Frage zur Uralt Kontopfändungen

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
5kyrunn3r
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 4
Registriert: 12. Mär 2021, 11:49

Frage zur Uralt Kontopfändungen

Beitrag von 5kyrunn3r »

Hallo Community,

ich habe eine Frage und bin beim stöbern noch nicht ganz schlau geworden.

Folgender Sachstand zu dem ich gern mal eine Info hätte:

P Konto mit 4 Kontopfändungen drauf, einmal 05/2014, 06/2014, 10/2016 und 05/2017.
Es existieren keine Unterlagen mehr dazu, bzw. es wurde in den letzten Jahren auch nix mehr abgemahnt oder dergleichen. Zum Teil kann sich der Betroffene gar nicht erinnern woher sich diese Pfändungen ergeben.

Ich habe dann versucht mit den Gläubigern in Kontakt zu treten um die Sache mal zu klären, ich habe 1 Rückantwort bekommen da handelt es sich um einen Kleinstbetrag der schnell erledigt wäre. Das nächste Inkassobüro wollte per Post was zuschicken, da kam aber seit der Mail vom 23.02.21 auch nichts mehr... und das letzte Inkassobüro mit den 2 größten Forderungen hat sich gar nicht gemeldet.

Was kann ich nun noch versuchen um die Kontopfändungen endlich löschen zu lassen etc.
Verjährt da nicht auch irgendwann mal etwas wenn man so gar keine Unterlagen mehr bekommt?

Beste Grüße und vielleicht weiß jemand Rat...
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Frage zur Uralt Kontopfändungen

Werbung

Hi 5kyrunn3r,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Frage zur Uralt Kontopfändungen" geschaut?
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Frage zur Uralt Kontopfändungen

Beitrag von caffery »

5kyrunn3r hat geschrieben: 12. Mär 2021, 11:57
Was kann ich nun noch versuchen um die Kontopfändungen endlich löschen zu lassen etc.
Zahlen oder mit den Gläubigern sonstige Vereinbarungen finden, welche die Beendigung der Maßnahmen zum Inhalt haben.

Um an eine Forderungsaufstellung zu kommen, empfehle ich in der Anfrage die Absicht zu erklären ein Verbraucherinsolvenzverfahren anzustreben und sich auf § 305 Abs. 2 InsO zu berufen. Ansonsten ist kein Gläubiger verpflichtet eine solche Aufstellung zu erstellen.
5kyrunn3r hat geschrieben: 12. Mär 2021, 11:57 Verjährt da nicht auch irgendwann mal etwas wenn man so gar keine Unterlagen mehr bekommt?
Nein.

Ein praktischer und wirklich gut gemeinter Rat zum Schluss: Mach und zahl da gar nichts sondern suche professionelle Hilfe. Wenn da vier Kontopfändungen sind, ist das mit an Sicherheit grenzender Sicherheit nur die Spitze des (Schulden-)Eisbergs. Die Zahlung einzelner Gläubiger (offensichtlich aus dem Unpfändbaren) verbrennt also aller Wahrscheinlichkeit nach nur Geld - und ändert insgesamt wenig an der mit höchster Wahrscheinlichkeit noch deutlich größeren Überschuldungssituation.
0
5kyrunn3r
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 4
Registriert: 12. Mär 2021, 11:49

Re: Frage zur Uralt Kontopfändungen

Beitrag von 5kyrunn3r »

Also dahingehend kann ich nur sagen das es sich nur um diese 4 Sachen handelt. Soviel Einblick habe ich schon, die betroffene Person fängt jetzt eine neue gut bezahlte Arbeit an und hat Panik dass das erste Gehalt sofort gepfändet wird. Ein Schuldnerberater wäre die nächste Anlaufstelle denk ich. Habe jetzt 2 von 4 Forderungsaufstelllungen... die letzten beiden Forderungen sind von einem Inkassobüro das aber auf meine Mail nicht reagiert hat. Sollte ich da nochmal anfragen mit der o.g. Anstrebung des Verbraucherinsolvenzverfahrens? Oder lieber gleich dem Schuldnerberater das Heft in die Hand geben?
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Frage zur Uralt Kontopfändungen

Beitrag von caffery »

5kyrunn3r hat geschrieben: 12. Mär 2021, 12:55 Also dahingehend kann ich nur sagen das es sich nur um diese 4 Sachen handelt.
Ich wette einfach mal mutig und frech 10 Euro dagegen;)
Ich arbeite jetzt fast 10 Jahre in dem Bereich und ich hatte noch nie einen Fall bei dem tatsächlich sämtliche vier vorhandenen Gläubiger auch das Konto gepfändet haben und es sonst keine Forderung gab. Das ist einfach total unwahrscheinlich. Ganz besonders bei Leuten, die "reinen Tisch gemacht" und alle ihre Unterlagen entsorgt haben.
Allerdings hatte ich schon mehrfach Leute bei mir sitzen die genau das beteuert haben (wie scheinbar auch Deine Person). Letztlich gestimmt hat es aber noch nie.
5kyrunn3r hat geschrieben: 12. Mär 2021, 12:55 Sollte ich da nochmal anfragen mit der o.g. Anstrebung des Verbraucherinsolvenzverfahrens? Oder lieber gleich dem Schuldnerberater das Heft in die Hand geben?
Wenn dies ohnehin geplant ist, würde ich zu letzterem raten wollen.
0
5kyrunn3r
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 4
Registriert: 12. Mär 2021, 11:49

Re: Frage zur Uralt Kontopfändungen

Beitrag von 5kyrunn3r »

Hand ins Feuer würde ich dafür jetzt nicht legen zumindest gibt es ausser diesen 4 Pfändungen nichts anderes was darauf hindeutet. Der Schuldnerberater macht ja sicher eine Generalabfrage zu der Person denk ich, so würde ja eventuell noch etwas verstecktes auftauchen nehm ich an. Dann werden wir wohl mal einen Termin machen...

Aber wie verhält es sich jetzt wenn der erste Lohn kommt? Betreffende Person ist aus ALG2 in eine Beschäftigung gekommen die nach Tarif bezahlt wird. Sie lebt mit Ihren 2 Kindern und Ihrem Partner und seinem Kind zusammen.
Aufgrund des Tariflohns bekommt der Partner nur noch Anteilig ALG2... somit fällt der Großteil der Ausgaben auf Ihre Seite (Miete, Strom etc.). Erhöht sich da der Freibetrag des P Kontos oder fällt dann alles über dem Freibetrag sofort der Pfändung zum Opfer?

Die Angst besteht jetzt...
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Frage zur Uralt Kontopfändungen

Beitrag von caffery »

Nene, die Person soll bei der Beratungsstelle um eine P-Konto-Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO bitten.
Sowas da:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Download ... onFile&v=6

Mit zwei leiblichen Kindchen und einem (Ehe-)Männchen wird der Freibetrag dann Stand heute auf 2116,40 Euro plus ggf. Kindergeld erhöht. Ich vermute mal, dass das Einkommen der Person "frisch aus dem Hartz" diesen Betrag keinstenfalls übersteigen wird.

Sollte das Einkommen nicht ausreichen und es weiterhin ergänzend SGB II Leistungen für die Bedarfsgemeinschaft geben, können auch Nicht-Ehe-Partner und dessen Kinder in gemeinsamem Haushalt teil der o.g. Bescheinigung werden.

Dann wird weiterhin nichts gepfändet und man kann sich mit der Hilfe eines Profis aus einer kommoden Ausgangslage heraus um eine vollständige Schuldenregulierung kümmern. Also: Zahl da jetzt bitte nichts dran rum!
0
5kyrunn3r
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 4
Registriert: 12. Mär 2021, 11:49

Re: Frage zur Uralt Kontopfändungen

Beitrag von 5kyrunn3r »

Ok vielen Dank, werde ich so weitergeben und dann mal schauen wie es weitergeht.
Vielen Dank für die Hilfe.
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Frage zur Uralt Kontopfändungen

Beitrag von caffery »

War mir ein Fest.
Viel Erfolg!
0
Antworten