first out."
Alles, was nach Ablauf des Folgemonats (vom Geldeingang des Vormonats) auf dem Konto verbleibt,
wird die Bank Dir nicht mehr geben, sondern entweder erstmal "einfrieren" oder gleich an Deinen Insolvenzverwalter überweisen.
Das hört sich zu Beginn vielleicht kompliziert und nach viel Rechnerei an - ist es aber nicht.
Wenn sich das in Deinem Kopf einmal eingespielt hat, ist es ganz easy. Ehrlich.
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Re: Wie führe ich ein Pfändungsschutzkonto?
Hallo Mrs Rob,
Danke für die schnelle Antwort.
Ja, das hört sich erst mal kompliziert an, denke aber das es mit der Zeit zur Rutine wird.
Schönen Tag noch!
Danke für die schnelle Antwort.
Ja, das hört sich erst mal kompliziert an, denke aber das es mit der Zeit zur Rutine wird.
Schönen Tag noch!
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Re: Wie führe ich ein Pfändungsschutzkonto?
Wichtig noch dazu, weil es in deinem ersten Beitrag so klang: auf gar keinen Fall Geld abheben und später wieder einzahlen. Das ist in dem Fall neues Einkommen.
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