Vertretung im Insolvenzverfahren

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luxus1805
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Vertretung im Insolvenzverfahren

Beitrag von luxus1805 »

Hallo,

ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase und habe einen Anwalt der mit mir die Insolvenz beantragt hat.

Jetzt hat er mich angeschrieben mit dem Vorschlag das wenn ich möchte er mich weiterhin in meiner Wohlverhaltensphase vors Gericht oder halt wenn ich Fragen habe oder Sachen zu lösen sind entgeltlich vertreten würde.

Also ich müsste Ihm jedes im vorraus bezahlen.

Meine Frage: Da ich mich in der Wohlverhaltensphase befinde, kann ich mich eigentlich selbst um meine Sachen kümmern und die Korrespondenz mit dem Gericht ja auch selbst machen, wenn was anfällt.

Ich würde mir da ein paar Kosten sparen.
Ist dies möglich und braucht man unbedingt einen Anwalt in der Wohlverhaltensphase?
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Re: Vertretung im Insolvenzverfahren

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Hi luxus1805,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vertretung im Insolvenzverfahren" geschaut?
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caffery
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Re: Vertretung im Insolvenzverfahren

Beitrag von caffery »

luxus1805 hat geschrieben: 11. Mär 2021, 17:09 braucht man unbedingt einen Anwalt in der Wohlverhaltensphase?
Selbstverständlich nicht
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luxus1805
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Re: Vertretung im Insolvenzverfahren

Beitrag von luxus1805 »

Dankeschön Caffery für deine Antwort

Das heißt dann ich kann mich ja selbst vertreten wenn das Gericht Informationen von mir braucht.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Vertretung im Insolvenzverfahren

Beitrag von caffery »

So wie es handgeschätzte 98,7 % aller Verbraucherinsolvenzler im gesamten Verfahren machen.
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Witwe Bolte
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Re: Vertretung im Insolvenzverfahren

Beitrag von Witwe Bolte »

Ist ja erstmal nur ein Angebot.

Wenn Du bisher mit dem Anwalt zufrieden warst und seine Kosten bisher moderat waren,
warum willst Du ihn dann "vergraulen" ?

Er arbeitet vielleicht einfach nur ordentlich und will keine "Aktenleichen" in seinem Schrank
(nicht alle Anwälte schicken einem umgehend alle Unterlagen zurück, wenn der Fall für sie abgeschlossen ist, oft genug muss man da noch hinterher sein ...).

Es könnten ja mal Fragen auftauchen, wo auch ein Forum nicht helfen kann
(mir fällt aber gerade kein Beispiel ein), dann wäre es vielleicht gut, jemanden der mit der Sache vertraut ist, "in petto" zu haben.
Wenn sein "Bereitschaftsdienst" (bis zur rechtskräftigen RSB) nichts kostet (und: siehe oben), dann würde ich ihm für sein freundliches Angebot danken und ihn mir warmhalten.
Man weiß ja nie.

- Probleme mit dem Arbeitgeber wg. der Berechnung des pfändbaren Teils des Einkommens ?
(Hast Du Unterhaltsberechtigte? Fällt demnächst davon jemand weg ? Kommt jemand hinzu?)
- Bist Du selbständig ? Hast Du vor, Dich in der WVH jetzt selbständig zu machen ?
- Könnte demnächst ein Erbfall eintreten?
- Gibt/gab es bisher irgendwelche Besonderheiten ?
(freigegebene Immobilie ?)

Also unter normalen Umständen wüßte ich allerdings auch nicht,
wofür man in der WVP noch einen Anwalt brauchen könnte.

Aber Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste ... ?
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luxus1805
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Re: Vertretung im Insolvenzverfahren

Beitrag von luxus1805 »

MrsRob hat geschrieben: 11. Mär 2021, 17:43 Ist ja erstmal nur ein Angebot.

Wenn Du bisher mit dem Anwalt zufrieden warst und seine Kosten bisher moderat waren,
warum willst Du ihn dann "vergraulen" ?

Er arbeitet vielleicht einfach nur ordentlich und will keine "Aktenleichen" in seinem Schrank
(nicht alle Anwälte schicken einem umgehend alle Unterlagen zurück, wenn der Fall für sie abgeschlossen ist, oft genug muss man da noch hinterher sein ...).

Es könnten ja mal Fragen auftauchen, wo auch ein Forum nicht helfen kann
(mir fällt aber gerade kein Beispiel ein), dann wäre es vielleicht gut, jemanden der mit der Sache vertraut ist, "in petto" zu haben.
Wenn sein "Bereitschaftsdienst" (bis zur rechtskräftigen RSB) nichts kostet (und: siehe oben), dann würde ich ihm für sein freundliches Angebot danken und ihn mir warmhalten.
Man weiß ja nie.

- Probleme mit dem Arbeitgeber wg. der Berechnung des pfändbaren Teils des Einkommens ?
(Hast Du Unterhaltsberechtigte? Fällt demnächst davon jemand weg ? Kommt jemand hinzu?)
- Bist Du selbständig ? Hast Du vor, Dich in der WVH jetzt selbständig zu machen ?
- Könnte demnächst ein Erbfall eintreten?
- Gibt/gab es bisher irgendwelche Besonderheiten ?
(freigegebene Immobilie ?)

Also unter normalen Umständen wüßte ich allerdings auch nicht,
wofür man in der WVP noch einen Anwalt brauchen könnte.

Aber Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste ... ?
Dankeschön für deine Infos.

Das was Du geschrieben hast ,deine Beispiele ,da gebe ich Dir vollkommen Recht.

Der kostet mich pro Jahr 113 Euro.
Ich würde mal sagen so hoch ist der Betrag auch nicht.
Ich schlaf nochmal drüber und überlege mir mal das ganze was für mich am besten wäre.
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Shopgirl
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Re: Vertretung im Insolvenzverfahren

Beitrag von Shopgirl »

Der nimmt pauschal 113 Euro? Wofür??
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luxus1805
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Re: Vertretung im Insolvenzverfahren

Beitrag von luxus1805 »

Die 113 Euro im Jahr sind dafür falls irgendwas an Korrespondenz mit dem Insolvenzgericht anfällt.

Aber ich muss auch sagen das ich bis jetzt alles selber sehr gut klären konnte mit dem Gericht und mit meinem Treuhänder.
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Lieschenmüller
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Re: Vertretung im Insolvenzverfahren

Beitrag von Lieschenmüller »

113€ für nichts? Also da würde ich ganz nett und freundlich NEIN sagen.
Wenn du nicht gerade so verzwickte Sachverhalte wie ich hast, dann leg dir die 113€ lieber ins Sparschwein.
Wenn du ihn wirklich brauchen solltest, kannst du ja immernoch auf ihn zurück kommen.
Ganz schön schlaue Masche von dem Anwalt fürs nichtstun Geld bekommen.
Oder bekommst du das Geld nach der RSB wieder von ihm zurück, da er ja nichts machen musste?
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luxus1805
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Re: Vertretung im Insolvenzverfahren

Beitrag von luxus1805 »

Nein zurück bekommen tue ich nichts.

Und wenn irgendwann Veränderungen bei mir sind kann ich ja auch selbst dem Gericht und Treuhänder bescheid sagen.
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