Folgen eines Pfändungskontos

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FoLo
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Folgen eines Pfändungskontos

Beitrag von FoLo »

Hallo! Habe dieses Schreiben bekommen. Von meiner Bank (ING) : Pfändungskonto.
Vielleicht interesiert das hier jemand, was die Folgen nach der Einrichtung sind.

Für mich ist das alles OK. Hauptsache ich kann Geld am Automat oder in diversen Supermärkten an der Kasse weiterhin abheben.

Ihr Konto führen wir jetzt als Pfändungsschutzkonto. Eine Pfändung liegt uns derzeit nicht vor.
Diese Umstellung bewirkt, dass Sie einige Funktionen Ihres Kontos wie gewohnt nutzen können –
andere dagegen nicht mehr. Die rechtliche Grundlage für diese Teilkündigung finden Sie in
unseren AGB, Ziffer 19, Absatz 2.
Das bedeutet für Sie:

› Ihre girocard [Debitkarte] können Sie weiterhin nutzen. Wenn eine Pfändung eingegangen ist, können Sie damit aber nur noch innerhalb Ihres Pfändungsfreibetrags bezahlen und Bargeldauszahlungen tätigen.

› Die eingeräumte Kontoüberziehung [Dispokredit] beziehungsweise die geduldete Kontoüberziehung kündigen wir per sofort. Zahlen Sie bitte den genutzten Betrag innerhalb
von 2 Wochen an uns zurück.

› Die zum Girokonto ausgegebenen VISA Cards [Debitkarten] kündigen wir mit einer Frist
von 2 Monaten ab Zugang dieses Schreibens. Das bedeutet, Sie und gegebenenfalls von
Ihnen Bevollmächtigte können die VISA Cards [Debitkarten] nicht mehr nutzen. Bitte
schneiden Sie jede Karte zum Entwerten einmal durch und vernichten Sie diese.

› Unser Internet- und Telebanking können Sie noch nutzen – jedoch eingeschränkt. Die
Einzelheiten dazu können Sie in unserer Information zum Kontopfändungsschutz
(Ziffer 15) nachlesen.

› Bargeldauszahlungen bei der Reisebank sind nicht mehr möglich.
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Re: Folgen eines Pfändungskontos

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Hi FoLo,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Folgen eines Pfändungskontos" geschaut?
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Witwe Bolte
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Re: Folgen eines Pfändungskontos

Beitrag von Witwe Bolte »

Alles "voll normal".

Aber warum "ohne Not" ( = Kontopfändung) überhaupt ein P-Konto ?
Das verstehe ich nicht.

WENN eine Pfändung kommt, muss die Bank Dich informieren
(sie erfahren es in aller Regel naturgemäß früher als der Kontoinhaber selbst)
und dann hat man immer noch Zeit für die Umwandlung zum P-Konto
und die Bank MUSS das dann umgehend machen (ich glaube, die Frist sind vier Tage)
UND es gilt rückwirkend auch für die vorliegende Pfändung.

Teurer darf ein P-Konto ja eigentlich nicht mehr werden ... eigentlich.
Früher haben die Banken ja gern "zugeschlagen" und die Kontoführungsgebühren von zB Null auf zB 15,- Euro/Monat festgesetzt.
Und das Online-Banking ganz gesperrt, so dass nur noch (noch mal extra kostenpflichtige) beleghafte Überweisungen möglich waren.

Aber man teilt hier seiner Bank ohne Not mit:
Achtung, ich bin jetzt ein "D-Kunde" ... und fordert so manche Bank damit geradezu auf,
"Vergraul-Aktionen" zu starten.

tztztz ... das entspringt wieder nur meinem Negativismus ...
(oder leidvoller und schmerzlichen Erfahrungen ...)

Aber danke für Deine Rückmeldung hier, FoLo.

Hier der Gesetzestext dazu:
https://dejure.org/gesetze/ZPO/850k.html
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Shopgirl
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Re: Folgen eines Pfändungskontos

Beitrag von Shopgirl »

Hattest du einen genutzten Dispo?

Falls ja, fällt der dann in die Inso? Der Antrag ist ja schon abgegeben.
Ich frage aus reinem Interesse, weil ich keine Ahnung habe, wie das bei diesem zeitlichen Ablauf mit dem Dispo aussieht (aussehen würde)
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FoLo
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Re: Folgen eines Pfändungskontos

Beitrag von FoLo »

Hallo Shopgirl,

nein hatte nie (noch nicht) einen genutzten Dispo. Wäre froh wenn das auch so bleibt.
Ob der in eine Iso fallen würde...?? Kann ich nicht sagen. Bin leider kein Experte.
Sorry!
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FoLo
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Re: Folgen eines Pfändungskontos

Beitrag von FoLo »

Hallo MrsRob!
Warum ich das gemacht habe.....mir wurde dazu geraten. Denke das ist OK.
Schönen Abend noch!
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blueeye25wb
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Re: Folgen eines Pfändungskontos

Beitrag von blueeye25wb »

MrsRob hat geschrieben: 24. Feb 2021, 13:29 WENN eine Pfändung kommt, muss die Bank Dich informieren
Das macht ganz sicher keine Bank 8-)
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Käsebrot
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Re: Folgen eines Pfändungskontos

Beitrag von Käsebrot »

blueeye25wb hat geschrieben: 24. Feb 2021, 16:41
MrsRob hat geschrieben: 24. Feb 2021, 13:29 WENN eine Pfändung kommt, muss die Bank Dich informieren
Das macht ganz sicher keine Bank 8-)
Öhm, doch?!?
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tidus82
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Re: Folgen eines Pfändungskontos

Beitrag von tidus82 »

blueeye25wb hat geschrieben: 24. Feb 2021, 16:41
MrsRob hat geschrieben: 24. Feb 2021, 13:29 WENN eine Pfändung kommt, muss die Bank Dich informieren
Das macht ganz sicher keine Bank 8-)
Doch, die Bank muss den Kontoinhaber informieren - das kann aber auch gut und gern mal ne Woche oder zwei dauern ;-)
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Shopgirl
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Re: Folgen eines Pfändungskontos

Beitrag von Shopgirl »

Die Bank muss nicht, die meisten machen es aber wohl. Jedenfalls die, die mir bekannt sind. Womit Tidus recht hat, da kann mitunter dauern.
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tidus82
Admin
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Re: Folgen eines Pfändungskontos

Beitrag von tidus82 »

Wuuuuus? Die Bank muss nicht? Oh.. hmm, meine 2 Banken haben es damals gemacht - und ich war mir sicher, dass ich es irgendwo mal gelesen habe, dass der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss dem Schuldner zugestellt werden muss.
Es kann aber auch sein, dass es jemand anderes als die Bank schicken muss
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