Hallo,
Bei mir nur eine kleinere Sache aber trotzdem nervenaufreibend.
Der Gerichtzsvollzieher will von mir 75 Euro TV Gebühren Nachzahlung. Ich bin der Meinungm, dass dem Gläubiger ARD und ZDF dieser Betrag nicht zuseht, weil:
- Ich war von Begin dem Anspurchszeitpunkt für mehrere Monate gar nicht in der Wohnung (Ich habe aber vergessen mich abzumelden).
- ARD und ZDF mir noch 52,50 Euro Rückzahlung schulden, weil im Jahr 2019 dieser Betrag zuviel überwiesen wurde.
- Ein Härtefall vorliegt, weil ich im Moment von nur 200 Euro im Monat lebe( Ich habe aber keinen der meine Einkommensverhältnisse prüfen kann).
Der Gerichtsvollzieher hat mir gedroht, dass er meine Vermögensverhältnisse prüfen muss. Ich würde ihm am liebsten den Fernseher vor die Tür stellen - der hat einen Wert von etwa 75 Euro.
Mein Fragen:
- Kann ich zum Amtsgericht gehen und das Urteil zur Vollstreckung anfechten?
- Kann ich den Gerichtsvollzieher dazu bringen, dass er Sachwert vor Geldwert pfändet?
- Kann ich die 52,50 Euro irgendwie geltend machen? Der Gerichtsvollzieher hat gesagt, Sie kann das nicht zurückholen.
- Kann ich verhindern, dass der Gerichtsvollzieher meine Vermögensverhältnisse prüft?
Danke für die Hilfe!
Gruß
Claus
TV Gebühren nachzahlen.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: TV Gebühren nachzahlen.
Wie kann man Wiederspruch gegen öffentlich-rechtlichen Gläubiger einlegen?
0
-
- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: TV Gebühren nachzahlen.
Ich fürchte, das ist wie beim Finanzamt: Nur beim Gläubiger selbst.
Also diesem ARDZDFBeitragsdingens.
Zumindest die Überzahlung in 2019 müsste dort doch aufzuklären sein ?
Hast Du noch einen Kontoauszug von Deinem Beitragskonto aus 2019 ?
Hast Du damals unter gleichem Namen / der gleichen Adresse gewohnt ?
Ein Freund hat einen Dauerauftrag eingerichtet und so wird der Beitrag jeden Monat bezahlt.
Zahlungstermin ist da aber wohl immer Mitte des Quartals, also 15.2., 15.5., 15.7., 15.10. -
und so bekommt er mit schöner Regelmäßigkeit Post von dem "Service" (seit Jahren, 4x im Jahr !!),
und zwar jeweils in der zweiten Monatshälfte des 'Zahlungsterminmonats ...
böse böse: " ... wenn Sie nicht ..., dann ...".
Da guckt anscheinend keiner aufs Konto, dass der Beitrag regelmäßig bezahlt wird - nur eben nicht wie gewünscht - offensichtlich läuft da automatisch ein Mahn-Mechanismus ...
Also da mal anrufen und versuchen, freundlich mit denen zu klären, was mit der Überzahlung ist.
Viel Glück!
Also diesem ARDZDFBeitragsdingens.
Zumindest die Überzahlung in 2019 müsste dort doch aufzuklären sein ?
Hast Du noch einen Kontoauszug von Deinem Beitragskonto aus 2019 ?
Hast Du damals unter gleichem Namen / der gleichen Adresse gewohnt ?
Ein Freund hat einen Dauerauftrag eingerichtet und so wird der Beitrag jeden Monat bezahlt.
Zahlungstermin ist da aber wohl immer Mitte des Quartals, also 15.2., 15.5., 15.7., 15.10. -
und so bekommt er mit schöner Regelmäßigkeit Post von dem "Service" (seit Jahren, 4x im Jahr !!),
und zwar jeweils in der zweiten Monatshälfte des 'Zahlungsterminmonats ...
böse böse: " ... wenn Sie nicht ..., dann ...".
Da guckt anscheinend keiner aufs Konto, dass der Beitrag regelmäßig bezahlt wird - nur eben nicht wie gewünscht - offensichtlich läuft da automatisch ein Mahn-Mechanismus ...
Also da mal anrufen und versuchen, freundlich mit denen zu klären, was mit der Überzahlung ist.
Viel Glück!
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: TV Gebühren nachzahlen.
Sowas interessiert die leider nicht.
Das scheinen die entweder anders so sehen oder nicht in Verbindung zu bringen. Du kannst natürlich versuchen den Nachweis gegenüber dem "Service" zu führen und die dazu zu bringen das zu verrechnen. Ob Du damit den Vollstreckungsauftrag aber jetzt aufhalten kannst, wage ich zu bezweifeln.
Das ist aber kein "Härtefall" in dem Sinne den Du meinst. Dann bist Du einfach nur nicht pfändbar.
Mit diesem "Härtefall" hättest Du vorher eine Befreiung von der Beitragspflicht beantragen müssen oder Dich spätestens gegen den Beitragsbescheid wenden müssen.
In dem momentanen Stand ist die Existenz der Forderung erst einmal in Stein gemeißelt - jetzt geht es erstmal nur noch darum ob Du pfändbar bist oder nicht.
Es ist ein Beschluss - kein Urteil. Aber ja, kannst Du. Nur hast Du leider bislang aus meiner Sicht nicht wirklich etwas substantielles geschrieben um dies erfolgversprechend tun zu können.
Nein - aber Geldwert hast Du doch ohnehin keinen pfändbaren wenn ich Dich richtig verstanden habe - oder doch?
In dem momentanen Stand nicht so ohne Weiteres. Wie gesagt - die Forderung ist erstmal rechtlich in Stein gemeißelt weil der Beitragsbescheid Rechtskraft hat (sonst könnten die Dich jetzt nicht so behelligen)
Wenn Du nicht zahlen kannst/willst nur durch Verweigerung - was nicht zu empfehlen wäre.
Meine Erfahrung von der Front: Wenn man dem "Service" nachträglich nachweist, dass die Befreiungsvoraussetzungen erfüllt waren, verzichten die drei Jahre rückwirkend selbst bei rechtskräftigen Beitragsbescheiden. Wenn es also tatsächlich nachweisbar ist was Du sagst - nämlich dass Du in dem fraglichen Zeitraum von 200 Euro monatlich leben musstest, dann weise dies nach und beantrage rückwirkend die Befreiung von der Beitragspflicht.
0
Re: TV Gebühren nachzahlen.
Hallo,
Erstmal danke für die ausführliche Antworten. Ich habe die 75 € jetzt vorsichtshalber gezahlt, habe aber schon die nächste Forderung von ARD/ZDF im Briefkasten dieses mal 126.27 €. Ich hoffe, dass die noch nicht beim Gerichtsvollzieher gelandet ist.
Der Gerichtsvollzieher will ja auch eine Vermögensauskunft und keine Einkommensauskunft. Wenn er eine Einkommensauskunft gewollt hätte, dann wäre ich aus dem Schneider gewesen.
Muss man so eine Vermögensauskunft nur bis zu dem Betrag des geschuldeten Geldes angeben, oder muss man prinzipiell alles offen legen? (Gläserner-Bürger, wegen nicht bezahlten TV Gebühren - gibt einem zu denken).
Dann habe ich noch eine Letzte Frage:
Die Forderung von 75€ setzt sich zusammen aus:
Verbleibende Forderung von : 17,50€
Säumnisbebühr+Mahngebühr: 12,50€
sonstige Kosten: 36,65€
Was ist "sonstige Kosten"? Nicht besonders transparent.
Die Gerichtsvollzieherin hat mir gesagt, dass die Forderungen weder vom Amtsgericht noch vom Gerichtsvollzieher nachträglich nochmal überprüft werden.
Des weiteren hatte ich eine Befreiung von Arbeitsamt für den hier betreffenden Zeitraum. Das wurde von ARD/ZDF anerkannt. Ich habe das von ARD/ZDF im Februar schriftlich bekommen.
Ausgenomen war der Oktober 2019. Ich habe jedoch schon die verbleibenden 17,50€ letzten Dezember an den Gerichtsvollzieher überwiesen.
Nochmal vielen herzlichen Dank für die Hilfe!
Gruß
tvtoday
Erstmal danke für die ausführliche Antworten. Ich habe die 75 € jetzt vorsichtshalber gezahlt, habe aber schon die nächste Forderung von ARD/ZDF im Briefkasten dieses mal 126.27 €. Ich hoffe, dass die noch nicht beim Gerichtsvollzieher gelandet ist.
Die Sache ist die: Ich habe nur ein geringes Einkommen, aber immer noch Ersparnisse. Die gehen jetzt für die TV Gebühren drauf. Das tut weh!Nein - aber Geldwert hast Du doch ohnehin keinen pfändbaren wenn ich Dich richtig verstanden habe - oder doch?
Der Gerichtsvollzieher will ja auch eine Vermögensauskunft und keine Einkommensauskunft. Wenn er eine Einkommensauskunft gewollt hätte, dann wäre ich aus dem Schneider gewesen.
Muss man so eine Vermögensauskunft nur bis zu dem Betrag des geschuldeten Geldes angeben, oder muss man prinzipiell alles offen legen? (Gläserner-Bürger, wegen nicht bezahlten TV Gebühren - gibt einem zu denken).
Ich habe dort schon im Herbst 2019 angerufen und wurde abgewiesen. Ich muss auch sagen, dass ich am Telefon schikaniert worden bin. Beweisen kann ich das leider nicht.Zumindest die Überzahlung in 2019 müsste dort doch aufzuklären sein ?
Ja, hab ich, sonnst würde ich selber nicht mehr wissen, dass da eine Überzahlung war.Hast Du noch einen Kontoauszug von Deinem Beitragskonto aus 2019 ?
Nein.Hast Du damals unter gleichem Namen / der gleichen Adresse gewohnt ?
Danke, das werde ich jetzt für die neue Forderung versuchen.Wenn es also tatsächlich nachweisbar ist was Du sagst - nämlich dass Du in dem fraglichen Zeitraum von 200 Euro monatlich leben musstest, dann weise dies nach und beantrage rückwirkend die Befreiung von der Beitragspflicht.
Dann habe ich noch eine Letzte Frage:
Die Forderung von 75€ setzt sich zusammen aus:
Verbleibende Forderung von : 17,50€
Säumnisbebühr+Mahngebühr: 12,50€
sonstige Kosten: 36,65€
Was ist "sonstige Kosten"? Nicht besonders transparent.
Die Gerichtsvollzieherin hat mir gesagt, dass die Forderungen weder vom Amtsgericht noch vom Gerichtsvollzieher nachträglich nochmal überprüft werden.
Des weiteren hatte ich eine Befreiung von Arbeitsamt für den hier betreffenden Zeitraum. Das wurde von ARD/ZDF anerkannt. Ich habe das von ARD/ZDF im Februar schriftlich bekommen.
Ausgenomen war der Oktober 2019. Ich habe jedoch schon die verbleibenden 17,50€ letzten Dezember an den Gerichtsvollzieher überwiesen.
Nochmal vielen herzlichen Dank für die Hilfe!
Gruß
tvtoday
0