Wow bist du schnell!!! Herzlichen Glückwunsch!
Wahrscheinlich hattest du auch nicht viele Gläubiger, oder?
Ich habe mir jetzt noch eine 4 Wochen Frist gesetzt. Die Anfragen laufen bei der Schufa und Co. Dies kann ich jetzt auch noch abwarten, damit nichts schief geht.
Am 17.3 der erneute Beratungstermin. Sie prüft u. A., ob die Jobcenterforderung überhaupt rechtmäßig ist und dann soll ich einen Antrag auf vorübergehende Aussetzung der Unterhaltszahlungen stellen, wegen der Insolvenz. Wo und wie erfährt sie auf der baldigen Fortbildung am 16.3.
Ansich hatte ich gedacht, dass die aktuellen (also rückständigen Unterhaltsforderungen) während der Inso aussetzen und ich durch den Freibetrag einfach ganz regulär die Unterhaltszahlungen bediene.
Ich möchte meine Finanzen ja in den Griff bekommen und nicht durch Aussetzung neue Schulden ansammeln. Aber darüber spreche ich nach Ihrer Fortbildung nochmal mit ihr. Sie meint durch neue Forderungen während des Insos wäre dann das ganze Verfahren gefährdet. Zudem soll meine Tochter in der Ausbildung ja auch genug Geld haben, so dass die Ausbildung nicht gefährdet ist und es ihr gut geht we will see...
Ich wünsche dir einen guten Neuanfang und das die KfW keinen Stress macht!
LG Tanja
Bekomme ich eine Eingangsbestätigung vom Gericht?
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Re: Bekomme ich eine Eingangsbestätigung vom Gericht?
Danke für die Frage..MrsRob.
Mrs Rob:Glückwunsch !
Hast Du denn "pfändbares Einkommen" ?
(mehr als 1.178,59 € netto/Monat ?)
... und in drei Jahren ist das Thema Inso dann auch (fast) gegessen.
LoFo: Ja, so wie es aussieht besteht Pfändbares Einkommen. Das ist OK für mich. Hab dem Arbeitgeber auch von vornherein darüber informiert. Sind alle sehr nett. Hab zwar heute Muskelkater im Kopf...von der neuen Arbeit aber bin froh zu arbeiten. Sonst drehen sich nur die Gedanken um Leben und überleben.
Hab den Iso Antrag vorgestern abgegeben. Heute erster Arbeitstag. Hab dem Gericht das per E-Mail mitgeteilt. Habe hier gelesen das man eine neue Arbeitsstelle umgehend am Verwalter und dem Gericht mitteilen muss.
Denke Sie werden das auch dem Verwalter mitteilen. Hab ja selber noch kein Eingangsbescheid oder Aktennummer bekommen.
Schönen Abend!!! LoFo
Mrs Rob:Glückwunsch !
Hast Du denn "pfändbares Einkommen" ?
(mehr als 1.178,59 € netto/Monat ?)
... und in drei Jahren ist das Thema Inso dann auch (fast) gegessen.
LoFo: Ja, so wie es aussieht besteht Pfändbares Einkommen. Das ist OK für mich. Hab dem Arbeitgeber auch von vornherein darüber informiert. Sind alle sehr nett. Hab zwar heute Muskelkater im Kopf...von der neuen Arbeit aber bin froh zu arbeiten. Sonst drehen sich nur die Gedanken um Leben und überleben.
Hab den Iso Antrag vorgestern abgegeben. Heute erster Arbeitstag. Hab dem Gericht das per E-Mail mitgeteilt. Habe hier gelesen das man eine neue Arbeitsstelle umgehend am Verwalter und dem Gericht mitteilen muss.
Denke Sie werden das auch dem Verwalter mitteilen. Hab ja selber noch kein Eingangsbescheid oder Aktennummer bekommen.
Schönen Abend!!! LoFo
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Re: Bekomme ich eine Eingangsbestätigung vom Gericht?
Danke Caffery!
FoLo hat geschrieben: ↑24. Feb 2021, 16:08
Oh, und ich habe ab Morgen Arbeit.
Hut ab. Das ging zackelig.
Ja, hab einfach alle Zeitarbeit firmen angeschrieben, ca. 6-8. Die erste die geantwortet hat, dort hab ich mich vorgestellt. Und wirklich Glück gehabt. Mit Lohn, Arbeitszeiten und Nähe...10 Min mit U Bahn von Zuhause.
Das ist wie Weihnachten vor Weinachten.
Schönen Abend noch!!!!
FoLo hat geschrieben: ↑24. Feb 2021, 16:08
Oh, und ich habe ab Morgen Arbeit.
Hut ab. Das ging zackelig.
Ja, hab einfach alle Zeitarbeit firmen angeschrieben, ca. 6-8. Die erste die geantwortet hat, dort hab ich mich vorgestellt. Und wirklich Glück gehabt. Mit Lohn, Arbeitszeiten und Nähe...10 Min mit U Bahn von Zuhause.
Das ist wie Weihnachten vor Weinachten.
Schönen Abend noch!!!!
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Re: Bekomme ich eine Eingangsbestätigung vom Gericht?
Hallo!
MrsRob: Hast Du denn "pfändbares Einkommen" ?
(mehr als 1.178,59 € netto/Monat ?)
LoFo: Ja, aber das ist OK. Die Arbeit macht Spaß, nette Leute und ich tue was sinnvolles..... .
Außerdem dauert es noch bis die Insolvenz bearbeitet ist. Also, bis es zur Lohnpfändung kommt. Habe den Antrag am 23.02.21 in den Briefkasten beim Gericht eingeworfen. Rufe da Morgen mal an ob /wann ich eine Eingangsbestätigung/Aktenzeichen bekomme...... .
Schönen Abend noch!
MrsRob: Hast Du denn "pfändbares Einkommen" ?
(mehr als 1.178,59 € netto/Monat ?)
LoFo: Ja, aber das ist OK. Die Arbeit macht Spaß, nette Leute und ich tue was sinnvolles..... .
Außerdem dauert es noch bis die Insolvenz bearbeitet ist. Also, bis es zur Lohnpfändung kommt. Habe den Antrag am 23.02.21 in den Briefkasten beim Gericht eingeworfen. Rufe da Morgen mal an ob /wann ich eine Eingangsbestätigung/Aktenzeichen bekomme...... .
Schönen Abend noch!
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Re: Bekomme ich eine Eingangsbestätigung vom Gericht?
Des kannst da eigentlich schenken. Die melden sich schon bei dir, auch wenn das für dich natürlich grad ziemlich doof ist, so im Ungewissen zu sitzen.
Du kannst auf insolvenzbekanntmachungen.de reinschauen, ob du dabei bist. Der Beschluss wird erfahrungsgemäß schneller veröffentlicht als per Post zugestellt. So ab 16 Uhr sind meistens die tagesaktuellen Beschlüsse drin.
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Re: Bekomme ich eine Eingangsbestätigung vom Gericht?
Noch bist Du ja nicht "im eröffneten Verfahren" und
noch gibt es ja keine Kontopfändung.
Aber WENN Dein Inso-Verfahren eröffnet ist und
WENN Du netto mehr als 1.178,59 €/Monat verdienst,
DANN darfst Du von dem Mehr-Verdienst auch einen Teil behalten.
Schließlich möchte der Gesetzgeber, dass alle Schuldner brav weiter arbeiten
und nicht einfach die Brocken hinwerfen ...
Dein Arbeitgeber sollte den pfändungsfreien Teil Deines Lohns dann richtig berechnen,
aber Deine Bank wird Dich dann vermutlich trotzdem nur über den "Grundfreibetrag" verfügen lassen.
Dann brauchst Du einen "Freigabe-Beschluss" von Deinem Amtsgericht.
"Quellenfreigabe" nennt sich das.
Hier findest Du eine Tabelle, wieviel Du von Deinem Lohn behalten darfst,
bzw. wieviel davon gepfändet werden kann:
https://schuldner-community.de/pfaendungstabelle/
Nur schon mal vorsorglich für Dich zur Info.
Weiterhin viel Glück!
noch gibt es ja keine Kontopfändung.
Aber WENN Dein Inso-Verfahren eröffnet ist und
WENN Du netto mehr als 1.178,59 €/Monat verdienst,
DANN darfst Du von dem Mehr-Verdienst auch einen Teil behalten.
Schließlich möchte der Gesetzgeber, dass alle Schuldner brav weiter arbeiten
und nicht einfach die Brocken hinwerfen ...
Dein Arbeitgeber sollte den pfändungsfreien Teil Deines Lohns dann richtig berechnen,
aber Deine Bank wird Dich dann vermutlich trotzdem nur über den "Grundfreibetrag" verfügen lassen.
Dann brauchst Du einen "Freigabe-Beschluss" von Deinem Amtsgericht.
"Quellenfreigabe" nennt sich das.
Hier findest Du eine Tabelle, wieviel Du von Deinem Lohn behalten darfst,
bzw. wieviel davon gepfändet werden kann:
https://schuldner-community.de/pfaendungstabelle/
Nur schon mal vorsorglich für Dich zur Info.
Weiterhin viel Glück!
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