Ich habe doch noch eine Frage. Laut Beschluss ist ja Gehalt von Arbeitgeber für mich freigegeben.
Wie verhält sich das damit.
Ich bin Beruflich für meine Firma mit Auto unterwegs. Meine Firma zahlt Reparaturgeld für Auto extra.
Das weiß ich, kein Gespinne. Bisher hatte bei mir Firma nach Absprache an Werkstatt überwiesen gehabt. Sie wissen
von Konto Problem.
Kann meine Firma jetzt auch unbesorgt Reparaturgeld auf Konto überweisen? Oder davon weiterhin ab zu raten?
Pfändung und Überweisungsbeschluss wird zeitweilig eingestellt?
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Re: Pfändung und Überweisungsbeschluss wird zeitweilig eingestellt?
Das kommt immer ein bisschen auf das "wie" und die "Pinkeligkeit" der Beteiligten an.
Wenn der Betrag mit dem Lohn überwiesen werden würde, wäre es in jedem Falle unschädlich. Wenn es eine Extrazahlung wäre, könnte es mit geringer bis einiger Wahrscheinlichkeit Probleme geben.
Der Beschluss gibt ja nur Einkommen und seine Bestandteile dieser Quelle von der Pfändung frei und nicht pauschal alles was von da kommt. Es kommt also ein bisschen auf den Überweisungsbetreff an und auch ein bisschen darauf wie die Bank sowas intern überwacht. Wenn aus der Zahlung nicht hervorgeht, dass es Lohn oder ein Lohnbestandteil ist, könnte sie also gesperrt werden obschon sie vom in der Quellenfreigabe genannten Arbeitgeber kommt.
Es gibt ja z.b. auch Menschen, die sind bei ihren Eltern oder sonstigen Verwandten angestellt. Da wäre es natürlich auch nicht im Sinne des Erfinders, wenn alles was von denen kommen würde pfandfrei bliebe.
Unterm Strich würde ich es also dabei belassen wie es jetzt ist. Ansonsten musst Du im worst case auch noch die Freigabe dieser Gelder wieder extra beantragen. Das braucht ja kein Mensch wenns sich vermeiden lässt.
Wenn der Betrag mit dem Lohn überwiesen werden würde, wäre es in jedem Falle unschädlich. Wenn es eine Extrazahlung wäre, könnte es mit geringer bis einiger Wahrscheinlichkeit Probleme geben.
Der Beschluss gibt ja nur Einkommen und seine Bestandteile dieser Quelle von der Pfändung frei und nicht pauschal alles was von da kommt. Es kommt also ein bisschen auf den Überweisungsbetreff an und auch ein bisschen darauf wie die Bank sowas intern überwacht. Wenn aus der Zahlung nicht hervorgeht, dass es Lohn oder ein Lohnbestandteil ist, könnte sie also gesperrt werden obschon sie vom in der Quellenfreigabe genannten Arbeitgeber kommt.
Es gibt ja z.b. auch Menschen, die sind bei ihren Eltern oder sonstigen Verwandten angestellt. Da wäre es natürlich auch nicht im Sinne des Erfinders, wenn alles was von denen kommen würde pfandfrei bliebe.
Unterm Strich würde ich es also dabei belassen wie es jetzt ist. Ansonsten musst Du im worst case auch noch die Freigabe dieser Gelder wieder extra beantragen. Das braucht ja kein Mensch wenns sich vermeiden lässt.
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